BGH · KRB 5/99 vom 22.07.1999

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Leitsatz / Zusammenfassung

3. Klaus Peter Rofll geboren am 1942, wohnhaft G®E| 5. G0B^AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Klaus Peter und Alex> ander RflB, KflUBI Ri Nebenbetroffene und Rechtsbeschwerdeführerinnen, Juli 1999 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Geiß, die Richter Dr. Melullis und Prof. Dr. Goette, die Richterin Dr. Tepperwien und den Richter Dr. Bomkamm beschlossen: Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen das Urteil des Kartellsenats des Kammergerichts vom 11.

Schlagwörter

BetroffeneRechtsanwaltVorstandsmitgliederBundesgerichtshofesVerteidigerOWiGPeter

Volltext der Entscheidung

2047 023 BUNDESGERICHTSHOF KRB 5/99 BESCHLUSS vom 22. Juli 1999 in der Kartellbußgeldsache gegen 1. Walter Rfli geboren am, 1939, wohnhaft 2. Peter P( geboren am (1938, wohnhaft Hf itraße 3. Klaus Peter Rofll geboren am 1942, wohnhaft G®E| ■El Betroffene und Rechtsbeschwerdeführer, 4. V0MBHBAG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder R( und Dr. Dmgg H| 5. G0B^AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Klaus Peter und Alex> ander RflB, KflUBI Ri Nebenbetroffene und Rechtsbeschwerdeführerinnen, - Verteidiger zu 1. und 4.: Rechtsanwalt Dr. Jürgen -2- - Verteidiger zu 2.: Rechtsanwalt Dr. Carsten - Verteidiger zu 3. und 5.: Rechtsanwalt Uwe wegen Kartellordnungswidrigkeit gern. § 38 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 GWB a.FM § 30 OWiG Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 22. Juli 1999 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Geiß, die Richter Dr. Melullis und Prof. Dr. Goette, die Richterin Dr. Tepperwien und den Richter Dr. Bomkamm beschlossen: Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen das Urteil des Kartellsenats des Kammergerichts vom 11. September 1998 werden verworfen, da die Nachprüfung der Entscheidung aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründungen keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil der Betroffenen und der Nebenbetroffenen ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG). Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen. Geiß Melullis Goette Tepperwien Bornkamm