Dr. Ullmann und die Richter Prof. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der III.
BUNDESGERICHTSHOF 1 ZR 64/03 IM NAMEN DES VOLKES VERZICHTSURTEIL Verkündet am: 8. Mai 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Mai 2003 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Starck, Pokrant, Dr. Büscher und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Oktober 1997 aufgehoben. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 14. Februar 1997 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Ullmann Starck Pokrant Büscher Schaffert