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BGH

Gericht: BGH

Rechtssatz* 1) Die Grenzen geschäftlichen Anstandes werden, ohne daß eine bewußte Verleitung zu dem Vertrags bruch vorzuliegen braucht, schon dann überschritten, wenn ein Wettbewerber es unternimmt, unter Berufung auf eine noch nicht gesicherte Rechtsauffassung Abnehmer seiner Mitbewerber als Kunden zu gewinnen, die sich möglicherweise entgegen dieser Rechtsauffassung an Bezugsvertriige mit den Mitbewerbern gebunden halten und zu dem mindesten formell durch diese Verträge noch gebunden sind«, Dabei ist ■ es unerheblich, ob der V.’ottbev/erber die Rechts auffassung für zutreffend gehalten und auch nicht mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß sie unzutreffend sein könnte. .2) Die in § 13'Abs 1 UnlY/G auf geführten Verbände und Gewerbetreibenden sind legitimiert, neben einem-Unterlaseungsanspruch den Anspruch auf • Herausgabe von Material geltend zu machen, das zu v/ettbewerbswidrigen Handlungen verwendet werden sollte und dessen »orauagabe begehrt wird, um dieco Handlungen zu verhindern. - Prozeßbevollmächtigters Rechtsanwalt Justizrat Br, hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 13. November 1953 unter Mitwirkung der Bundesrichter Prof. Br. Bindenmaicr, Br, Birnbach, Wilde, Br. Bock und Br. Kaötelslci für Recht erkannt: Bie Revision des Beklagten gegen das am 14. Zivilsenats des Oberlandesge- * richts in Büsseldorf wird auf seine Kosten mit der Maßgabe' zurückgewiesen, daß in Ziff 1 des Urteils der l; Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Büsseldorf vom 12. "oder Schriften ähnlichen Inhalts, behandelnd die’VO Nr 73 (Amtsblatt dor .Brit ;ai Reg 1947/142 ff)H - unter Abweisung der Klage insoweit - in Portfall kommen. Dor Beklagte, ein Biergroßhändler, hat an'Kunden (&astv;irte) von1 Mitgliedern (S3 orbrauereion) des Klägers eine .Druckschrift versandt, in der unter Hinweis auf einige Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften ausgeführt wird, daß die Brauereien sich auf die Auaschließlich-kcitsklausel in Bierbczugsvcrtrügen mit Gastwirten nicht berufen könnten, weil solche Klauseln nach der Bekartellisier1...... rungsverordnung der britischen Militärregierung in Verbindung mit §-134 BGB'nichtig seien. Sie Versendung ist unter Beifügung einer Preisliste mit folgendem Anschreiben erfolgt: "Kiernebon erhalten Sie eine Druckschrift über "Ist ein Bierlieferungsvertrag zwischen einer Gaststätte und der Brauerei mit der Ausschlicßlichkoito-zlausel des Bezuges nichtig?11 Ich nehme an, daß Sie sich für den Inhalt der Druck- ' schrift interessiereno Gleichzeitig gestatte ich mir, eine Preisliste über meine Fabrikate zu überaenden und wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Firma bei Bedarf berücksichtigen würden ...” - '_*** Der Kläger hat die Auffassung vertreten, der Beklagte habe sich damit’ eines Vorstoßes .gegen § 1 UulVG schuldig gemacht, weil sein Vorgehen darauf abgezinlt habe, die Empfänger zu dem Bruch ihrer Bierbezugsverträge mit den Brauereien'zu vor?? leiten und sie den Brauereien' als Kunden abspenstig zu machen.'"'"’ 1) es bei Meldung einer Geldstrafe in unbecchränkter Eöhe oder einer Haftstrafe bis zu 6 Monaten *zu unter-lassen, die Abhandlung "Ist ein Bierlieferungsvertrag >. Brauerei und Gaststätte rait der Ausschließlichkeitsklausel des Bezuges nichtig?" oder Schriften ähnlichen Inhaltes, behandelnd die VO Hr 78.': (Amtsblatt der britischen Militärregierung 1947, 142 ff) an Gastwirte oder Gaststätten zu vertreiben; ständigen Gerichtsvollzieher zu dem*Zwecke der Ver-/:: nichtung heraus zugeb en.. Der beklagte hat Abweisung der Klage beantragt. 'Eine Verleitung zu dem Vertragsbruch-, die auch schöfi ■ deshalb nicht gegeben sei, weil Jene Verträge in der Tat ;auf- Zum.mindesten treffe/ihn kein..Verschulden,•• da er.die iy : - rin der Bruckschrift niedergeiegte Ansicht für zutreffehd...habe Landgericht hat den. fe'r- .-j ■;* des Beklagten zurückgewiesen; Mit der Kevision verfolgt der.-;. Beklagte weiter, den Antrag auf Abweisung der Klcigei Ber Klä- ■' 'düren die VerSendung der Druckschrift vüjot 'ein Blerlieferunw Er habe sie mit dBm Hinweis> die Eierbezugsvertr^get^ seien auf'Grund dör 3D eka r t eil i s i ö run gc be s t i jiiuiung e n unv/iric s azn y.Eräeh derVerträge verleiten wollen .und dabei/ zugleich; UnlWÖ.,;der.;den irjit d^r Klag^.^yer) sichtlich von der neueren Rechtsprechung des Re iclidgerichts ./ ' .I’raße völlig offen, Der Wortlaut'des Art V- Ziff 9 unter, e £*• §■': .der KRVO (ErZ) 78, die u.a, -den Ausschluß von Personen-von •■3 erfaßt auch Vereinbarungen, durch die ein Unternehmer sich v* »''A?'« nur auf.'die Pälle zu er strecken, in denen-Sine uiige-T^lf sohäf-blichen Anstandes werden, ohne daß eine, bewußte V.er* Berufung auf eine noch nicht gesicherte Rechtsauffassung. P V ...Abnehmer seiner Mitbewerber als Kunden zu gewinnen,.'.die . kT; "und zu dem mindesten formell durch diese Verträge, noch gebunden jw .'rechtsirrig außer acht gelassen, daß der Beklagte.,, ^ nicht widerlegt worden sei, die in der Druckschrift, mitge:-4 . fei.a."A** ****'*■'* ■ *■■■ * ' •*.. und auch nicht.'damit gerechnet habe, sie könnten wirksamf '7-^ , sein, greift demgegenüber nicht, durch* Auf die subjektive^' J .^.../.Meinung, die der 'Beklagte., sich über die den Kunden mitge^:':'1"'--^ W\" ., ?^r. ' baren, weil er' sich für die Zv/ebkei . ■ ' einer, noch nicht, gesicherten Rechtsauffassuhg bedient und k' : gl ei chein ■ Gründe .■ kann es 'bei-'der. auch, nicht .auf. _______ _________ „ '"afc zeit so stark umstrittenen Frage wie der nach dom Einfluß deiC':v Kelcarteilisierungsmaßnahi.ien auf die Rechtswirkuamk'eit vqn.Aus^ K1 ■;* ■ . die aus wettbewerblichen Gründen 'an der Unwirk-r.. .Wurf unlauteren Handelns gerechtfertigt gewesen wäre« So wäre" I P;*- .etv/a gegen-die Veröffentlichung von. *'; Eine Handlungsweise wie die desBeklagten aber,' der sich mit TJ '■■■deiner Druckschrift bei gleichzeitiger'-Eiunfenlung seines eigenem . .; v/andt1 hat, läßt sich unter dea/ voh der Kövision'angeführten. ^ ■■ ■■riuB als unlauter bezeichnet werden/Auf das in Art 5 GrundG ' -HE . ' gewährleistete'Kocht.'.zür-freien Meinuiigsäußerung kann sich der fg äemgegenUber' nicht berufen^ da .dieses' Hecht nur inner-1«; ' halb der Schranken der allgeraei'nen' besetze,■ also auch des: Ge-.': ‘zienüng 'der 'Grundsätze Über'den Systemvergleich, wie sie die- J .. Sinv^nd des Beklagten zürückgewiesen hat^ er habe.'Mit;'dSr YerSendung der Druckschrift in Abv/ehr gegen wettbev/erbs^ ^ f■■ widrige Handlungen''von Mitgliedern''des Klägers' gehandelt >' werden von der Revision nicht angegriffen«. .her'auf das aÄgefochtene. . in Einklang mit den; zur-Präge der V/i e d erh'o lungs gefalSr'^fl wphäetft.'daß dem Beklagten die weitere Ver^- ,"v,*;5| „. fcreitung .der Druckschrift untersagt worden ist.. 'Dds :VoM;';'^'' :^^ V( B^rüfimgsgericht' bestätigte- Urteil, der Kammer für Hahdelbi1" ' suchen bedurfte hier jedoch.-insoweit einer Abänderung, als* : .e^ds® ünt erlas süngsy erbot auch /für. fr-;'- ; ..DrucJcBohrift psi''Seiher;tprbuiig.VeiW/end.et und auch nicht-, . • 'als sie die.Verurteilung zur Herausgabe der noch nicht ver^*. 1 ß&WV ' Das. Beruf imgsgericht hat die"Verurteilung zur-Heraus-.. ''' I "'teilüng zur -Her aus gäbe, .wie die Revision mit Recht i ff'v .. “allerdings nicht rechtfertigen, Der Klager 1st hach. :■!'" - S”1 '>• i ■' -.i j-J’1 ■■■■■■ " w ' ' ' \\ ■■■■ ■■■ #'V. Der Kläger; begehrt die Verausgabe, der- verhindern, unbedenklich auch die in § 13: Abs 1 Unlt7G aufg^\^ sehen werden (.Reimer, Wettbewerb und Warenzeichen 2•: Auf 1 * Auf die Entscheidung des Reichsge- ^ richts in RGZ 148, 114 /I247 kann die Revision sich demgegen-*:, pV:»lf über nioht berufen, da diese Entscheidung nur den "rechtlich , ■'J' anders gelagerten Rail der Klage auf Widerruf des Inhalts. wesentlichen '.Teil auf heute nicht mehr g egebeiien BesondeÄ'" ^ /';^heiten- der damaligen Organisation, der gev/erblichen ■Wartgchftffe& ^ l'ei^te/ Zu 'pfiifen blieb,, ob djör Kläger' ein schützwÜrdlges; Ras Landgericht hat ein derartiges gegeben erachtet. Ras Berufungsgericht hat sich dem^erS"-® Jg£;- .

DruckschriftBrKläger^<Revision

Volltext der Entscheidung

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Für das Nachschlagewerk!
Rieht für die Amtliche Sammlung!
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 Gesetz«	ünlWG	§§ 1, 13j liavO (BrZ) 78} BGB § 1004
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Rechtssatz* 1) Die Grenzen geschäftlichen Anstandes werden,
 ohne daß eine bewußte Verleitung zu dem Vertrags bruch vorzuliegen braucht, schon dann überschritten, wenn ein Wettbewerber es unternimmt, unter Berufung auf eine noch nicht gesicherte Rechtsauffassung Abnehmer seiner Mitbewerber als Kunden zu gewinnen, die sich möglicherweise entgegen dieser Rechtsauffassung an Bezugsvertriige mit den Mitbewerbern gebunden halten und zu dem mindesten formell durch diese Verträge noch gebunden sind«, Dabei ist ■ es unerheblich, ob der V.’ottbev/erber die Rechts auffassung für zutreffend gehalten und auch nicht mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß sie unzutreffend sein könnte.
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.2) Die in § 13'Abs 1 UnlY/G auf geführten Verbände und Gewerbetreibenden sind legitimiert, neben einem-Unterlaseungsanspruch den Anspruch auf • Herausgabe von Material geltend zu machen, das zu v/ettbewerbswidrigen Handlungen verwendet werden sollte und dessen »orauagabe begehrt wird, um dieco Handlungen zu verhindern.
Aktenzeichens I SR 79/52
"urteil des BGH vom 15- November 1955
OLG Düf. seldorf
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&SL~7&'52
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Gtf 13. November 1953
i r«nau, ■ Justizobercokretar ui$ üikundsbeamt er der Geschäftsstelle
I 13 IT a m e n des V o Ikes
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 In dein Rechtsstreit
 des Kaufmanns Hermann G der Firma Biergroßvertrieb II. G| HMHktraße 0,
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 Beklagten -und Revisionsklägers,
-■ Prozeßbevollmüchtigter: Redhtsanwalt Br,
 Gegen
den	HHHHIIIIM	BflHlHIl	e.Vo
 in BMMBBMTfl^^^Mßtraße 9s vertreten durch den Vorstand Br. Bernhard und Brr GflH, daselbst,
 Kläger und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigters Rechtsanwalt Justizrat
 Br,
hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 13. November 1953 unter Mitwirkung der Bundesrichter Prof. Br. Bindenmaicr, Br, Birnbach, Wilde, Br. Bock und Br. Kaötelslci
 für Recht erkannt:
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Bie Revision des Beklagten gegen das am 14. Llärz 1952 verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesge- * richts in Büsseldorf wird auf seine Kosten mit der Maßgabe' zurückgewiesen, daß in Ziff 1 des Urteils der l; Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Büsseldorf vom 12. Oktober 1951 die Worte:. "oder Schriften ähnlichen Inhalts, behandelnd die’VO Nr 73 (Amtsblatt dor .Brit ;ai Reg 1947/142 ff)H - unter Abweisung der Klage insoweit - in Portfall kommen.
Von Rechts wegen
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Tatbestands
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Dor Beklagte, ein Biergroßhändler, hat an'Kunden (&astv;irte) von1 Mitgliedern (S3 orbrauereion) des Klägers eine .Druckschrift versandt, in der unter Hinweis auf einige Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften ausgeführt wird, daß die Brauereien sich auf die Auaschließlich-kcitsklausel in Bierbczugsvcrtrügen mit Gastwirten nicht berufen könnten, weil solche Klauseln nach der Bekartellisier1......
rungsverordnung der britischen Militärregierung in Verbindung mit §-134 BGB'nichtig seien. Sie Versendung ist unter Beifügung einer Preisliste mit folgendem Anschreiben erfolgt:

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"Kiernebon erhalten Sie eine Druckschrift über "Ist ein Bierlieferungsvertrag zwischen einer Gaststätte und der Brauerei mit der Ausschlicßlichkoito-zlausel des Bezuges nichtig?11
Ich nehme an, daß Sie sich für den Inhalt der Druck- ' schrift interessiereno

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Gleichzeitig gestatte ich mir, eine Preisliste über meine Fabrikate zu überaenden und wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Firma bei Bedarf berücksichtigen würden ...” -	'_***
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Der Kläger hat die Auffassung vertreten, der Beklagte habe sich damit’ eines Vorstoßes .gegen § 1 UulVG schuldig gemacht, weil sein Vorgehen darauf abgezinlt habe, die Empfänger zu dem Bruch ihrer Bierbezugsverträge mit den Brauereien'zu vor?? leiten und sie den Brauereien' als Kunden abspenstig zu machen.'"'"’ Er hat nach Zurücknahme weiterer Anträge gebeten:	;:-l
den Beklagten zu verurteilen,	'	vS
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1) es bei Meldung einer Geldstrafe in unbecchränkter Eöhe oder einer Haftstrafe bis zu 6 Monaten *zu unter-lassen, die Abhandlung "Ist ein Bierlieferungsvertrag >. zwischen einer. Brauerei und Gaststätte rait der Ausschließlichkeitsklausel des Bezuges nichtig?" oder Schriften ähnlichen Inhaltes, behandelnd die VO Hr 78.': (Amtsblatt der britischen Militärregierung 1947, 142 ff) an Gastwirte oder Gaststätten zu vertreiben;
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. 2). die’ unter 1) bezeichneten Druckschriften ah den z]0'! ständigen Gerichtsvollzieher zu dem*Zwecke der Ver-/:: nichtung heraus zugeb en..
Der beklagte hat Abweisung der Klage beantragt.
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Er hat geltend gemacht, er sei berechtigt gewesen, sei|e . JE":.'1,.-, ■■	Ansicht über’die Einwirkung der hekarteilisierungsverordnüiW!
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erfaßt auch Vereinbarungen, durch die ein Unternehmer sich v* »''A?'«	: ■' ' V ■	1	'	.	'	•	■	■'	*
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. ,.J4ndehmaierj:,3B 19.50,. 878? Köhring., :ORUR 1949i ^71. undvl950j
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^	gebundenen AbnelüneS?kreis- einzüv/irken versucht hat. Aus dem
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.......lasse, eg flicht ala grundsätzlich:unzulässig angesehen werdend?
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'könne,' zu Wettbewerbszwecken einie bestirnte. Kochtsauffassun^T
' gutgläubig zu verbreiten; Allerdings könnte es in einer seineS?
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 zeit so stark umstrittenen Frage wie der nach dom Einfluß deiC':v Kelcarteilisierungsmaßnahi.ien auf die Rechtswirkuamk'eit vqn.Aus^ K1 ■;*	■	.	V	. schiiießlichkeitskläuiseln in Dierbezugsverträgen auch denjenigen
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.Wurf unlauteren Handelns gerechtfertigt gewesen wäre« So wäre" I P;*-	.etv/a gegen-die Veröffentlichung von. entsprechenden Auf Sätzen v|
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,j-'- ^^in;.^'fle^hldg^eh.'.Fachzeitschriften^ö^	Tageszeitung||t 1
' vom wetWewerbliclien .Standpunkt■ aus nichts, eirizüweixdeh. gewesene
gBfcrrt-.{‘..v	-i	..	■--■•-■v.', ■	■■
h■ ‘-'-■'A '. *'; Eine Handlungsweise wie die desBeklagten aber,' der sich mit TJ '■■■deiner Druckschrift bei gleichzeitiger'-Eiunfenlung seines eigenem .	. ^Unternehmens unmittelbar an die' Kunden seiner. Mitbewerber gef--:l
K	.	.; v/andt1 hat, läßt sich unter dea/ voh der Kövision'angeführten.
*. .■ T' ' . .■'Gresichtspunkt'' 'nicht reohtfertig'enp. Sin- derartiges Vorgehen
^ ■■ ■■riuB als unlauter bezeichnet werden/Auf das in Art 5 GrundG ' -HE .	' gewährleistete'Kocht.'.zür-freien Meinuiigsäußerung kann sich der fg
 äemgegenUber' nicht berufen^ da .dieses' Hecht nur inner-1«; ' halb der Schranken der allgeraei'nen' besetze,■ also auch des: Ge-.': 8$ ■" ■'■■..	■ setzes gegen den unlauteren Wettbewerb, besteht. Zine Heran- \
ÜT* . ‘zienüng 'der 'Grundsätze Über'den Systemvergleich, wie sie die- J
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■„	A^afÜhrun^e;a,	mit denen das Berufungsgericht ’den'
fi5>Ä;,i,".4> ... .. Sinv^nd des Beklagten zürückgewiesen hat^ er habe.'Mit;'dSr '^:1^ . YerSendung der Druckschrift in Abv/ehr gegen wettbev/erbs^ ^ f■■ widrige Handlungen''von Mitgliedern''des Klägers' gehandelt >'
^v' .	werden	von	der Revision nicht angegriffen«. Diese Ausführungen^
