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BGH · I ZB 61/70

Gericht: BGH · Aktenzeichen: I ZB 61/70

I ZB 61/70 Beschluß in den Rechtsstreit des Schriftstellers und Verlegers Udo w Beklagten und Revision«klüger«, Debel bedarf die wettbefwerbsrechtlich# KlagebegrUaduag aus 5 14 UVG keiner abschl ladendem Beurteilung, da die beanstandeten Veröffentlichungen nach Fora und Inhalt einen rechtswidrigen Eingriff in den Geschäftsbetrieb der Klägerin darstellen dürften (vgl.

PrRechtsanwaltzdKrüger-KielandGmvmSABeglaubigtAbschrift

Volltext der Entscheidung

Begl. Abschrift z.d. SA
BUNDESGERICHTSHOF
I ZB 61/70	Beschluß
 in den Rechtsstreit
 des Schriftstellers und Verlegers Udo w
;r«0e W,
Beklagten und Revision«klüger«,
- ProaedhevollaÄehtlgtert Rechtsanwalt Prof, Br. h*c#
in
 gegen
den	Konnanditgeaellschaft,
 vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellsohafter Kaufmann Reinhard
 Klüger und Revisionsbeklagten,
- Prosedbevollnächtigter
II# Instanz*	Rechtsanwalt	Dr.
T> /> v» T I "I J. •
Zivilsenat des Blindesterichtshofs hat in der Sitzung am 28. Mai 1971 unter Mitwirkung der Senatspräsidentin Pr. Krügar-Nieland »-«ad der Bundesrichter 4iff, Pr. Merkel, Pr. 3ch?5nberg und Pr. Fr hi’, v. Garn»
beschlossen:
Dem Beklagten wird das Armenrecht für die p evl s ions ins tanz verweigert, weil die beabsichtigte Rechtavert«idlgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Debel bedarf die wettbefwerbsrechtlich# KlagebegrUaduag aus 5 14 UVG keiner abschl ladendem Beurteilung, da die beanstandeten Veröffentlichungen nach Fora und Inhalt einen rechtswidrigen Eingriff in den Geschäftsbetrieb der Klägerin darstellen dürften (vgl. »GHZ 45, 296, 307,
 308 - H»lienfeuer).
Krüger-Kieland	Gmvm
 Beglaubigt:
JustizsB&petar: