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BGH · I ZR 32/93

Gericht: BGH · Aktenzeichen: I ZR 32/93

Der I, Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 30. März 1995 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Piper und die Richter Dr. Mees, Dr. v. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 6. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000,— DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, weiter verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs , a) anzukündigen, daß Inhaber der Frequent Traveller Card AirPlus bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs bei den Unternehmen Avis, Hertz und Sixt/Budget einen bestimmten Preisnachlaß erhalten, der über einen Preisnachlaß von 3 •% bei Barzahlung hinausgeht, und/oder b) aufgrund einer Vereinbarung mit den Autovermietungsunternehmen bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs durch Inhaber der vorbezeichneten Kreditkarte unter Verwendung von Vertragsformularen wie Anlage K 4 bis K 10 und B 2 bis B 6 dem Autovermietungsunternehmen den gegenüber dessen Normalpreisen ermäßigten Mietpreis gutzuschreiben und sodann vom Konto des Karteninhabers im Wege der Kreditkartenabrechnung einzuziehen, wenn dies geschieht, wie in Anlage K 1 Seite 13 bis 15 beworben. HAMBURG APT OE HAMBURG APT OE Anzahl Numbers Bescftraibung/Rontai details Tarif/Rate Betrag/Amount Gesamtbetrag TotM amount NETTO ZEIT £ KM / NET TIME AMD DISTANCE TAGCE) HAFTUNGSBEFREIUNG / DAY(S) CDM TAG(E) INSASSENUNFALLVERS. Der Rechnungsbetrag wird von Ihrem AIR PLUS Konto abgebucht. Hugo von Wallis Vorsitzender des Vorstands: Erich Sixt Vorstand: Edgar Schmid, Gerhard Schmid, Manfred Sturm Sitz der Gesellschaft: München-Puliach Eingetragen in das Handelsregister München HRB 79160 Hertz ALiiovermletung GmbH,' nachfolgend Hertz genannt, vermietet das; ufnseitig beschriebene Kraftfahrzeug an Mieter gemäß den umseitigen und nachfolgenden Bedingungen, welche der Mieter anerkennt. 1. übergebe und Rückgabe Das Fahrzeug wird dem Mieter in gutem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel ubergeben. Irgendwelche Beanstandungen muß der Mieter unmittelbar nach der Übergabe gegenüber Hertz gehend machen Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Kfz-Papieren und Zubehör und Im gleichen Zustand an dem whsertig vereinbarten Ort und Datum zurüctaugeben. Hertz behält - «ich da» Recht vor, da» Fahrzeug jederzeit auf Kosten de» Mieters wieder in Besitz zu nehmen, wenn es nicht in Übereinstimmung met diesem Mietvertrag benutzt wurde. 3. Schärten umr Bei Vertust oder Schaden ist der Mieter verpflichtet. Hertz vollen Scha-■ zu leisten, wenn er oder .der Fahrer grob (ahrttartg oder von Mtetbedmqüngen, gesetzliche Vorschriften'. Hartz vottwv Bchacbtnarsatz zu leisten, wann bei nimm pemtotetan LKW sie Schaden durch Nichtbeachtung von OurohfahrteMhen oder -breiten oder um Aufbauten durch da* Ladegut verursacht wuMe. Ms Mleteusfafl kann Hertz eine der Miete entsprechende Entschädigung unter Berechnung von mindestens ft» km pro Tag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der gemtaete oder ein neuer Wagen Hertz zur Verfügung steht, berech-nert^def Häßhwsis eines geringeren Schadens bleibt dem MieteMrOrbe- a) Ist der Mieter nicht verantwortlich für Feuer-, Diebstahls- oder Ver-«ehleHechSden, die er oder der Fahrer nicht nt vertrete»» hub b) haftet der Mieter bei Schäden bis zu dem in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen H8chsttwtrag, «s sei derm, er beweist, daß der Schaden ehrte mm ortet des Fahrer» Veracftufcten verursacht wurde. Diese Haftung mim, wem dm MteteT ted Abschluß des Mietvertrages die Haftungsbeschränkung umseitig durch Abzeiehnsn mit initialen vereinbart. Der Hfljßitw ist vprpfltd»tet, täte nachfolgenden Beträge Hertz zu zahlen oder zu erstatten: Insassenunfall-verraoherunq unftfoder andere Beträge, die umseitig b/w in der gültigen Preisliste aufgeführt sind. 4. Haftung vor* Herbe Hertz haftet für Schäden jeder Art, welche der Mieter oder ein Drifter im Z.us^™ngfjhartg mH der Anmietung oder Benutzung des Mietwagens erleidet, hur, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von Hertz verursacht wurde oder «Ine Haftung gemäß § 7 STVG (Halterhaf-lung) von Hertz gegeben ist; Im übrigen haltet Hertz nicht. Soweit Hertz nach Satz 1 nicht haftet, steift der Mieter Heitz von etwaigen Anspröchen Dritturfref.5. Benutzung de« Faltnaugae Der Mieter Ist verpflichtet, dag Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, insbesondere darf m ntcfil benutzt werden. ausgenommen bei Lkw's oder Kteintransportefn im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift»; d) zu Fahrten,, bei denen der Mieter oder Fahrer unter Einfluß von Afkphni . »»MM denn, daß solche Personen im Voraus benennt und übri Hertz durch Eintragung der umseftig vorgesehenen Zei-■ te innertcniwt wonixt sind oder daß es steh um Arbeitnehmer oder sonstige *«*» f Bmenengenörige des Mietete handel», die seit mehr als einem Jahr Im Besitz eines gültigen Führerscheins sind Bezüglich des Mindest»!!«» eines Fahrern gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Preis*»». 6 Haftpflichtversicherung Hertz unterhält für berechtigte Fahrer des Fahrzeugs eine Haftpllichtver-■ichanjng. -deren Bedingungen vom Mieter bei der Anmietung emgesehen werden können die Polizei zu unternchten; bei nicht unerheblichen Schäden *m Miettahrzeug und bet Personenschäden ist die Polizei hinzuzuziehen.- Hertz ist innerhalb von 24 Stunden zu unterrichten. Auf Ersuchen von Hertz ist ein Unfallbericht auszufüllen Soweit wie möglich sind Namen und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Beteiligten, insbesondere auch beteiligte Fahrzeuge. Der Mieter verpflichtet sich, bei Ermittlungen von Hertz oder bet gerichtlichen Verfahren mit Hertz und dem Haftpflichtversicherer von Hertz zusammen-zuarbetten 8. P*t sonatOaten Der Mieter ist einverstanden, daß Hertz seine Daten EDV-mäßig verarbeitet. 9. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mieter im HR eingetragener Kaufmann ist, steh im Ausland aufhätt oder unbekannten Aufenthaltes ist. Sonst bet Schäden am Miettahrzeug Haftung gemäß Ziffer 2 der Hertz-Miet-bedtngungen. Die Haftungsbeschränkung befreit nicht von der Schadensersatz-Pflicht bot grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen Mietbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Versicherungsbedingungen. Inaaaanunfall-Vertlehening Durch Abzeichnen mit seinen Initialen im umseitigen Feld .Akzeptiert" verpflichtet stehder Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Gebühr gemäß jeweils gültiger Preis-US*».. Als Gegenleistung ist der Mieter in von Hertz abgeschlossene Insassenunfall-Vere. nach Maßgabe der bei Hertz einsehbaren Versicherungsbedingungen mit folgenden Versicherungssummen etngeschlciesen: DM 40.000 - bei Todes-iflii, ük ah tu VI - opi Invalidität * DM " ,000 - cc MetlKostene’^atz. A» toss of rental fee, Hertz cert rentol tee on the baste of st toast rentftd or a new car is at the t proof of lessor compensation In all other case* This liability is wafvedby Hertz I* rental by initialing cm front page hereof.Renter thati pay or relmtoun» Hertz on demand the turn «.Inmiraneto Hertz provides Insurance oovw»ge for person# mission (and not otherwise) In äooordance with en'e surance policy, which is available for Inspection Third Party cteima must not be acknowledged; details of witnesses and other vetsefes Involved must be obtained where possible Renter agrees to oo-operata with Hertz and Hedz's insurers in any investigation for legal proceedings. Public Uabilitv Insurance Allianz Versicherung, Am Handelshof 1,4300 Essen Collision Damage Waiver By signing his Inmate in the space .AocepC Otherwise, in the case of d dance with Point 2 ol the Hertz Rental C If two cr more authorised persons are travelling, the above amounts will be increased by 50 % according to the conditions of insurance. Voucher-Nr. Die Zahlung 1st flliig bei Erhalt der Summe der Leistungen ohne MWSt 1.976,85 DEM 1.976,85 1 Den Rechnungsbetrag werden wir' von Ihrem Konto : Vielen Dank für die Inanspruchnahme der Lufthansa AirPlus Travel Card vermmaI <tw u?rt»&stag bmcftMtMne -r Kr»ftttevze<ig an Mieter gemäß den umsertigen und nachfofgerKton Bedingungen, weich« der Mw ber anerkenn» ■ ^7 7 O« Fahrzeug wnrd dem Mieter' in gutem Zustand und ohne äußerlich efkäftebare Mängto !jpRpnOtttf Hertz gettend machen Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug me allen fc Hertz behäft sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit aut KoeteNäte* - O’ t. «renn bei einem ,J Y^2j4Äft**en LKW ein SefwMp'durch tochjbaacrtuno von (VoHfairrtsminen oder breHen verunmchi ««de. zu dem der gemietete oder eri «etm | b^^bnen 1 Per Nachwpi* emee .