.■'■■ lassen auch' keinen. RechtsverotpB' erkennen. Insoweit kann'
|C/. x1''	^	^	V	1. ''i	■	*	■«,	4,	■	4ii.	•	»|
pt/'-	...	.her'auf das aÄgefochtene. Urteil verwieset werden.-' 'r
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Vv: . '.::	hat das Befüfürigsgefioht schW^iicH'
.. ;.: auch die Wiederho lungs ge fahi^ bejaht-*': Sie Annahme iiisb esö'hd^r e^ die V/iederhplurigsgefahr sei gegeben* Weil derEefeiagtV nocS','i^ c». ^uo^.4^.Prozeß sein Vorgehen als gerechtfertigt verteidigt .haD^ - "
. in Einklang mit den; zur-Präge der V/i e d erh'o lungs gefalSr'^fl
-"rt"*’'iw*r!" ■■’? }'“,,,,J	' ■	1	■. (.	i f	«.'AuÄHtiHbl
• * :%^.v■^vL^■vi.3l!^:^■.■der. Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrühdsätzeni. Auöhv^
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fe.'■	.	Dii.	Revision	.ist	nsioh	alledem	unbegründet,	soweit	Bie	'^SM
f ■ '	4aß?.S,en.	wphäetft.'daß dem Beklagten die weitere Ver^- ,"v,*;5|
„. fcreitung .der Druckschrift untersagt worden ist.. 'Dds :VoM;';'^'' :^^ V( B^rüfimgsgericht' bestätigte- Urteil, der Kammer für Hahdelbi1" '
... suchen bedurfte hier jedoch.-insoweit einer Abänderung, als* : .e^ds® ünt erlas süngsy erbot auch /für. die; Verbreitung“
.»gchrif t-iji g^iiöbCen .Inhaltbrt .jaü;s^esprochen hat,. Der Be* ' •
Irl a*4-.a. 1na4; viÄ/tit «4 aw ^as4'a4>a'l^iiii(»a<9)Vriaa ’Ddivo-iSi'niyaffavl
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fr-;'-	;	..DrucJcBohrift psi''Seiher;tprbuiig.VeiW/end.et und auch nicht-,
P; .	erkennen 'lass%hV'‘daÖ' er., in Zukunft Schriften ähnlichen ''
flR*'	■'-■.■ TrkTnfaT'+'a' wowuavn/lav^ «iftll Tioei Ttvi-jjßy 1 Q_QSUHgSVörb61 RÖnnte ..
?'bre jtüng : di es er' 'Druckt ''''
i;	■.	ZuvieiforderurtK	betrifft,	und	keinS	besonderen	Kosten	ver*
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■ >t.{ 7V	III» i)ie Revision kann auch insoweit keinen Erfolg haben,=	■	:/*
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: 'if-C-V. .	•	'als sie die.Verurteilung zur Herausgabe der noch nicht ver^*.
Jv	breiteten	Drucks ehr if tenexemplare an einen Gerichtsvoli-. . .
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■	zieher	zwecks	Vernichtung	beanstandet.
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1 ß&WV ' Das. Beruf imgsgericht hat die"Verurteilung zur-Heraus-.. "*
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Ww- •	'	'j*oKa	'	fl	*P4?	Avio-vomr»!	avA	«'1	<Vh+	nHVifiv*	n»j?rHinrl	i.
.st zu schließen, "daß es ies Schadens er sät zanspruches,	V.J
■ ■ hatÜnter diesem Gesichtspunkt .läßt 'sich, die v^rirr^. ''' I "'teilüng zur -Her aus gäbe, .wie die Revision mit Recht i ff'v	.. “allerdings nicht rechtfertigen, Der Klager 1st hach. §■ ■■13*,/»
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gg*;-.	■'■■Äbö l-'.UhlW. zwar befugt, einen: aus. Jj 1 UnlV/G- folgenden.
