BGH · KVZ 2/80 vom 24.03.1981

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Leitsatz / Zusammenfassung

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prf.Dr. Pfeiffer, den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Kellermann, Dr. Hesse und Theune am 24.

Schlagwörter

■BundesgerichtshofesKartellverwaltungssacheKT2BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSS

Volltext der Entscheidung

04 f\) -»■ BUNDESGERICHTSHOF KT2 ?/m BESCHLUSS in der Kartellverwaltungssache 1. 2. Beschwerdeführerinnen und Beschwerdegegnerinnen, - Verfahrensbevollmächtigte: gegen Beschwerdegegner und Beschwerdeführer - Beigeladene: 4. 5. 6. 7. - Verfahrensbevollmächtigter zu 2 - 7: 2 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prf. Dr. Pfeiffer, den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Kellermann, Dr. Hesse und Theune am 24. März 1981 beschlossen: Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, weil die grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden ist, wie konzerninterne Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen im Rahmen des § 22 Abs. 4 und des § 26 Abs. 2 GWB zu beurteilen sind. Dr. Pfeiffer Dr. Kellermann