^enngeren 6chadsm y :..3yZ • ■ oder der Führer recht zu vertaten hat. 080 der Schaden ohne eein oder des Fahrers »R* ■ % • VeradWden venünachl wunle Diese Haftung en«4St wenn der Mieter bpi AbsgWuS |7i . damage an»ee Irem any cause outerte Hertz if Renter accepts COW at time of rantat'by Renter she« pay or reimburse Hertz on demand the sum W: "' ■ ‘ per Mieter 1st verpflichtet, die nachfolgenden Beträge Hertz tv zahlen oder zu erstatten ’^^*n»VBntfcniMefgBbülven. , .Herfa: Mtol tor Sct-iWswr jedsr Art wekl>e der Mieter oder ein Dritter im Zusammenhang mit . dir des Mietwagens erleidet, nur, wenn der Schaden grob tahr- !'^1^'WÄnW^idi uöft Hertz verur sacht wurde oder eine Haftung gera&ß § 7 STVG • tetedwn V«rkifh«iiinftot tet dkl Poteto zu urttonichten; bei nicht unerheblichen Schäden am M» fand tu* Pmmr'mmcMdm ist die Polizei hinzuzuziehen; Hertz ist innerhalb von . M Ersuchen von Hertz ist ein Unfallbencht auszufüllen Soweit ' Wto mßgftteh sind H»m©n und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Bettokgten. Der Mieter verpfuditet sich, bei Ermittlungen von Hertz oder b»t gewTchtticfWi Vertahren mtt Hertz und dem Haftpfltchtvmsscfiew von Hertz zusamriwnzuarbeiten. Om U'm\m ist esnvoretanden, daß Hertz sein© Daten EDV-mäÖig vor arbeitet. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mieter im HR eingetragener Kaufmann ist. 1. Ufciergaibe und Rückgabe Das Fahrzeug w»?d dem Mieter m gutem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mangel Wmgßhm, irgendwelche Beanstandungen muß der Mieter unmittelbar nach der Übergabe gegenüber Hertz geltend machen. Der Mieter verpflichtet sch, das Fahrzeug mrt alien Kfz-Papueren und Zubehör und in gleichem Zustand an dem umseitig vereinbarter Ort und Datum zurtickzugeben Hertz behalt sich dar» Recht vor, das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Mieters. Eben®© st dar Mi#» vetptehtet Hertz voÄed Schadensersatz zu leisten, wenn bei mm LKW ©m Schaden durch NictifämctKunq von Durchfahrtshöhen oder brerten ......WMr Im Aufoaufeh durch’ das verursacht wurde Ate Mtetousfall kann M@m ©to® dar Miete entsprechende Entschädigung unter Berechnung Wh f»«teter\s 100 km pm Tag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der gemietete oder eri neuer MkflteO Harfz zur V®rtügu«g steht, berechnen; der Nachweis eires ganngeren Schadens Warbt dam Mieter vofb#w8ton. a) fest der Mieter nicht verarsto»bf#di für Feuer-, Diebstahls- oder Vwrschferßschäden, die er oder dar Fahr«»- nicht zu vertreten hat. b) haftet dm Mtetear bei Schäden bis zu dem in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Wöchfiftelrag, es sS dem, er beweist, däß der Schaden ohne sein oder des Fahrers Verschulden verursacht wurde. Diese Haftung entfällt, wenn der Mieter bei Abschluß dm Mtetvertrfegae dm Haftungsbeschfärikung umseitig durch Abzetchmn mit Initialen Ä.Zfthfcmgapfffctiten Der Mtetor ist verpachtet, die nachfolgenden Beträge Hertz zu zahlen oder zu erstatten " ' f) ' 7elf- Und Klomötergebühren, berechnet nach den umsertigen Einzelbeträgen Insasserxinfallversicherung und-oder andere Beträge, die um seifig bzw in der guiügen Preisliste aufgeführt sind 4. Heftung von Hertz Hertz härtet für Schäden jeder Art. welche der Mieter oder ein Dritter im Zusammenhang mit dm Anmtofcing oder Benutzung dos Mietwagens erleidet nur. wenn der Schaden grob fahr lässig 'Odor vorsätzlich von Hertz verursacht wurde oder eine Haftung gemäß § 7 STVG (Hafterhaftung) von Hertz gegeben tat im übrigen haftet Hertz nicht Soweit Hertz nach Satz 1 nicht haftet, stellt der Mieter Hertz von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behändem, insbesondere darf es mehl benutzt werden: &) zur entgeftkehen Personen oder Transportbefördefung ausgenommen bei Lkw's oder Kfeprftfansportem im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften b) zu dem Abechleppen von unSmm Fahrzeugen Anhängern oder sonstigen Gegenständen 4) zu Fahrten, bei (feiwi dm Mieter oder Fahrer unter Einfluß von Alkohol Rauschgift oder Medikamenten, welche die Pahrtödhtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen steht: «) in Vprtofzwtg vor» Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften, weiche am Ort und zur Zeit der Banwtzung gatten; . f) durch dritte Pensonon, #fc 'aoi'dem, daß solch© Personen im Voraus benannt und von . Bezüglich < dm Minetestallers eines Fahrer« gnftp die B-asämmungar» der jeweils pipn Preisfi- MvwicäMNUiHi Hertz unterhält für berechtfgi» Fahrer des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung, deren Be-diwgwnge« vom festes bei der Anmietung «ungesehen werden können. IktWkt Bm jedem Verkehrsunfall ist die Polizei zu untemchten; bei nicht unerheblichen Schäden am Mfatt8hr2M>Q und bei Personenschäden ist die Polizei hinzuzuztehen: Hertz ist innerhalb vor» 24 Stunden zu unterrichten. Auf Ersuchen von Hertz ist ein Untalibericht auszufüllen Soweit wie möglich sind Namen und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Beteiligten, msbeson dere auch belangte Fahrzeuge, Hertz mitzuterlen Der Mieter verpflichtet sich, bei Ermittlungen von Hertz oder bei gerichtlichen Verfahren mit Hertz und dem Haftptlichtversicherer von Hertz zusammenzuarbeiten 8- Pmvemtet&ten Der Mieter ist einverstanden, daß Hertz seine Daten EDV-mäßig verarbeitet. 8. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mieter im HR emgetragener Kaufmann ist sch tm Ausland aufhalt oder unbekannten Aufenthaltes ist Es gilt deutsches Recht, die deutsche Fassung ist maßgebend Durch Abzeichnert mit seiner» fratiaien um umseitigen Feld 'Akzeptiert" verpflichtet sich der Mm&t zur Zahlung einer zusMzfcfwi Gebühr gemäß jeweils gültiger Pr©»sjiste. Di© Haf-tuo@s6«*chränkurifl befreit nicht von der Schadensersatzpflicht tm grob fahrtässtgam oder voratolichem Verstoß Ü80dtngungen. IftestMiiiHitiunlitll-Viftirittohirrtrrtg Durch Ateechmn mit «üwi tm umseitigen Feld "Akzeptiert" verbuchtet sich der Mtefim zur ZaNung einer zusitzfidten Gebühr gemäß j«»w©its gültiger Preisliste. Ate Gegen-tetetfer^« der Mieter m von ¥mm abgeschiossen© Insassenunfafl - Vers, nach Maßgabe der W Hmtz Versit^rungsbedingungef'i mit folgenden Versicherungssummen e»n- DM «.000.- 'Ärsfßherxte Summen erhöhen sich um 50% bei zwei und mehr Insassen bet eoteiSgertt Anspruch. HERTZ STANDARD TERMS AND CONDITIONS i Hertz hereby rents vehcte to Renter subject to all terms and mmmom on t and this page and Rente»' in consucferafion thereof agrees to them as the < .Agreement Harte« repossess the vehicle at any time without demand at Renter's @sep#m* i v violation of this agreement in tee evft'U of toss or damage, the hirer te ■driver has through gross negligence or i Tfc’i Hertz if Renter accepts COW at time ot rentat by WWhj»«potfp Charge» i, r Renter shat pey or retmburae Hertz on demaixJ ttseedrt 6ft a) time and miteage charges computed a« the rates shorn on bl ’»ny charg»» JoMpeeoL Cofl^on Damage Waiver, any other standard, extra, or miscoflaneous charges irremtanlf.#Ja* U>^ a Hertz is liable tor damages of any kind, which the lessor or at with the renting or use at the rented vehttie. 9. Jurisdiction Where Rente» is a businessman registered m the Commerciai Register or is of unknown residence any dispute arising under this rental agreement wfft b@ käßted competent Frankfurt Court of law German law is applicable; in case of dispute onty man wording is valid Cotiuöon Damage Waiver By signing his initials to the space “Accept” on the reverse skSe, tee hirer assume® tb« oWF v gallon to payment of a supplementary fee in accordance ttete currency vaid pile« Ist Cüsf-wise, to the case of damages to tee rental vehicte, üabüüy in aixcrcfemce wfte PoteS %t$ % By initialling in the box “acceptetf on the reverse side, the customer to to pay an additional fee as per valid price ftet. 1. Oer (Mer Kat das Zustand rrtt altem Zubehör (Autoteleton, Werkzeug, Ersatzrad usw.j und vollem Kraftstofftank übernommen und wtrd es im gleiche« Zustand mit allem Zubehör und den Wagenpapreren der umseitig angegebenen RückgabestaSon zu dem dort angegebenen Zeitpunkt zurückgeben. Bei erneblr-ehern Vertragsverstpß ist aul Verlangen der Vermieterin das Ktz vorzeitig Zurückzuge-bert. 2 Das Fahrzeug dart außer vom Mieter m* seiner Zustimmung von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und von einem Mitglied wte Fartäte geBhrt weetten, wenn der Fahrer Inhaber eines gültigen Führerscheint ist Bel Jeder Fehrzeugübartaasung an Drilta haitat der Mieter tür das Verhalten des bar», dar DrtMn. X Das Fahrzeug darf nt» Im öfenSchen StraßerTVMisshr tysmibt werden. 9. Wenn (Se In den Abschnitten 1 -6 erffhsätertäh haltet der Mieter für Schäden, die eine übüche Höhe einer Sebsttsataffigung von DM weiteren (ur einen Schaden nur bis zu i Höhe. Der Mtetar Staat de Gegenständen frei, c Mietdauer octer nach Rückgabe des befördert, aufbewahrt oder zunjekgeiassen verspäteter oder unterlassener Zustellung dos Fahrzeuges dte Vermieterin von allan Kosten und Ansprüchen frertttelen, hang gegen die Vänmleterin geltend gemocht warden. Aut Wunsch des Mieters wird die Vermieterin »im Im Namen hm schalt eine treaeservUrrtaii-Vtatuctwrurig gemäß den Angaben In Preisliste wmltteia 12 Die Vermieterin bemüht sich, Fehler oder d) unverzüglich dfe Potzei verständigt wird und er sich nicht vor Abschluß der poßzeScInen Urtfaflauteahms vom Unfcäort entfernt (UntadtfruchQ sowie daß Bei Überechretong der umseilig fastgetesfren angetangansn Tag der Qbmvimttung den Di# Getendmachung eines SchactenersatzanapruchBa durch durch nicht ausgeschloesen. ' ' .ulift Ist eins der Besßmmungen diese* Vertrages unwirksam oder nicht dtsxhastzfraßjrai sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zwack der tntdflaih oder nicht durchseöbaren Bestimmung auf zulässige Weise möglichst rUhtaMsM Autofeteton: Die Zahlon In den Feldem 32 34 und 38 betreffen bet den FgrmBlStMt Vehicte Transfer Contract oder B) AutotelefooMietvertrag die TetefoneinheitaCl MMer Ist verpflichtet, sämtliche während der Mietdauer verbrauchten 1Welt*teÄ# zu bezahlen. Die Belastung wird im Fade der Verwendung des faemutmiM'vM Ist diese Gerichtsstandsvereinbaning unwirteam oder undirohsetzbar, «dl des tat zuständig sein, weiches tür die beklagte Psrtta zuständig I 2 Der -MMar und Jeder berechtigte Wahrer tat durch afea Khaflfahrzauglwlt- Bai wHkürtichan Abweichungen wd daraus restÄterander Mehrkäometar wird Avte dem Fahrer den knvSatz der Jeweiligen Fahrzsuggruppe for Jeden gefahrenen km In Rechnung steten Ein sofenee Abweichen vom fajrzaslen Weg gtS auch nach Barech-nung efef Mehrkäometar eie mißbräuchliche Verwendung im Sinne des Absatzes 5 dteeer BsaMmmungan, möglich, t während dar dte Emptangsstatfem I und Dokument» an einem Ort taeean. Wem dte Auskunft auf eine Zelt ' tteemfee»en Ist, sind Fahrzeug, Fahrzeug gamäB vorhergegangsner Vereinbemng zu deponieren, spätestens Jedoch zu dem näctteteq' Aibetebegnn der EmplangsiMion abzuüefem. Salem des Fahrzeug -undfodw FBhrzaugschlüBsal oder bokürranta verspätet abgeäefert werden, zzM der Fahrer fir dte Määzalt den derzeit gültigen Mtetwagantarif daa Fahrzeuges. Das Fahrzeug von einer anderen, ate der aut dem Ubertührungsformutar gefahren werden. Der UnfaJversIcherungsschutz richtet sich nach den jeweils güäsgan Unfa#-Benjfsg«ncsjs3r«chaJt für Fataeugialtiingea 9. Dte Versicherung umfaßt die ganzo Zeit der Tätigkeit einschließlich Das Fahrzeug Ist bei mftgaUvte Sachen DEN GESAMTEN RECHNUNGSBETRAG MEINEM KONTO BEI DER KREDITKARTENORGANISATION ZU BELASTEN. ICH HABE DIE BEDINGUNGEN AUF BEIDEN SEITEN DES MIETVERTRAGES ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND ERKENNE DIESE AN. DER MIETER HAFTET FÜR AUE PARK- UNO VERKEHRSÜBERTRETUNGE» Ich akzeptiere die gültigen Vertrassbedlngunaen der Kredltkartenaeseltschc Serf chtsstand ist München. Der Rechnungsbetrag wird von Ihren AIR PLUS Konto abgebucht. Dies ermöglicht Ihnen rogrenztes, bargeldfreies Telefonieren an den • -entelefonen der Deutschen Bundespost sowie ;en USA nach Deutschland über Operator. Für Fluggäste, die nach der Landung schnell ans Ziel kommen wollen, arbeitet Lufthansa weltweit mit führenden Autovermietungen zusammen. ^Inhaber der Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus können Sonderkonditionen bei den nachfolgenden • Autovermietungen in Anspruch nehmen. • rer Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus .■:on Sie das Bezugsrecht für die französische Tele-e. wenn Sie von der Deutschen Bundespost Ihre ue'sonliche Geheimnummer (PIN-Code) erhalten Aufgrund einer Vereinbarung mit Avis bieten wir Ihnen weltweit Ermäßigungen auf die Mietpreise (Zeit- und Kilometerpreise), wie nachstehend angegeben. Aufgrund einer Vereinbarung mit Hertz bieten wir Ihnen in der Bundesrepublik Deutschland (einschi. West-Berlin) eine Ermäßigung von 30 % auf rabattfähige Tarife (Zeit-und Kilometerpreise). Bitte weisen Sie sich bereits bei der Buchung und Anmietung des Mietwagens als Inhaber der Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus aus und geben Sie die Hertz CDP-Nummer (auf der Rückseite Ihrer Karte) an. Buchung über das Lufthansa Reservierungs-System zusammen mit Ihrem Flug oder bei Hertz direkt zu dem Ortstarif: 0130-21 21. Westeuropa Afrika, Mittlerer Osten Kanada Asien, Pazifik Lateinamerika, Karibik is°/o < Vorteile bei Sixt und Budget Bitte weisen Sie sich bereits bei der Buchung und Anmietung des Wagens als Inhaber der Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus aus und nennen Sie Ihre Avis AWD-Nummer (auf der Rückseite ihrer Karte). Aufgrund einer Vereinbarung mit Sixt bieten wir Ihnen in der Bundesrepublik Deutschland eine Ermäßigung von 30 % auf alle rabattfähigen Tarife. Buchung über das Lufthansa Reservierungs-System zusammen mit Ihrem Flug oder bei Avis direkt zu dem Ortstarif: 01 30-7733, in Frankfurt: 069-730081. Buchung über das Lufthansa Reservierungs-System zusammen mit Ihrem Flug oder bei Sixt direkt zu dem Ortstarif: 01 30-3366. Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beanstandet als rabattrechtswidrig Verhaltensweisen der Beklagten, eines zu dem Lufthansakonzern gehörenden Kreditkartenunternehmens, Dem liegt folgendes zugrunde: Um ihren Kunden Preisvorteile bei der Inanspruchnahme von Mietfahrzeugen bieten zu können, trat sie in geschäftliche Beziehungen zu Mietwagenunternehmen, und zwar zu Avis, Hertz und Sixt/Budget und schloß mit diesen sogenannte Großabnehmervereinbarungen. AirPlus (= die Beklagte) wird in der Bundesrepublik Deutschland für mindestens DM 150.000,— Dafür gewährt Sixt der AirPlus für alle im Rahmen dieses Großabnehmervertrages getätigten Umsätze einen Nachlaß von 30 % auf Zeit- und Kilometergebühren für alle rabattfähigen Raten. 2. AirPlus gestattet Inhabern der Lufthansa Frequent Traveller Card und Frequent Traveller Card AirPlus, im Namen und für Rechnung von AirPlus im Rahmen dieser Vereinbarung Mietverträge mit Sixt innerhalb der Bundesrepublik. AirPlus haftet für Mietforderungen, die aus der Benutzung der Lufthansa Frequent Traveller Card und Frequent Traveller Card AirPlus innerhalb Deutschlands entstehen bis maximal DM 5.000,— pro Vertrag. 3. Sixt erteilt AirPlus die Abrechnungen für die Mieten unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Preise. 