Volltext der Entscheidung
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BUNDESGERICHTSHOF
KT2 ?/m BESCHLUSS
in der Kartellverwaltungssache
1.
2.
Beschwerdeführerinnen und Beschwerdegegnerinnen,
- Verfahrensbevollmächtigte:
gegen
Beschwerdegegner und Beschwerdeführer -
Beigeladene:
4.
5.
6.
7.
- Verfahrensbevollmächtigter zu 2 - 7:
2
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prf. Dr. Pfeiffer, den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Kellermann, Dr. Hesse und Theune
am 24. März 1981
beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, weil die grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden ist, wie konzerninterne Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen im Rahmen des § 22 Abs. 4 und des § 26 Abs. 2 GWB zu beurteilen sind.
Dr. Pfeiffer Dr. Kellermann