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BGH · la ZB 224/63

Gericht: BGH · Aktenzeichen: la ZB 224/63

2o Die Rechtebeschwerde des Patentanmelders vom 2, September 1963 gegen den Beschluß des 7. Februar 1962 wird als unzulässig auf Kosten des Patentanmelders verworfen»

PatentanmeldersSitzunghinreichendAussichtschneidernRechtsverfolgungBeschluß

Volltext der Entscheidung

la ZB 224/63
2544 045
Beschluß
 In Sachen
 des Ingenieurs Rudolf S KflH^straße ttk
 traße IB»
Patentanmelders und Rechtebeschwerdeführers, - anwaltschaftlich nicht vertreten -,
betreffend die Patentanmeldung S 46 187/la/17b
hat der Ia -Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 19. Dezember 1963 unter Mitwirkung der Bundesrichter Dr« Bock, Dr» Spreng, Dr. Löscher, Dr» Spengler und Schneider
 beschlossen:
1, Dem Patentanmelder wird das nachgesuchte Armenrecht verweigert, da seine Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Brfolg bietet»
2o Die Rechtebeschwerde des Patentanmelders vom 2, September 1963 gegen den Beschluß des 7. Senats (technischen Beschwerdesenats II) des Bundespatentgerichts vom 7. Februar 1962 wird als unzulässig auf Kosten des Patentanmelders verworfen»
Bock
 Schneider