BGH · KRB 15/99 vom 16.11.1999

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Leitsatz / Zusammenfassung

1. Josef Maria S( Straße#| M( November 1999 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Geiß und die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goette, die Richterin Dr. Tepperwien und den Richter Dr. Bomkamm beschlossen: Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen den Beschluß des Kartellsenats des Kammergerichts vom 30.

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RechtsanwaltBetroffeneBundesgerichtshofsJosef

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF KRB 15/99 1. Josef Maria S( Straße#| M( 2. Hans-Jürgen S| Straße #1 3. Joschu Josef Sj BESCHLUSS vom 16. November 1999 in der Kartellbußgeldsache gegen >, geboren am geboren am kl 932, wohnhaft M( 11948, wohnhaft D( Betroffene und Rechtsbeschwerdeführer, KG, M{ GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer und Alexander SMI^fc Wl Nebenbetroffene und Rechtsbeschwerdeführerinnen, Verteidiger zu 1: Rechtsanwalt Holger zu 2: Rechtsanwalt Werner F. zu 3: Rechtsanwalt Ulf F zu 4: Rechtsanwalt Dr. Kai Rechtsanwalt Frieder wegen Karteilordnungswidrigkeit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. November 1999 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Geiß und die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goette, die Richterin Dr. Tepperwien und den Richter Dr. Bomkamm beschlossen: Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen den Beschluß des Kartellsenats des Kammergerichts vom 30. Dezember 1998 werden verworfen, da die Nachprüfung der Entscheidung aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründungen keinen Rechtsfehler zu dem Nachteil der Betroffenen und der Nebenbetroffenen ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG). Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen. Geiß Melullis Goette Tepperwien Bomkamm