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BGH

Gericht: BGH

- Verfahrensbevollmächt igter der Rechtabe schverdegegner ln «alt Patentanwalt Dipl. Pie Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des 21* Senats (techn. Februar 1966, durch den die Wiederholung der mündlichen Verhandlung angeordnet worden ist, wird auf Kosten der Ammel&erln als unzulässig verworfen. nicht durch einen bei dm Bundesgerichtshof zugelässenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist» Bis Reohtsbesehwerde an den Bundesgerlehte~ hof findet überdles nach $ 41 p Aba. 1 PatG nur gegen Be-achlüaae des Bundespatmtgerichts statt, durch die über eine Beschwerde nach f 36 1 PatG entschieden worden ist.

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Volltext der Entscheidung

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BUNDESGERICHTSHOF
ZB 15/66
ln der Rechtsbeachwerdesaehe
 der Birma £flV» Blektro-Mechanik GmbH in PflM (Ha®.)»
Verfahrensbevollmächt igter:
Aanelderin and Rechtebe-aohwerdefObrer in,
 Patentanwalt Dipl .-Ina«
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 gegen
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GmbH in
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2.
dieJHrmaSfllll & EM» Aktiengesellschaft in
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Einsprechende und Rechtebe schwerdegegnerinnen.
- Verfahrensbevollmächt igter der Rechtabe schverdegegner ln «alt
 Patentanwalt Dipl.
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 Per Ia-Zirllsenat des Bundesgeri chtehof s hat in der Sitzung Tom 22. März 1966 unter Mitwirkung des Senatspräeidenten Pr. Waatelaki und der Bundesrichter Br. Book»
Pr. Sprengf Pr* Löscher und Schneider
 beschlossen t
Pie Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des 21* Senats (techn. Beschwerdesenats XIX) des Bundsspatentgerichts mit. Februar 1966, durch den die Wiederholung der mündlichen Verhandlung angeordnet worden ist, wird auf Kosten der Ammel&erln als unzulässig verworfen.
0 r ü n d e
Me bei dm Bundeapatentgericht eingereichte, von dort en den Bundesgerichtshof weitergeleitete Eechtebeechwerde •an den BGH* ist schon deshalb uhauläsaig, well sie entgegen der Bestimmung des $ 41 r Abs« 5 Bat? nicht durch einen bei dm Bundesgerichtshof zugelässenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist» Bis Reohtsbesehwerde an den Bundesgerlehte~ hof findet überdles nach $ 41 p Aba. 1 PatG nur gegen Be-achlüaae des Bundespatmtgerichts statt, durch die über eine Beschwerde nach f 36 1 PatG entschieden worden ist. Pie mit dir Rechtsbeschwerde angegriffene Anordnung# daß die mündliche Verhandlung wiederholt werden eeüe, erfüllt nicht die Voraussetzungen eines solchen Beschlussee.
Bl« Reohtshesehwerde auBte hiernach gemäB § 41 t PatG als unzulässig verworfen werden,
 Bie Kos tenants ehe ldung Beruht auf § 41 y PatG.
Wert des Besohwerdegegenstandest 1 .Q00,— EM.
Br. Hastelskl	Book	Spreng
 Löscher	Sohneider