4. AirPlus verpflichtet sich, an Sixt binnen zehn Tagen ab Rechnungseingang unter Berücksichtigung der in Ziffer 1 vereinbarten Nachlässe den jeweiligen Rechnungsbetrag zu begleichen. Die Beklagte wies in einer 1990 bis 1992 zur Werbung für die Frequent Traveller Card AirPlus verwendeten Broschüre auf "attraktive Sonderkonditionen bei Autovermietungen" hin. Der Text im einzelnen ergibt sich aus der dem Urteilsausspruch beigefügten Anlage K 1 Seite 14 und 15. den Hinweis "Der Rechnungsbetrag wird von Ihrem AirPlus-Kon-to abgebucht". Nach Abschluß der Großabnehmervereinbarung wurde in den Mietvertragsformularen als Mieter entweder der Name des Kreditkarteninhabers sowie Firmenbezeichnung und Anschrift der Beklagten angegeben oder Name und Anschrift des Karteninhabers mit der Bezeichnung "Fahrer" überschrieben, Firmenbezeichnung und Anschrift der Beklagten dagegen mit "Mieter". Die Rechnung, von der der Kunde eine sogenannte- "Check-in-*Report-Kopie" erhält, wird auf die Beklagte ausgestellt. Zahlungen erfolgen stets in der Weise, daß die Beklagte dem jeweiligen Mietwagenunternehmen die Rechnungsbeträge gutschreibt und diese sodann ihrerseits von den Kartenkonten ihrer Kunden einzieht. In einer neuen Broschüre der Beklagten vom August 1992 heißt es zu dem Thema Mietwagen; Unsere Verträge mit Avis, Hertz, Europcar und Sixt/Budget erlauben uns, Ihnen Fahrzeuge im Inund Ausland zu besonders günstigen Bedingungen zu vermieten." Der Kläger hat im Verhalten der Beklagten eine Beteiligung an einem Verstoß der Mietwagenunternehmen gegen das Rabattgesetz gesehen und - soweit für die Revisionsinstanz noch von Interesse - dessen Unterlassung begehrt, weil diese im Zusammenwirken mit der Beklagten den Karteninhabern unzulässige Sonderpreise ankündigten und gewährten; die Mietverträge würden nicht mit der Beklagten, sondern mit den einzelnen Karteninhabern geschlossen. Die Beklagte ist dem entgegengetreten und hat geltend gemacht, es fehle an der für einen Rabattverstoß erforderlichen Unternehmeridentität zwischen ihr und den Mietwagenunternehmen, weil die Mietverträge zwischen ihr und diesen, nicht mit den Karteninhabern zustande kämen. a) anzukündigen, daß Inhaber der Frequent Traveller Card AirPlus bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs bei den Unternehmen Avis, Hertz und Sixt/Budget einen bestimmten Preisnachlaß erhalten, der über einen Preisnachlaß von 3 % bei Barzahlung hinausgeht, und/oder b) im Zusammenwirken aufgrund einer Vereinbarung mit diesen Autovermietungsunternehmen bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs durch Inhaber dieser Kreditkarte den von ihr gegenüber dem Autovermietungsunternehmen übernommenen Mietpreis an die Inhaber der Kreditkarte ermäßigt um den Preisnachlaß weiterzugeben, wie in der Anlage K 1, Seite 13, 14, 15 beworben. Das Berufungsgericht hat einen Rabattverstoß der Beklagten ebenso wie eine Verletzung des § 1 UWG sowie von Vorschriften der Zugabeverordnung verneint. sei nur dann gegeben, wenn derselbe Unternehmer, der einen Normalpreis ankündige oder fordere, auch den Preisnachlaß gewähre. Der für die Anmietung eines Pkw von den Kreditkartenkunden zu erbringende, gegenüber dem Normalpreis der Mietwagenunternehmen um bis zu 30 % geminderte Preis werde diesen nicht von den Mietwagenunternehmen berechnet, sondern von der rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Beklagten als Entgelt für eine eigene Leistung weitergegeben. Dies gehe nicht nur aus den Ankündigungen in der Werbebroschüre "... auf die Mietpreise an" und "Unsere Verträge ... stigen Bedingungen zu vermieten" hervor, sondern auch aus dem Umstand, daß nach der Großabnehmervereinbarung das wirtschaftliche Risiko des Mietwagengeschäfts allein bei der Beklagten liege, die mit einer jährlichen Mindestabnahme von 150,000,— DM und einer Haftung in Höhe von 5.000,— DM aus dem einzelnen Mietgeschäft belastet sei und im übrigen auch die Mehrwertsteuer auf die Umsätze aus der FahrzeugVermietung an das Finanzamt abführe. Entgegen der Auffassung des Klägers komme der einzelne Mietvertrag nicht abweichend von der von der Beklagten und den Mietwagenunternehmen in den Großabnehmervereinbarungen gewählten rechtlichen Konstruktion zwischen diesen und dem Kreditkartenkunden zustande. Dieser Sachverhalt spiegele sich allenfalls bei der alten, vor Abschluß der Großabnehmervereinbarung von der Beklagten verwendeten Vertragsfassung wider, während nach den neuerdings vereinbarten Mietverträgen, insbesondere denen der Sixt AG, in denen der Kartenkunde als "Fahrer" und die Beklagte als "Mieter" auftrete, die Beklagte auch nach außen hinreichend als alleinige Mieterin in Erscheinung trete. Der Kreditkartenkunde gebe seine auf den Abschluß eines Mietvertrags gerichtete Erklärung angesichts der Eindeutigkeit von deren objektivem Erklärungswert erkennbar im Namen der Beklagten ab, so daß ein etwa entgegenstehender, auf Abschluß eines Eigengeschäfts gerichteter Wille des Kunden allenfalls eine Anfechtung rechtfertigen könne. Ein Rabattverstoß sei selbst dann zu verneinen, wenn etwa der Mietvertrag zwischen dem Kreditkartenkunden und dem jeweiligen Autovermieter zustande käme. Auch in diesem Fall fehle es an der erforderlichen Unternehmeridentität, weil die Preisvergünstigung eine eigene Leistung der Beklagten sei, für die diese in der Großabnehmervereinbarung einklagbare Abnahme- und Haftungsverpflichtungen gegenüber den Mietwagenunternehmen eingegangen sei, und die deshalb nicht bloß formal, sondern auch wirtschaftlich aus ihrem Vermögen stamme. Nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise liege bei den Mietwagenunternehmen damit nur ein Preis vor, nämlich deren Normalpreis. Die objektiv fehlende Unternehmeridentität könne auch nicht in rabattrechtlich relevanter Weise durch dahingehende Vorstellungen des Verkehrs ersetzt werden. Der Kläger könne auch nicht damit gehört werden, das Zusammenwirken der Mietwagenunternehmen mit der Beklagten diene der Umgehung des Rabattgesetzes und müsse deshalb als Rabattverstoß gewertet werden. Einer darin liegenden Analogie stünden jedoch'die vorerwähnten Gründe gegen eine erweiternde Auslegung des Rabattverbots erst recht entgegen. Ohne das Hinzutreten - tatsächlich nicht ersichtlicher -besonderer Umstände sei auch ein Verstoß gegen § 1 UWG nicht schon darin zu sehen, daß Unternehmen Formen des Zusammenwirkens wählten, die ihnen eine für Kunden attraktive unterschiedliche Preisgestaltung unter Vermeidung des Verbotsbereichs des Rabattgesetzes ermöglichten. Auch ein Verstoß gegen § 3 UWG sei nicht gegeben, da die Werbeankündigungen der Beklagten mit hinreichender Deutlichkeit angäben, daß es diese sei, die ihren Kunden die günstigen Sonderkonditionen einräume. Auch das hilfsweise gegen die Vereinbarungen der Beklagten mit den Mietwagenunternehmen gerichtete Begehren des Klägers sei nicht begründet. Zwar gewährten die Mietwagenunternehmen der Beklagten aufgrund der Großabnehmervereinbarungen einen Nachlaß von ihren Normalpreisen. Ein Rabattverstoß liege darin jedoch nicht, weil die Beklagte die Mietwagen nicht im eigenen Betrieb einsetzen, sondern sie den Kreditkartenkunden gegen Entgelt zur Nutzung überlassen wolle. Da bei Abschluß der Großabnehmervereinbarungen noch keine festen Buchungen von Kunden Vorgelegen hätten, die Beklagte sich vielmehr erst noch um den Absatz bemühen mußte und müsse, schließe sich an den Leistungsaustausch zwischen der Beklagten und den Mietwagenunternehmen notwendigerweise noch ein weiterer Umsatzvorgang an, so daß die Beklagte nicht letzter Verbraucher im Sinne des Rabattrechts sei. Diese Beurteilung des Berufungsgerichts hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Das vom Kläger verfolgte Unterlassungsbegehren ist begründet, weil die Beklagte im Zusammenwirken mit den Mietwagenunternehmen ihren Kreditkartenkunden nach § 1 Abs. 2 RabattG unzulässige Sonderpreise ankündigt und an deren Gewährung durch die Mietwagenunternehmen mitwirkt. Der Senat hat in seiner Entscheidung vom heutigen Tag in dem Verfahren zwischen dem Kläger und dem Mietwagenunternehmen Sixt AG (I ZR 23/93) zu dem geltend gemachten Rabattverstoß ausgeführt: Das Berufungsgericht ist im Ansatz rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß ein dem Rabattverbot unterliegender Sonderpreis im Sinne von § 1 Abs. 2 RabattG dann vorliegt, wenn für dieselbe Ware oder Leistung zwei Preise, der Normalpreis und ein weiterer Preis, der Ausnahmepreis, einander gegenüberstehen und es sich bei den fraglichen Preisen um solche desselben Unternehmers handelt, also zwischen diesem und demjenigen 'Identität besteht, der den Sonderpreis gewährt (BGHZ 99, 69, 72 f. Es ist davon ausgegangen, daß der Kreditkartenkunde den Mietvertrag über das Fahrzeug nicht mit der Beklagten, sondern entsprechend Ziffer 2 der