BGH · KRB 1/79 vom 23.10.1979
Zu dieser Entscheidung liegt kein PDF vor. Der Text unten stammt aus einer automatischen Texterkennung (OCR) und kann Lesefehler enthalten.
Leitsatz / Zusammenfassung
1. das Vorstandsm^gjUed Dr. Gerhard Hl geboren wohnhaft Hi weg flpv flP Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 23. Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen das Urteil des Kartellsenat s des Kammergerichts vom 19« Januar 1979 werden als unbegründet verworfen» da die Nachprüfung der Entscheidung auf Grund der Rechtsbeschwerdebegründungen keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil der Beschwerdeführer ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und Abs.3 StPO; § 46 Abs.1» Sie haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG).