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BGH · Ia ZA 6/66

Gericht: BGH · Aktenzeichen: Ia ZA 6/66

und Dr. WKb ln weitere Yerfahrensbeteillgte t betreffend den Aktenelnsiohtsantrag des Otto Gi vertreten durch Patentanwalt Dipl«-Ing »0 bei Der Ia-Zlvilsenat dee Bundesgerlchtehofs hat ln der Sltsung vom 14» Juli 1966 unter Mitwirkung des Senatepräsidenten Dr» Nastelski und der Bundesrlohter Dr» Book» Der Antrag dee Otto Grfl^vom 20» April 1966 auf Akteneineloht wird abgelehnt« Aus dem Vortrag dee Antragstellers ergibt eioh» daß der Inhaber des im Lösohungsverfahren streitigen Gebrauchsmusters gegen eine vom Antragsteller eingerelohte Patentanmeldung Einspruch eingelegt und geltend gemaoht hat» sein Gebrauchsmuster stehe der beanspruchten Patenterteilung neuheltssehädlich entgegen» Die Frage der Neuheitssohädllohkelt eines Gebrauchsmusters aber 1st auf Grund der Eintragung des Gebrauchsmusters und der dasu gehörigen Anmeldsunterlagen su beurteilen» Falls dessen ungeachtet ein berechtigtes bzw. rechtliches Interesse des Antragstellers an der begehrten Einsicht ln die Akten des LösohungsVerfahrens hätte behauptet werden wollen» hätte der Antragsteller dartun müssen, inwiefern es zur Beurteilung des Offenbarungsgehalts der Gebrauchs-musterschrift erforderlich sein könnte» die Akten des noch schwebenden lös chungü Verfahrens einzusehen* Der -in trage teller hat jedoch insoweit nichts vorgebracht* Haat*lakl Buadrartchtcr Spr*n* 10«eb*r ClmBm Br« Bock 1st beurlaubt und daher an der Unterzeichnung verhindert*

AkteGebrauchsmustersFirmaNebenintervenientinOttoPatentanwalt

Volltext der Entscheidung

2029 033
Absehr, zur Sammlung BUNDESGERICHTSHOF
Ia ZA 6/66	Beschluß
(eu Ia ZB 24/65)
ln der Rechtebeschwerdesache (Gebrauohsmua t erlös chungs Sache)
der Frau Elise Tflfl ln Schledehausen» Bes# OLhw»
Antragstellerin und Rechtsbeschwerdeführerin»
- Verfahrensbevollmächtigtet Reohtsanwälte Prof. Dr.
und Dr. WKb ln
 weitere Yerfahrensbeteillgte t
1. Firma Wilhelm KaflB» Landmas ohlnenfabrlk ln S
(Weflfl.)» gesetzlich vertreten durch Ingenieur Heinz Keflfl» daselbst»
Nebenint ervenient in»
- Yerfahrensbevollmäohtigter
 vor dem Patentgerlohts Patentanwalt Dr.-Ing.
ln fliflHfc» flHHflstraße
2. Kaufmann Ulrich Si
 mfi—,
Nebenintervenient» - Yerfahrensbevollmäohtigteri Reohtsanwalt Dr. 1
eg I
ln
 gegen
Ernst
I» Heflflfl» Kr8.
Antragsgegner und Rephtsbesohwerdegegner»
-	Yerfahrensbevollmäohtlgtert Reohtsanwalt Dr.
ln
 weitere Yerfahrensbetelllgte t 1. Firma Gebr. HCo. ln
 Nebenintervenientin»
- Verfahrene bevollmächtigte	Patentingenieur Dipl. -Ing. vor dem Patehtgerloht i flflüfl 1x1 IHHB über
___und
 Rechtsanwälte
und vrrmm ln itraße
2. Firma Karl H ln G
ft Söhne» Maschinenfabrik und Eisengießerei Postfach fl»
Nebenintervenientin»
betreffend den Aktenelnsiohtsantrag des Otto Gi
 vertreten durch Patentanwalt Dipl«-Ing »0 bei
 Der Ia-Zlvilsenat dee Bundesgerlchtehofs hat ln der Sltsung vom 14» Juli 1966 unter Mitwirkung des Senatepräsidenten Dr» Nastelski und der Bundesrlohter Dr» Book»
Dr. Spreng» Dr» Löscher und OlaSen
 beschlossen*
Der Antrag dee Otto Grfl^vom 20» April 1966 auf Akteneineloht wird abgelehnt«
ggttnd«»
Aus dem Vortrag dee Antragstellers ergibt eioh» daß der Inhaber des im Lösohungsverfahren streitigen Gebrauchsmusters gegen eine vom Antragsteller eingerelohte Patentanmeldung Einspruch eingelegt und geltend gemaoht hat» sein Gebrauchsmuster stehe der beanspruchten Patenterteilung neuheltssehädlich entgegen»
Die Frage der Neuheitssohädllohkelt eines Gebrauchsmusters aber 1st auf Grund der Eintragung des Gebrauchsmusters und der dasu gehörigen Anmeldsunterlagen su beurteilen» Falls dessen ungeachtet ein berechtigtes bzw. rechtliches Interesse des Antragstellers an der begehrten Einsicht ln die Akten des LösohungsVerfahrens hätte behauptet
 werden wollen» hätte der Antragsteller dartun müssen, inwiefern es zur Beurteilung des Offenbarungsgehalts der Gebrauchs-musterschrift erforderlich sein könnte» die Akten des noch schwebenden lös chungü Verfahrens einzusehen* Der -in trage teller hat jedoch insoweit nichts vorgebracht*
Haat*lakl Buadrartchtcr	Spr*n*	10«eb*r	ClmBm
 Br« Bock 1st beurlaubt und daher an der Unterzeichnung verhindert*
Nastelskl