Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
i zr 7/76 BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
- Vereinigung gegen unlauteren Wettbewerb gesetzlich vertreten durch den Vorstand Apotheker, V/flHB^pstraßeflP,
Klägerin und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
gegen
Dr. med. Siegfried rObb.,
Arzt,
itraß
Beklagter und Revisionsbeklagter,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Dr. ■■■■ -
und
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. November 1977 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Krüger-Nieland und die Richter Alff, Dr. Merkel, Schwerdtfeger und Rebitzki
beschlossen:
Der Tenor des am 14. Oktober 1977 verkündeten Urteils wird gern. § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
Als 3. Absatz wird angefügt: "Der Beklagte hat auch die Kosten der Revisionsinstanz zu tragen.
Krüger-Nieland Alff Merkel
Rebitzki
Schwerdtfeger