BGH · KRB 1/79 vom 23.10.1979

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Leitsatz / Zusammenfassung

1. das Vorstandsm^gjUed Dr. Gerhard Hl geboren wohnhaft Hi weg flpv flP Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 23. Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen das Urteil des Kartellsenat s des Kammergerichts vom 19« Januar 1979 werden als unbegründet verworfen» da die Nachprüfung der Entscheidung auf Grund der Rechtsbeschwerdebegründungen keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil der Beschwerdeführer ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und Abs.3 StPO; § 46 Abs.1» Sie haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG).

Schlagwörter

VerteidigerGWB1/79OWiGBeschwerdeführerKartellsenatLohmann

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF krb 1/79 BESCHLUSS in der Bußgeldsache gegen 1. das Vorstandsm^gjUed Dr. Gerhard Hl geboren wohnhaft Hi weg flpv flP Verteidiger: Rechtsanwalt 2. den Angestellten Heinz SH|i am wohnhaft Straße Verteidiger: geboren 3. die Firma und AGt -Betroffener -Betroffener- Nebenbetrof- fene- wegen Ordnungswidrigkeiten gemäß § 33 Abs« 1 Nr. 1, § 15 GWB i.V.m. § 130 Abs. 1 und 2 OWiG (Betroffener Dr. Hein) und § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG (Nebenbetroffene) Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 23. Oktober 1979 einstimmig beschlossen: Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen das Urteil des Kartellsenat s des Kammergerichts vom 19« Januar 1979 werden als unbegründet verworfen» da die Nachprüfung der Entscheidung auf Grund der Rechtsbeschwerdebegründungen keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil der Beschwerdeführer ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und Abs. 3 StPO; § 46 Abs. 1» § 79 Abs. 3 OWiG; § 83 GWB). Sie haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG). Pfeiffer Dr. Kellermann Herdegen Lohmann Hesse