Großabnehmervereinbarung mit AirPlus abschließe und diese lediglich einen Preis als Normalpreis habe. Das Berufungsgericht hat seine Beurteilung darauf gestützt, daß in den streitgegenständlichen Mietvertragsforrnu-laren AirPlus ausdrücklich als Mieter, die jeweiligen Kreditkartenkunden als Fahrer ausgewiesen seien, so daß der objektive Erklärungswert des Vertragstextes, daß nämlich der Kreditkartenkunde seine auf den Abschluß eines Mietvertrages gerichtete Willenserklärung im Namen von AirPlus abgebe, unzweideutig sei. Das Berufungsgericht hat dabei den ihm unterbreiteten Sachverhalt nicht ausgeschöpft und ist rechtsfehlerhaft allein von der Rechtskonstruktion ausgegangen, die die Beklagte im Zusammenwirken mit AirPlus aufgestellt hat. Es hat dabei vernachlässigt, daß es sich hierbei um ein System handelt, das sowohl aus der Sicht der Kreditkartenkunden (vgl. zur Maßgeblichkeit der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise: BGHZ 117, 230, 233 - Rent-o-mat) als auch bei objektiver wirtschaftlicher Betrachtung allein dazu dienen soll, eine unzulässig hohe Rabattgewährung durch die Beklagte zu ermöglichen. Nicht beigetreten werden kann dem Berufungsgericht zunächst darin, daß es zu dem Verständnis der Willenserklärung der Kreditkartenkunden auf Ziffer 2 der Großabnehmerverein-barung zwischen der Beklagten und AirPlus Bezug genommen hat. Aus dieser Bestimmung, die der Kreditkartenkunde nicht kennt, kann für den Inhalt von dessen Erklärungswillen nichts hergeleitet werden. Unberücksichtigt gelassen hat das Berufungsgericht darüber hinaus, daß alle äußeren Umstände für einen Abschlußwillen des Kreditkartenkunden im eigenen Namen sprechen. ge mit einem Mietwagenunternehmen wie der Beklagten geschlossen werden, nicht aber mit einem Kreditkartenunternehmen. Diese Vorstellung wird durch die Werbung des Kreditkartenunternehmens noch dadurch zusätzlich deutlich gemacht, daß es in der Broschüre über den Service der AirPlus heißt, der Kunde könne den Mietwagen auch "direkt" bei der Beklagten buchen und Kreditkarteninhaber könnten "Sonderkonditionen bei ... Gegen die Annahme des Berufungsgerichts, der Mietvertrag komme zwischen AirPlus und der Beklagten zustande, spricht auch, daß neben dem Abschluß der fraglichen Mietverträge nicht auch die erforderlichen weiteren Regelungen des Untermietverhältnisses zwischen den Kreditkartenkunden und AirPlus getroffen werden und auch nicht die Bevollmächtigung des Kunden ausgesprochen wird, derartige Mietverträge im Namen der AirPlus abzuschließen. Eine solche Vertragsgestaltung wäre für einen Kreditkartenkunden ungewöhnlich, weil er stets gewohnt ist, Verträge im eigenen Namen abzuschließen, und er lediglich die Zahlung über das Kreditkartenunternehmen veranlaßt. Die Abrechnung der Mietverträge unter Einschaltung der AirPlus kann daher die Annahme des Berufungsgerichts nicht stützen. Die Zahlung unter Einschaltung eines Kreditkartenunternehmens besagt üblicherweise nicht, daß der Verwender der Kreditkarte den jeweiligen Kaufoder sonstigen Vertrag etwa nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter der jeweiligen Kreditkartengesellschaften abschließen will. Dem steht auch nicht entgegen, daß in dem Mietvertrag die Bezeichnungen "Fahrer" für den Kreditkartenkunden und "Mieter" für die AirPlus enthalten sind, weil jedenfalls bei der gebotenen objektiven wirtschaftlichen Würdigung davon ausgegangen werden muß, daß das Geschäft zwischen der Beklagten und den Kreditkartenkunden abgewickelt wird. 3. Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts handelt es sich bei dem Nachlaß von 30 % auch nicht um eine echte eigene Leistung von AirPlus. Zwar besteht zwischen AirPlus und der Beklagten die Großabnehmervereinbarung, nach der die Beklagte pro Vertrag in Höhe von 5.000,— DM für Mietforderungen haftet und sich verpflichtet hat, Anmietungen in Höhe von 150.000,— DM pro Jahr bei der Beklagten zu tätigen. Hierin kann bei objektiver wirtschaftlicher Betrachtung eine eigene Leistung von AirPlus nicht gesehen werden. Zwar erspart die Haftungsverpflichtung an sich der Beklagten jegliche Bonitätsprüfung der Kreditkartenkunden, jedoch liegt darin nur eine vertragliche Fixierung dessen, was jeder Kreditkartenunternehmer mit seinen Vertragsunternehmen vereinbart, so daß hierin im Streitfall keine Besonderheit gesehen werden kann. 4. Ist demnach davon auszugehen, daß aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs und bei objektiver wirtschaftlicher Betrachtung die Beklagte Partner der Mietwagenverträge ist, ist ihre Preisgestaltung der Beurteilung zugrunde zu legen. Danach berechnet aber die Beklagte den AirPlus-Kreditkarten-inhabern einen gegenüber ihrem Normalpreis um 30 % verminderten Preis. Hierin liegt ein nach § 1 Abs. 2 RabattG unzulässiger Sonderpreis, den anzukündigen oder zu gewähren die 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker) geeignet erscheint, den Wettbewerb auf dem einschlägigen Markt der Autovermietung wesentlich zu beeinträchtigen (§ 12 Rabatte, § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG)." Danach waren auf die Revision das Berufungsurteil aufzuheben, auf die Berufung das Urteil des Landgerichts abzuändern und die Beklagte entsprechend dem Hauptantrag zu verurteilen.

Zitierte Normen: § 1 UWG § 91 ZPO
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Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
I ZR 32/93	URTEIL Verkündet am: 30. März 1995 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

2
Der I, Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 30. März 1995 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Piper und die Richter Dr. Mees,
 Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Ullmann und starck
 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. November 1992 aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 1991 abgeändert, soweit darin zu dem Nachteil des Klägers erkannt worden ist.
Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000,— DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, weiter verurteilt, es zu unterlassen,
 im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ,
a) anzukündigen, daß Inhaber der Frequent Traveller Card AirPlus bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs bei den Unternehmen Avis, Hertz und
3
Sixt/Budget einen bestimmten Preisnachlaß erhalten, der über einen Preisnachlaß von 3 •% bei Barzahlung hinausgeht,
 und/oder
b) aufgrund einer Vereinbarung mit den Autovermietungsunternehmen bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs durch Inhaber der vorbezeichneten Kreditkarte unter Verwendung von Vertragsformularen wie Anlage K 4 bis K 10 und B 2 bis B 6 dem Autovermietungsunternehmen den gegenüber dessen Normalpreisen ermäßigten Mietpreis gutzuschreiben und sodann vom Konto des Karteninhabers im Wege der Kreditkartenabrechnung einzuziehen,
 wenn dies geschieht, wie in Anlage K 1 Seite 13 bis 15 beworben.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen
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Anlage zu dem Urteil vom 3o. März 1995-1 ZR 32/93
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Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Hugo von Wallis
 Vorsitzender des Vorstands: Erich Sixt
 Vorstand: Edgar Schmid, Gerhard Schmid, Manfred Sturm
 Sitz der Gesellschaft: München-Puliach
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'- HERTZ-MIETBEDINGUNGEN
Hertz ALiiovermletung GmbH,' nachfolgend Hertz genannt, vermietet das; ufnseitig beschriebene Kraftfahrzeug an Mieter gemäß den umseitigen und nachfolgenden Bedingungen, welche der Mieter anerkennt.
1. übergebe und Rückgabe
 Das Fahrzeug wird dem Mieter in gutem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mängel ubergeben. Irgendwelche Beanstandungen muß der Mieter unmittelbar nach der Übergabe gegenüber Hertz gehend machen Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Kfz-Papieren und Zubehör und Im gleichen Zustand an dem whsertig vereinbarten Ort und Datum zurüctaugeben. Hertz behält - «ich da» Recht vor, da» Fahrzeug jederzeit auf Kosten de» Mieters wieder in Besitz zu nehmen, wenn es nicht in Übereinstimmung met diesem Mietvertrag benutzt wurde.
