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BGH · I ZR 76/03

Gericht: BGH · Aktenzeichen: I ZR 76/03

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Februar 2003 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). v. Ungern-Sternberg Starck Pokrant Büscher

Zitierte Normen: § 543 ZPO § 1 UWG § 97 ZPO
UllmannBerufungsgericht27ZPOUngern-Sternberg

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I ZR 76/03
vom 27. November 2003 in dem Rechtsstreit
 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. November 2003
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter
 Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Starck, Pokrant und Dr. Büscher
 beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2003 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das Berufungsgericht hat nicht nach § 1 UWG denselben Schutz zugesprochen, den es nach Markenrecht versagt hat. Es hat den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz vielmehr zuerkannt, weil es zusätzliche Unlauterkeitsmomente angenommen hat. Das Berufungsgericht hat festgestellt, es handele sich hier um eine (fast) identische Übernahme. In einem solchen Fall sei es wettbewerbswidrig, wenn der Nachbauende nicht ihm zu demutbare Vorkehrungen zur Verhütung oder Verringerung der damit begründeten Gefahr einer Herkunftstäuschung treffe. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO abgesehen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert:
Ullmann
92.032,54 €
v. Ungern-Sternberg
 Starck
Pokrant
 Büscher