'iä'ösühgshhsparucli geltend zu machen, einen Schadens er sätzan;^
'■	■Bjplrticii’■ äu verfolgen, ist er. aber iiach^ dieser Beetimiriung. niojS^
.■ Sp-.;"■imkertIn Wahrheit handelt e^: sich bei dem im. ybrliegeiu "fei-^'dlh'''Palle1 verfolgten Herauagäbeahspruch jedoch nicht’um eineh*' jji'.c-f-J.:ScHäa^sersä^	Der Kläger; begehrt die Verausgabe, der-
! RRr-.'■■■■	-.weiter-zu wettbev/erbswidrigen Zwecken yerV^hden. Das- IJoraüat.v.
?■-aaii-WVefTOv/erbewidi’Igen	IveWöndef	werden'	«oliHiS.
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"..:' und dessen Verausgabe begehrt v/ird, um diese Handlungen Zu 1
verhindern, unbedenklich auch die in § 13: Abs 1 Unlt7G aufg^\^
R p'■■;,j'■ führten Verbände und Gewerbetreibenden sls legitimiert ange~^
... sehen werden (.Reimer, Wettbewerb und Warenzeichen 2•: Auf 1 *
Kap 100 Anm 20 S. 607).* Auf die Entscheidung des Reichsge- ^
fift/.V'' ■« Li' LLi _____________  /*r«	,___ ________v-, '	■_
richts in RGZ 148, 114 /I247 kann die Revision sich demgegen-*:,
KW-r	.”*,;v	■	.	.	:■	■	.	....■■•.	■'	■	.Mjj»
pV:»lf	über	nioht	berufen,	da	diese	Entscheidung	nur	den "rechtlich
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, ■'J' anders gelagerten Rail der Klage auf Widerruf des Inhalts. 'Ls •’ ' pines Rundschreibens betraf und ...im übrigen die dort herypf^^' getretene Tendenz, die Klagebefugnis der in § 13 Äbs. 1'ÖnlWG^.
HK ■	**	•	■	<f"	«	•	'	,.	|	JL	“	1«^.	Jl ' t jP.Mg.lll • .. H.
‘feft1 • ’■ % 1 ’’SV* **v« •	_ ,
.. genannten Verbände ^ und Go werb e t r e ib end eh nach iuöglj
°^fer doch Jedenfalls nioht auszudelmenj, rT.	.
wesentlichen '.Teil auf heute nicht mehr g egebeiien BesondeÄ'" ^ /';^heiten- der damaligen Organisation, der gev/erblichen ■Wartgchftffe& ^	l'ei^te/ Zu 'pfiifen blieb,, ob djör Kläger' ein schützwÜrdlges;
:K';';<'’,Xhtöresse 'an-'der begehrten Häräüegkbe' der Eruckschriiten^vT^S !; •" 4. ; e^örnplare hat. Ras Landgericht hat ein derartiges
 gegeben erachtet. Ras Berufungsgericht hat sich dem^erS"-® Jg£;- .	■■.	sichtlich ängeschlossen, indem es de.m Herausgabeanspruch :ohn^
•	4'	nähere’ BegrÜndühg stat.tfeegeb.eh ^eLt?-: Wird berücksichtigt, äaß.S
1-'	. der. dem Beklagten zur Last. falleiide y/ettbev/erbsverötoß recht : •
i;	:	schwerwiegender Katür ist, die. noch, nicht verbreiteten. .... .;u-^
/ Exemplare der Lrucksbhrift einen, ständigen Anreiz zu.weitereO '	gTeichen oder ähnlichen Wettbewerbswidrigen■ Handlungen bietönS
uhd... andererseits nicht ersicht.lich:.':ist., ..welches berechtigteV^l Beklagte noch dar^n^^haben.könnte,.. im Besitz gg Läxve zu1 verbleiben, so muß ein echutzwürdigps' T_3
-i i "■■■1 '• ■ .. ;1. Jj.- v.	'	.V. *'• ,p.!	P
a Klägers an der'Heraii-äffube' in^dferf'^Tfit'. ale'-as*
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S!.-	!	Zifr.	il	Äebdiehen jiiafigab6S4li^blC^V»iB< "''”
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