BGH · KRB 5/93 vom 13.07.1993
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Leitsatz / Zusammenfassung
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 13. Die Rechtsbeschwerden des Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen das Urteil des Kammergerichts vom 17. Das Kammergericht hat nach einer umfangreichen, fehlerfreien Beweisaufnahme die Überzeugung gewonnen, daß der Betroffene die ihm angelasteten Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Die Rüge der Beschwerdeführer, das Kammergericht habe mehrere Befangenheitsgesuche gegen die Richter zu Unrecht zurückgewiesen, ist - ungeachtet der Frage, ob derartige Entscheidungen eines Oberlandesgerichts überhaupt angefoch-ten werden können - jedenfalls unbegründet.