Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
J?
I ZR 56/84
BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
der
glieder Kurt Heinz-Georg G Schimm, T
AG ,
esetzlich vertreten Theodor Karl Strafte
'eitreten afte m. Bi
durch die Vorstandsmit-, Dr. Walter Uwe und Bernhard
Beklagten, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr
gegen
Vereinigung gegen unlauteren Wettbewerb e. V., gesetzlich vertreten durch den Vorstand Johannes Diether strafte
Kläger, Revisionsbeklagten und Revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Prof. Dr. Dr.
und
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Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 4. August 1986 durch die Richter Dr. Merkel, Dr. Piper, Dr. Teplitzky, Dr, Scholz-Hoppe und Dr. Mees
beschlossen:
Der Tenor des Urteils vom 24. April 1986 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
In Absatz 2 wird nach den Worten "Klageantrag zu 3" die Klammer geschlossen und anstelle des wegfallenden Restes dieses Absatzes folgender Satz angefügt: "Insoweit wird die Berufung des Klägers gegen das genannte Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen."
In Absatz 3 werden nach dem Wort "Aufhebung" die Worte "im übrigen" eingefügt.
Merkel
Piper
Teplitzky
Scholz-Hoppe
Mees