3. Schärten umr
 Bei Vertust oder Schaden ist der Mieter verpflichtet. Hertz vollen Scha-■ zu leisten, wenn er oder .der Fahrer grob (ahrttartg oder von Mtetbedmqüngen, gesetzliche Vorschriften'. «dar tect verstoßen hat, wobei Mieter die Bewoislast vereinbart Ist.
Verwdwungabedfctoungeti verstoßen hat, t
obftogt, wenn nicht »e Haftungsbeschränkung
 Pfwwiao ist dar SAiwtar verpifWdttett. Hartz vottwv Bchacbtnarsatz zu leisten, wann bei nimm pemtotetan LKW sie Schaden durch Nichtbeachtung von
 OurohfahrteMhen oder -breiten oder um Aufbauten durch da* Ladegut verursacht wuMe.
Ms Mleteusfafl kann Hertz eine der Miete entsprechende Entschädigung unter Berechnung von mindestens ft» km pro Tag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der gemtaete oder ein neuer Wagen Hertz zur Verfügung steht, berech-nert^def Häßhwsis eines geringeren Schadens bleibt dem MieteMrOrbe-
tmübrigen
a)	Ist der Mieter nicht verantwortlich für Feuer-, Diebstahls- oder Ver-«ehleHechSden, die er oder der Fahrer nicht nt vertrete»» hub
b)	haftet der Mieter bei Schäden bis zu dem in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen H8chsttwtrag, «s sei derm, er beweist, daß der Schaden ehrte mm ortet des Fahrer» Veracftufcten verursacht wurde. Diese Haftung mim, wem dm MteteT ted Abschluß des Mietvertrages die Haftungsbeschränkung umseitig durch Abzeiehnsn mit initialen vereinbart.
Der Hfljßitw ist vprpfltd»tet, täte nachfolgenden Beträge Hertz zu zahlen oder zu erstatten:
»! Zeit- und Kitometeftjebühren, berechnet nach den umsettigen Einzel-
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b)	alte Beträge für Treibstoff, Haftungsbeschränkung. Insassenunfall-verraoherunq unftfoder andere Beträge, die umseitig b/w in der gültigen Preisliste aufgeführt sind.
4.	Haftung vor* Herbe
 Hertz haftet für Schäden jeder Art, welche der Mieter oder ein Drifter im Z.us^™ngfjhartg mH der Anmietung oder Benutzung des Mietwagens erleidet, hur, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von Hertz verursacht wurde oder «Ine Haftung gemäß § 7 STVG (Halterhaf-lung) von Hertz gegeben ist; Im übrigen haltet Hertz nicht. Soweit Hertz nach Satz 1 nicht haftet, steift der Mieter Heitz von etwaigen Anspröchen Dritturfref.
5.	Benutzung de« Faltnaugae
 Der Mieter Ist verpflichtet, dag Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, insbesondere darf m ntcfil benutzt werden.
«) Xur «mlgeftSIcrieo Personen- oder TransportbefOrderung. ausgenommen bei Lkw's oder Kteintransportefn im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift»;
b)	zu dem Abschtappen von anderen Fahrzeugen. Anhängern oder sonstigen Gegenständen;
c)	in Rennen, zu Wett- oder Test!ährten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen; .
d)	zu Fahrten,, bei denen der Mieter oder Fahrer unter Einfluß von Afkphni . ftoMchgift ortm MerJkamenten, welche die Fahrtüchtig-
. Mt oM.tivaMMfthigM beefntrftcbbgen, steht;
e)	In VftdeöaMB von Verkehrs- oder sonstigen Vorscnnlten, welche
•öl und zur	M ßerMzmg gellen.
7) (kweh *tfte Wreonen. »»MM denn, daß solche Personen im Voraus benennt und übri Hertz durch Eintragung der umseftig vorgesehenen Zei-■ te innertcniwt wonixt sind oder daß es steh um Arbeitnehmer oder sonstige *«*» f Bmenengenörige des Mietete handel», die seit mehr als einem Jahr Im Besitz eines gültigen Führerscheins sind Bezüglich des Mindest»!!«» eines Fahrern gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Preis*»».
6 Haftpflichtversicherung
 Hertz unterhält für berechtigte Fahrer des Fahrzeugs eine Haftpllichtver-■ichanjng. -deren Bedingungen vom Mieter bei der Anmietung emgesehen werden können
7.	Unfälle
 Bei jedem Verkehrsuntatl is! die Polizei zu unternchten; bei nicht unerheblichen Schäden *m Miettahrzeug und bet Personenschäden ist die
 Polizei hinzuzuziehen.- Hertz ist innerhalb von 24 Stunden zu unterrichten. Auf Ersuchen von Hertz ist ein Unfallbericht auszufüllen Soweit wie möglich sind Namen und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Beteiligten, insbesondere auch beteiligte Fahrzeuge. Hertz mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich, bei Ermittlungen von Hertz oder bet gerichtlichen Verfahren mit Hertz und dem Haftpflichtversicherer von Hertz zusammen-zuarbetten
8.	P*t sonatOaten
 Der Mieter ist einverstanden, daß Hertz seine Daten EDV-mäßig verarbeitet.
9.	Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mieter im HR eingetragener Kaufmann ist, steh im Ausland aufhätt oder unbekannten Aufenthaltes ist.
Es giH deutsches Recht, die deutsche Fassung ist maßgebend
10.	Haftpflichtversicherung
 Allianz Versicherung, Am Handetsbof t, 4300 Essen.
Durdi'^MSSfcmft^ri«*Initialen im umsettigen Feld .Akzeptiert" verpflichtet »oh der Märtet pur Zahlung einer zusätzlichen Gebühr gemäß jeweils gültiger Preisliste. Sonst bet Schäden am Miettahrzeug Haftung gemäß Ziffer 2 der Hertz-Miet-bedtngungen. Die Haftungsbeschränkung befreit nicht von der Schadensersatz-Pflicht bot grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen Mietbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Versicherungsbedingungen.
Inaaaanunfall-Vertlehening
 Durch Abzeichnen mit seinen Initialen im umseitigen Feld .Akzeptiert" verpflichtet stehder Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Gebühr gemäß jeweils gültiger Preis-US*».. Als Gegenleistung ist der Mieter in von Hertz abgeschlossene Insassenunfall-Vere. nach Maßgabe der bei Hertz einsehbaren Versicherungsbedingungen mit folgenden Versicherungssummen etngeschlciesen: DM 40.000 - bei Todes-iflii, ük ah tu VI - opi Invalidität * DM " ,000 - cc MetlKostene’^atz. ... . Summen erhöhen sich um 50 % bei zwei und mehr Insassen bei anteiligem Anspruch

HERTZ STANDARD AND CONDITIqM©
Hertz hereby rents vehicle to Renter jubjorü fo’iS tefiraWld < front page and this page and Renter In considerafton thereof I the essence of the Agreement
1. Qettvwy and Return	.	.,**	>	*
The vehicle is delivered to the Renter in good overall cos«:4igni thout apparent defects and any complaint» as to It*, CpridftWfVi made to Hertz on immediately deiivery Ti»e Renter agues« to I all documents and accessories and in such conoHfton flg K" lion and on the date designated In this agreement .Hftftt« to mpomevt a*e vohkjtaafctonHllme wfthout itennl at r* vehicle fs»ised.in*
i vehkteauHäam« wfthou iiäoiz^^j^agremwnt
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natality has not been stipulated.
•tf j includfofl demag* reeeftfeiiEt I - -	-
A» toss of rental fee, Hertz cert rentol tee on the baste of st toast rentftd or a new car is at the t proof of lessor compensation In all other case*
■a) Fiaotof,«. or*.tobte JocJoot -pL-OMteMOMäi
 mechanical failure (unlees cftUBMftifafHBnwi
 maximum amount laid down H the Current
 proves that airli loss or drenaaa «rot»" control. This liability is wafvedby Hertz I* rental by initialing cm front page hereof.
Renter thati pay or relmtoun» Hertz on demand the turn
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 The LtobWty of Hertz
 Hertz is fiabte " suffer in
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applies; other that, Hertz is not Häbäe To the extent that Hertz J able atx
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The. Renter to expected to tootc "«fair '1w\$4N*!Ci#ftlHfJand
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a)	to cany parsons or property tdr >»W, eioepl Sh ife*-,fcÄ*OTJfrud«
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b)	to propet or low any vehicle, traitor or other object;
c)	in any race, test or contest;
d)	white customer or arty other driver of the vehicte is under t of alcohol, hafluctnatory drug», narcotics, barbiturate», or fjny t substance Impairing Ms consciousness or ^tfty to rtteictj
e)	in contravention of any custom», traffic or other.regutotoQt«;^
f)	by third perttos, unless such pentoMt mn
 the hirer such as have been in poeseMtor pf*C© WSI.	ji
«. Inmiraneto
 Hertz provides Insurance oovw»ge for person# mission (and not otherwise) In äooordance with en'e surance policy, which is available for Inspection
7.	Accident»	.	'
The poiioe is to be informed in the case of all frafHe accidents; the poflets,, is to be called in for not tnconstderabto damage» to the rental vehicftMrtftid in the case ol personal injuries. Hertz must be notified within 24 hours. An , Accident Repod Form must be completed on request. Third Party cteima must not be acknowledged; details of witnesses and other vetsefes Involved must be obtained where possible Renter agrees to oo-operata with Hertz and Hedz's insurers in any investigation for legal proceedings.
