Senatspräsidentin Dr. richter Jnn "bluth, Pel it des Pund esgeri eht shots hat J-Iärz 1966 unter Mitwirkung der Krüger-Nieland und der punöes-ile, Dr. Mösl und Dr. Simon Des chlossen: Der Kläger begehrt das Armenrecht für die Einlegung der Revision gegen'das Teilurteil des 1. Eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs hierfür besteht nicht, da es sich um ein Rückerstattungsverfahren handelt; über die Revision des Klägers gegen dieses Urteil hat das Obergericht für Rückerstattungssachen mit dem Sitz in Rastatt (Jetzt: Oberstes Rückerstattungsgericht, 1.
2i2 . mini; b JD Ab && 4/66 l n a em :Cilt des Müllers Klägers und Antragstellers, pr p p* p 'fi u) 2.) 3 *) 4.) ’5.) 6.) 7.) ^klagten und Antragssregn-e: - Prozeisnev .in. rt e Ile i ns t an z; Der ID- Zivilsem in der Sitzung am 23. Senatspräsidentin Dr. richter Jnn "bluth, Pel it des Pund esgeri eht shots hat J-Iärz 1966 unter Mitwirkung der Krüger-Nieland und der punöes-ile, Dr. Mösl und Dr. Simon Des chlossen: Dem Kläger wird das Armenrecht für die Revisions-instanz verweigert, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet. Der Kläger begehrt das Armenrecht für die Einlegung der Revision gegen'das Teilurteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Ueustadt/heinstr. (jetzt Zweibrücken) vom 26. Juli 1951. Eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs hierfür besteht nicht, da es sich um ein Rückerstattungsverfahren handelt; über die Revision des Klägers gegen dieses Urteil hat das Obergericht für Rückerstattungssachen mit dem Sitz in Rastatt (Jetzt: Oberstes Rückerstattungsgericht, 1. Senat in Rastatt) bereits mit Urteil vom 14. November 1952 entschieden. Auf die Präge des P'ristablaufs kam es danach nicht mehr an. Krüger-Nieland Mösl