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BGH · I ZR 36/97

Gericht: BGH · Aktenzeichen: I ZR 36/97

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am Dezember 1996 wird nicht angenommen, soweit der Beklagten darin verboten wird, Tonträger, die von der Klägerin hergestellt und nach dem 30. Insoweit wirft die Revision keine rechtsgrundsätzlichen Fragen auf und hat auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. Der Streitwert für die Revision wird bis der teilweisen Annahme auf 100.000,— DM Zeit danach auf 10.000,— DM festgesetzt Erdmann v. Ungern-Sternberg zu dem Tag für die Ullmann Bornkamm Pokrant

Zitierte Normen: § 17 UrhG
25ErdmannZeitUngern-SternbergRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I ZR 36/97
vom 25. September 1997
in dem Rechtsstreit
2
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am
25. September 1997 durch den Vorsitzenden Richter
 Prof. Dr. Erdmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg,
 Prof. Dr. Ullmann, Dr. Bornkamm und Pokrant
 beschlossen:
Die Revision gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Dezember 1996 wird nicht angenommen, soweit der Beklagten darin verboten wird, Tonträger, die von der Klägerin hergestellt und nach dem 30. Juni 1995 von der Beklagten erworben worden sind, durch einen sog. Probekauf auf Zeit gegen eine Gebühr anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Insoweit wirft die Revision keine rechtsgrundsätzlichen Fragen auf und hat auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl.
BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 100/87, GRUR 1989,
417 ff. - Kauf mit Rückgaberecht; der dort zugrundegelegte Vermietbegriff hat durch die Neufassung des § 17 Abs. 3 UrhG keine sachliche Einschränkung erfahren, vgl. auch Erdmann, Festschrift Brandner, S. 361, 369).
Im übrigen wird die Revision angenommen; die Beklagte hat unstreitig außer dem vorgenannten Tatbestand eine sonstige zeitlich begrenzte, mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung durch "Vermieten" nicht vorgenommen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlußentscheidung Vorbehalten.
Der Streitwert für die Revision wird bis der teilweisen Annahme auf 100.000,— DM Zeit danach auf 10.000,— DM festgesetzt
 Erdmann	v.	Ungern-Sternberg
 zu dem Tag für die
 Ullmann
Bornkamm
 Pokrant