Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
in der Kartellbußgeldsache gegen
1. Dr. med. Peter 0 wohnhaft in N<
, geboren am
Straße
1944 in
Betroffener und Rechtsbeschwerdeführer
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V WA UUi.UXVJOii •
2. Dr. med. Wolfgang in dort
- Verteidiger:
H laaHB' geboren am wohnhaft in der B^^^H^^^Hbtraße
1949
Betroffener und Rechtsbeschwerdeführer
Rechtsanwalt Dr.
wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 38 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 GWB
2
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 25. Juni 1985 einstimmig beschlossen:
Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 26. Oktober 1984 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung der Entscheidung auf Grund der Rechtsbeschwerdebegründungen keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil der Beschwerdeführer ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO; § 46 Abs. 1, § 79 Abs. 3 OWiG; § 83 GWB).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Pfeiffer Dr. Kellermann Theune
Scholz-Hoppe Mees