Volltext der Entscheidung
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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KRB 2/01
vom 8. Mai 2001 in der Kartellbußgeldsache gegen
Axel SflBB geboren am SHB1950 in FBBfc wohnhaft: WHBp/veg4P
Betroffener,
- Verteidiger: Rechtsanwalt Hanns-Ekkehard
wegen Kartellordnungswidrigkeit
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Mai 2001 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, die Richter Dr. Melullis und Prof. Dr. Goette, die Richterin Dr. Tepperwien und den Richter Prof. Dr. Bomkamm
beschlossen:
1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Kartellsenats des Kammergerichts vom 4. Oktober 2000 wird verworfen, da die Nachprüfung der Entscheidung aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG).
Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
2. Die Staatskasse hat die Kosten des zurückgenommenen Rechtsmittels der Generalstaatsanwaltschaft und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Hirsch Melullis Goette
Tepperwien
Bomkamm