BGH · KVR 8/80 vom 09.11.1981

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Leitsatz / Zusammenfassung

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Professor Dr. Pfeiffer, den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Kellermann, Lohmann und Dr. Hesse am 9. Die Kostenentscheidung des Beschlusses vom 22. Gamm Keliermann Lohmann Hesse

Zitierte Normen

Schlagwörter

VerfahrensbevollmächtigteBundesgerichtshofesPfeifferLohmannGammHesses/eo

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF p» s/eo BESCHLUSS in der Kartellverwaltungssache 1. Betroffenen, Beschwerdeführerin zu Rechtsbeschwerdeführerin zu 1 *) und Rechtsbeschwerdegegnerin, - Verfahrensbevollmächtigte: 2. Beigeladenen zu 3*)> Beschwerdeführers zu 2.) und Rechtsbeschwerde führers zu 2.), - Verfahrensbevollmächtigte: gegen Beschwerdegegner, Rechtsbeschwerdegegner und Rechtsbeschwerdeführer, Verfahrensbeteiligte: 1, Beigeladener zu 1.), - Verfahrensbevollmächtigte: 2. Beigeladene zu 2.), - Verfahrensbevollmächtigter: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Professor Dr. Pfeiffer, den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Kellermann, Lohmann und Dr. Hesse am 9. November 1981 beschlossen: Die Kostenentscheidung des Beschlusses vom 22. September 1981 wird entsprechend § 118 VwGO dahin berichtigt, daß im dritten Absatz der Beschlußformel nach “ferner 1/4 der" die Worte "im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen" eingefügt werden. Pfeiffer v. Gamm Keliermann Lohmann Hesse