Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
KRB 22/99
BESCHLUSS
vom 16. November 1999
in der Kartellbußgeldsache gegen
die Söhn® GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Peter und
Franz Gf^|, W®straße #, KflUNHi,
Nebenbetroffene und Rechtsbeschwerdeführerin,
- Verteidiger: Rechtsanwalt Siegmund
wegen Kartellordnungswidrigkeit
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. November 1999 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Geiß und die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goette, die Richterin Dr. Tepperwien und den Richter Dr. Bomkamm beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. April 1999 wird verworfen, da die Nachprüfung der Entscheidung aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil der Nebenbetroffenen ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG).
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
Geiß
Melullis
Goette
Tepperwien
Bornkamm