8.	Personal Data
 Renter consents to the computer storage of Ns personal data.
9.	Jurisdiction
 Where Renter is a businessman registered in the Commercial Register is ol foreign or unknown residence any dispute arising under fhis wv. -™~ agreement will be settled before the competent Frankfurt Court of tesV:51** 3 German law is applicable: in case of dispute only th® German wording to'
10. Public Uabilitv Insurance
 Allianz Versicherung, Am Handelshof 1,4300 Essen
 Collision Damage Waiver
 By signing his Inmate in the space .AocepC
the obligation to payment of a supptemerttenrf«» in aocofdänoeeMkrti
" on the reverse stda, the tfrref
 price list. Otherwise, in the case of d dance with Point 2 ol the Hertz Rental C
b to the rental vehicto.
The BmftaSon of
 no! exempt from liability for damages in Hie case of grossly negSgenf or flito)«.';’ rale contravention of the rental conditions, legal regulations or tnsurwipe condt-
tions.	.	;■
Person»! Acc idem Insursnca	,
By initialling in the box .accepted" on the reverse side, the customer is comtrifWog £
himself, lo pay an additional fee as per valid price list. Hereby Renter spuke» CCWtr as listed below according to the conditions ol insurance, which may be xtecected by;
HsrtZ" DM ff! rifle "' T" \i!.h T*" ,C ??u, ;_LiUr>i,.3üv,-iu» medical expenses. If two cr more authorised persons are travelling, the above amounts will be increased by 50 % according to the conditions of insurance.
T|	6000 FRANKFURT/M.
WIvUAGP \<	TEL: 069 / 7585 0
Vielen Dank für Ihre Wagenanmietung
 Rechnung
Original
 Herrn/Frau/Firma
GERO
GERD
HAMBURG
GERD
Wagentyp	GOLF CL
Amtl. Kennzeichen F-L 6225 Wajjengruppe berechnet B gefahren Tarif-Code. S Tarif-Art
WINNER 90 ' Mietvertrag Nr. 296136192
Anmietung am 03/12/90	09:	12
HA MBUS
Rückgabe am 09/12/90	09:	CO
in HAMBURG 5a
KM-Stand aus 3338 KM im Grundpreis enthalten KM gefahren	2	9
ein 33u2
296136142
05/12/90
Rechnungsnummer
 Datum
HERTZ AUTOVERMIETUNG GMBH KU'JDENBJCHHALTUVG
POSTFACH 11 08 43 6000 FRANKFURT/M. 1
Konto-Nr.
Reservieru ngs-Nr. L3011125735 CDP-Nr.	643580
TACO/IATA Nr.
Referenz-Nr.	1292
Voucher-Nr.
Die Zahlung 1st flliig bei Erhalt der
-> RECHNUNG FUER IHRE UNTERLAGEN BITTE KEINE ZAHLUNG VORNEHMEN BELASTUNG ERFOLGT DURCH AIRPLUS
INVOICE FOR YOUR INFORMATION ONLY THIS IS NOT A REQUEST FOR PAYMENT
YO i	or	nT! LFo qy aTRPLUS
THANK YOU FOR RENTING HERTZ
1	Tag(e)	ä	75.44
zusätzl. Stunde(n) ä Woche(n)	ä
zusätzl. Tag(e)	ä
24	Kilometer	ä	0.75 Iß. 00
Zwischensumme	93.44
TARIF NICHT RABATTFAEHIG Zwischensumm©	93.44
Anlieferungsgebühr
 Abholgebühr
Rückführgebühr
 Haftungsbeschränkung (CDW)	25.44
Insassenunfallvers. (PAI)	6.75*
Benzin	3.70
Sonstiges
 Mehrwertsteuer	1	4.0 0 X 18,10
Gesamtbetrag	147,4	3ßl
M.
Gutschrift Anzahlung
 Voucher-Wert Betrag bezahlt Gesamtgutschrift Rückzahlung
 Rechnungsbetrag	Dm	147.43
- 10
o<) Lunnansa gBüffl
 Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH
Odenwaidstrafie 19 • Postfach 15 52 ■ D-6078 Neu-Isenburg 1
GERD S
Rechnung
HAMBURG
Seite: 00001 / 07025
Nr.
Kunden-Nr. Unser Zeichen Datum Telefon
00254
052/00254
31.12.90
06102/204-201
Lfd Nr .	Verkaufs Datum	Name		Streckenführung / Leistung LVG Flugschein	Verkaufs- betrag	Währ.	{Kurs) MWSt.	Betrag DEM
01	30.11.90	GERD	C	SIXT BUDGET MUENCHEN .. 9204444444444	231,79	DEM		231,79
02	03.12.90	GERD	s	AVIS FRANKFURT .. 9204444444444	162,63	DEM		162,63
	05.12.90	GERD	s	HERTZ EUROPE LTDFRANKFURT MAIN .. 9204444444444 147,43		DEM		147,43
J4	13.12.90	S	AMRS	HAM-FRA-SFO LAX-FRA-HAM LH 2204467729495	490,50	DEM		490,50
05	13.12.90	s	GMR	HAM-FRA-SFO LAX-FRA-HAM LH 2204467729497	944,50	DEM		944,50
				Summe der Leistungen ohne MWSt	1.976,85	DEM		1.976,85 1
	Anzahl der	Post tionen:		5 Total	1.976,85	DEM		1.976,85 1
Den Rechnungsbetrag werden wir' von Ihrem Konto :
Bank leitzahl :	Konto-Nr.:
vereinbarungsgemäß einziehen.
Rechnungsbetrag	1.976,85 DEI
Vielen Dank für die Inanspruchnahme der Lufthansa AirPlus Travel Card
	v--v&
;3> X«• ’••	.,-A'S VÄ.-J^ß
	
i
• . PW Rate p, day
VERSK
(Eireetheiten snte Rückaste)
ACCIDENT INSURANCE (Please reed details on the back of this agreement)
*ör UCW Drjrch Abzrächnart mit semen Wtiafen vw pachtet ach der Mieter zur ZaMung erter zusätzlichen Gebühr gemäß jewefe gütiger Prerafeste Damit erwirbt der Mieter ene TranspotlgjtversjchefunQ für Schäden bis zu DM 30000- gemäß beigefögten Versac^ierungsbedtngurxjen								
Ab«o«w* Ctopn4^		rnmmx		sehe TanJ AWSMikJxVSf.-V DM } M | DM 10.000 M000 30000				
				ftaü par Day				
Telefon-Einheit ä								
in								
out								
Einherten								
Deposit
DM j
NONE.
MQJiE.
MMbr um orty
(Car Exchange) Continued from RA.
Erstattung «rtiatSwi Retund-(»oav«(l
Betrag
 Amour*

.A* tWW ’
v'r»i **>	 ufai. r KV

Continued on RA:
Rentar PIwm Note - for this Tariff to Apply M» f®llowing '
Conditions Aooly: Car trust be returned to renting country HHJfenJtf*«
Unterschrift ö#@ Mkgtom fcolwJlÄWfe Mtetvertrsg Nr. - Rental Agreement No.	%#
Diese Nr bette inviw anaebaVPt always acie "is V	/%

hertz
HERTZ-MIETBEDINGUNGEN
^ jttfttu A»4öv®wTMefe«ig GOOH. nschtolgs'nd Hartz genannt. vermmaI <tw u?rt»&stag bmcftMtMne -r Kr»ftttevze<ig an Mieter gemäß den umsertigen und nachfofgerKton Bedingungen, weich« der Mw ber anerkenn»
[ j t>	und	Rückgabe	.
■	^7 7 O« Fahrzeug wnrd dem Mieter' in gutem Zustand und ohne äußerlich efkäftebare Mängto
‘	\ ' ’* dber^&en, ligendwetetei Beanstandungen muß der Mieter unmrtletoar nach der Übergabe
!jpRpnOtttf Hertz gettend machen Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug me allen fc
7 Pspteran und Zubehör und n gleichem Zustand an dem umsettjg vereirberten Ort unrijja-->Ä tum zurtk^ugeben. Hertz behäft sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit aut KoeteNäte* - O’ t. Mieten wied« in 6e«Äz zu nehmen, wenn es rocht tn Überefostirmiuog mH diesem Mwf&br
.......
■	. - Wli Vertust oe*t SrtSWe« Ist der Meder verpflicrtet. Hertz voilen Sdvaderoer&atz zu leieren. ; i ..wenn eroder .dar Fehrer grob fahrtAeaiß odervoredtzlcn.gepanAss«Abetotrtngunoan, ge-
»atticbe StorecMOen oder VersrctwrirrgEOeätiourigen uerstoSen hah «ober dem Metm d* r -0 inert «lem gMtom ■resrej ntaw dtoAMrtu««ii&a»chnini'i>rifl raromban irrt.
