BGH · KVR 5/05 vom 24.04.2006

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Leitsatz / Zusammenfassung

April 2006 in dem Kartellverwaltungsverfahren Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2006 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Der Beschluss des Senats vom 7.

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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 24. April 2006 in dem Kartellverwaltungsverfahren Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2006 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Ball, Prof. Dr. Bornkamm, Prof. Dr. Meier-Beck und Dr. Strohn beschlossen: Der Beschluss des Senats vom 7. Februar 2006 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§119 VwGO) dahin berichtigt, dass der letzte Satz der Gründe zu C III 3 (S. 21 f. des Beschlussumdrucks, Tz. 37) richtig wie folgt lautet: Der nächstgrößere Wettbewerber ist bei beiden Marktabgrenzungen mit einem Marktanteil von 20 bis 30 % bzw. 30 bis 40 % der Nutzwagen-Kilometer - gleichfalls der angefochtenen Verfügung zufolge - mit der RegioBus Hannover GmbH ein Busunternehmen, an dem die Region Hannover mit ca. 78 % beteiligt ist. Hirsch Ball Bornkamm Meier-Beck Strohn Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2004 - VI - Kart 1/04 (V) -