Volltext der Entscheidung
20
/ 7
054
BUNDESGERICHTSHOF
KRB 22/01
BESCHLUSS
vom 5. Februar 2002 in der Kartellbußgeldsache gegen
Dipl. Ing. P PfllR
GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank-Dieter Straße AB Mt
Nebenbetroffene zu 1) und Rechtsbeschwerdeführerin,
wegen Kartellordnungswidrigkeit
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 5. Februar 2002 durcl die Richter Prof. Dr. Goette, Ball, Prof. Dr. Bornkamm, Dr. Raum und Dr. Meier Beck
beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen zu 1) gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München vom 29. März 2001 wird verworfen, da die Nachprüfung der Entscheidung aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil der Nebenbetroffenen zu 1) ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG).
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
Goette Ball Bornkamm
Raum
Meier-Beck