Volltext der Entscheidung
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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KRB 8/92
vom 6. Oktober 1992
in der Kartellbußgeldsache gegen
den Geschäftsführer Siegfried geboren am 1929 in H{
Straße
wohnhaft in Hi
- Betroffener und
Rechtsbeschwerdeführer
Verteidiger:
Rechtsanwalt Dr. RÄJpstraße
wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 38 Abs. 1 Nr. 1, § 1 GWB
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Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 6. Oktober 1992 einstimmig beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Kammergerichts vom 4. November 1991 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO; § 46 Abs. 1, § 79 Abs. 3 OWiG; § 83 GWB). Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Brandes Theune
v. Ungern-Sternberg
Odersky
Mees