Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
I ZR 95/67 Beschluß
ln dem Rechtsstreit
der Witwe Ida M geh« R^^»
25» als alleinige Erbin des am 2« August 1966 verstorbenen Kaufmanns Heina
Klägerin und ReVisionsklägerin»
- Proseßbevollmächtigtart Rechtsanwalt Br«
gegen
1« den Uhrmacher JUrgen R <
2« dessen Ehefrau Bärbel R beide wohnhaft ln
Beklagten und Revisionsbeklagten»
Proaeßbevollmächtigter* Rechtsanwalt Prof.Dr.h.o.
Der X* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung am 14» Januar 1970 unter Mitwirkung der Senatspräsidentin Dr. Krüger-Nieland und der Bundes« rlchter Dr. Sprenkmann* Dr. Simon* Dr. Merkel und Dr. öirisch
beschlossen:
Es besteht kein Anlaß« dem Antrag der Beklagten entsprechend den Tenor des Senatsurteils vom 12. November 1969 au berichtigen« da die darin besUglloh der Verfahrenkosten enthaltene Be« grenaung des Vorbehalts der beschränkten Erben« haftung zugunsten der Klägerin so gemeint 1st* wie sie auch die Beklagten ihrem Wortlaut nach verstehen« nämlich daß alle Proeeßkosten, die vor dem Aussetzungsbesohluß des Berufungsge« richte vom 18. Oktober 1966 einmal entstanden waren* ln die Haftungsbeschränkung einbezogen sein sollen.
Krüger-Nieland
0irisch
Justisangestellter
Beglaubigt *