BGH · KRB 7/79 vom 04.11.1980

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Leitsatz / Zusammenfassung

Dr. Pfeiffer sowie die Richter am Bundesgerichtshof Offterdinger, Dr. Kellermann, Lohmann und Theune beschlossen: Pfeiffer Offterdinger Kellermann Lohmann Theune

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■Pfeiffer7/79BundesgerichtshofsBESCHLUSSKRBKellermannOffterdinger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF KRB 7/79 BESCHLUSS in der Bußgeldsache gegen den Journalisten Klaus Hfli■■■weg 0, Betroffener und Beschwerdegegner, - Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. wegen Kartellordnungswidrigkeit 2 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. November 1980 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Pfeiffer sowie die Richter am Bundesgerichtshof Offterdinger, Dr. Kellermann, Lohmann und Theune beschlossen: Die Staatskasse hat die Kosten der von dem GeneralStaatsanwalt bei dem Kammergericht eingelegten und rechtswirksam zurückge-nommenen sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß des Kammergerichts vom 31. August 1979 und die dem Betroffenen durch das Rechtsmittel erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG). Pfeiffer Offterdinger Kellermann Lohmann Theune