BGH · KVZ 7/03 vom 17.10.2005

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Leitsatz / Zusammenfassung

Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. November 2004 wird im Tenor dahingehend berichtigt, dass die Beschwerde der Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 7/03 vom 17. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Ball, Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum beschlossen: Der Beschluss vom 23. November 2004 wird im Tenor dahingehend berichtigt, dass die Beschwerde der Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2003 zurückgewiesen wird. Hirsch Goette Ball Bornkamm Raum Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2003 - Kart 38/01 (V) -