Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
KRB 2/87
BESCHLUSS
in der Kartellbußgeldsache gegen
den Fahrschulb geboren am wohnhaft d
riebsinhaber 195^in Straße
Karl-Heinz
Betroffener und Rechtsbeschwerdeführer,
wegen
Will
einer Ordnungswidrigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 1 Abs. 1 GWB
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Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Rechtsbe-schwe rde f ü hre r s
am 22. September 1987
einstimmig beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom *27. Januar 1987 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung der Entscheidung aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil des Beschwerdeführers ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO; § 46 Abs. 1, § 49 Abs. 3 OWiG, § 83 GWB).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Pfeiffer Kellermann Theune
Scholz-Hoppe
Broß