Mieier vrtrMM^Wtt »Slwi.eu-Uiclenserealz zu letslari. «renn bei einem ,J Y^2j4Äft**en LKW ein SefwMp'durch tochjbaacrtuno von (VoHfairrtsminen oder breHen
 verunmchi ««de.	<’
f-i	ene der Miete entsprechende Entschädigung unter Berechnung
.;T" 7:' 'Wi (ipltollinilfiiiii^jhlMfifiiiri Tig bis zw dem Zeipbnkt. zu dem der gemietete oder eri «etm |	b^^bnen 1	Per Nachwpi* emee .^enngeren 6chadsm
. • -.:.u :............................
. !'• % '	, IM <Hr MWMt nie« tfartrfteorrtch tör Feuer-, Diebstahle oder VarahtoiS&chäden, die m
y :..3yZ • ■ oder der Führer recht zu vertaten hat.
' h) hfÄK der MWer bei Schiden bis zu dem in der jewed» gtiiogert Pieekste angegebsiwi WWC-. "■ Hflbwbefrsg, et ml dfgn, «r Imewlil. 080 der Schaden ohne eein oder des Fahrers »R* ■ % • VeradWden venünachl wunle Diese Haftung en«4St wenn der Mieter bpi AbsgWuS |7i	.	.'dm hWn>dn0M die HenungebeschrOnhung umserbg durch Abzeichnert mit intirten
 Dedvery end Betum
 The vehicle le delivered io the Hemer In
 at the Kfcabon'anZfc'fte'S«!* tWRrt reposae« die vehicle es any »d* trth«*
vk*a*on ui this egreemeni.	""
As loss ol rental fee. Hertz can diage cortpin*Mipn^)d*0ggM%%mßM basis 0* a least 100 len par day. izMI dm mew VI nWch The »CTM ill 111 i'll e 1 lei11 iln I1I1111 inn »H lUlMfi dine m al oner ceses	. jf' 1^
a)	Rafter is not l«bte for toot or dorfagsfy Wüte (unless caused through hte^WTIIÄU^r r" ■ * T
b)	Renter's reeponsibSity tor ices or dem^e to	jfcMbMW
amount laid down *n the currant valid priot I*
damage an»ee Irem any cause outerte Hertz if Renter accepts COW at time of rantat'by
3.	Char^M	'*r	*
Renter she« pay or reimburse Hertz on demand the sum W: "'	■	‘
a)	time and miteage charges a5mput*d at the rates iahcwm on tte Wtoa ptijpb'
b)	any charges lor petroi, Colston Damage Waiver. Personal
 any other standard, ertra. or rmsoelar«ou* ch&ige« appfccafote aTlte fjri the front page hereof or tailing that n the current tariff
4.	The Uebittty of Hertz	. . . ____________
Hertz re liable tor damage«* of ary Wnd, which the tecaor or atfiingpar^ mites* with the renting or use of the rented vehicle, only when the damrtg* h»* trtj gross neglgenoe or deliberateness by Hertz, or if fcabftty acceeg§nff Jo PffZQi (owner liatniity) app&es, other that. Hertz * not üaöte. according to the first semenca, the fmsafe- reakrees Hertz
5.	Conditions of Use	.	'/> V«'
The Renter is expected to look after the .yehkds careh% and In ^Qdkliisrn^l;
used
 al to cany persons or property tor hire excent in the cam of trucks or vanf ^ b) to propel or tow arry vehicle or other object;	Cl!'.- '.
0 in any race test or contest:
d) while customer or ai jy other.	jhe W^	m
dnÄory drugs, ‘narcotics, berrtäturaä«.' or a#y other
 ness or ability to react;	" ,	‘	..--V./vV
e)	m contravention of any customs, traffic w-
0 by third parte* usm* SeÄpWWMre tiMMtfM
through ««try Of the. r«4«vit^l .finds on the -^erse. or tmkwfs'
otw dirscl rtmrtmm of to* ttem'of Ihtiwor st^
per Mieter 1st verpflichtet, die nachfolgenden Beträge Hertz tv zahlen oder zu erstatten ’^^*n»VBntfcniMefgBbülven. berechnet nach den umseitigen Einzetoetr^en;
®A» Betrags fik Tnefeefoff. WaÄungsbeschränkung. InSassenunfailversichenjng und/octer V"v . «nder«£fo^fi0e. dfo umseft^ bzw. in d*r gurtigen Preretste auf geführt sind.
MWtonq vp« Htwte -■
, .Herfa: Mtol tor Sct-iWswr jedsr Art wekl>e der Mieter oder ein Dritter im Zusammenhang mit . dir	des	Mietwagens	erleidet,	nur,	wenn	der	Schaden	grob	tahr-
!'^1^'WÄnW^idi uöft Hertz verur sacht wurde oder eine Haftung gera&ß § 7 STVG
■ i; I k jMp^^tolU^.twn	im übrigefi haftet Hertz nicht. Soweit Hmx nach	Satz
H«fft von etwaigen Ansprüchen Drtftef frei.
zu behandeirt, insbesondere darf es nicht
t) - tütr «nsgetdfofton P«rsoh«rt- oder Ti-aJl^Xirtbefördaruhö. auagenommen bei Lkw's oder ■ Kfointokrt^drfgsTt im Fjahrtwi dar 'faaSetzfichen Vorschntten;
' ' 7 b) »w«	vcMf	tinAnhängern oder sonstigen Gegenständen:
’*Ü|' IQ ßinMrti to Wto	oder somhgen sportlichtsn Veranstaltungen.
*• Hm F«hrt«w'bfal	der fctecs? ©der Fahr« unter Bnäuß von Alhoho*. Rauschgift oder
•T*. MwMtezmMin. «i*le^^Wr(Viiif|f|ligk«ll ob» nraMioraMbigWt beeintrSchduen.
V4-	bkz.	aonntam	MnecHnHen.	mtkhe	mi'On	und	zui Zell dar
*y«towiy*• Ty?£** U.< ,	-u
- ■'¥^	Ms Voran« benannt und	von
 Wyaftonopjeptte, wnfaam wanton fand wjw WwfatoW11' (8#^>«P8SsMja'<ktaM& l*toWteW^8^*ödgo doe .Mtotomh»-»S» farwwin	<p%w	FOtoericheinB	ssnd.	Bozwli'
.fanwe Bftnrt	m	%m»Mk	gtmgm	Phtotfa-

.m lltoRfatepwIssi tooisiiiiiy •
) '• >HonaE Mntertaai lür baröchligte Fahrer ctos Fahrzeugs ton« Haflpftichtv®raicherung, deren Be-’• ,"":*<#«gwrtgon vom Mieter bei cter Anmietung eingesehen werden hörnen.
T ÜnMftft
• tetedwn V«rkifh«iiinftot tet dkl Poteto zu urttonichten; bei nicht unerheblichen Schäden am M» fand tu* Pmmr'mmcMdm ist die Polizei hinzuzuziehen; Hertz ist innerhalb von .	24	Säunctert	zu unterttoh^t. M Ersuchen von Hertz ist ein Unfallbencht auszufüllen Soweit
' Wto mßgftteh sind H»m©n und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Bettokgten. .nsbeson ..tton» «ud'* boteifigte Fahrzeuge. Hertz mltzut«*en. Der Mieter verpfuditet sich, bei Ermittlungen von Hertz oder b»t gewTchtticfWi Vertahren mtt Hertz und dem Haftpfltchtvmsscfiew von Hertz zusamriwnzuarbeiten.
msurers In erty wve^getion krf tegai'prtxeedmg«.•	*•:	;^v.-	'*»	-j'}.
..	* ■	vi	■	”	■	..••■
f%r«ortto Date
 Remter oontients to to© computer storage c# his personal data.
Juriadtctten
 Where Ranter is a businessman registered tn tire Corntmaraal Reotetef Of i» unknown residence any dispute arising under ft«* ftnWSiQp&Mmt« competent Frankfurt Court of law. German law is appHeabto; fa cäm of dtepdSti man wording re valid	‘	j‘.
Om U'm\m ist esnvoretanden, daß Hertz sein© Daten EDV-mäÖig vor arbeitet.
#. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mieter im HR eingetragener Kaufmann ist. toch kn Austetd aufhält oder unbekannten Aufenthaltes ist
 Es gut dteitttches. Recht, die deutsch» Fassung ist maßgebend
 Am Handtoshof 1. 4300 Essen.
ö»atoaM:
uobä-
CoMMonDwmg»WV«*r	.	..71''	.	'.
By sttjnhm hl» Initials In th« »pa» 'ßeetfCtti 0» reviiiFe» WöSLÜhe1 öätkin »(«yttwnt of« supplementwy km In afeooRtenbe wWt.Bteiirt w»e. 0> the case ol rtana^e» to Mw reribu mtkin, MMhyln «Mall »Ml««I Condlwis. tfe»
Pereonel AccWenUnwmmt	' 7 ■'Tv.r
% tnitaWnt) n the bos 'acceplwf on the rovwm (ist.
IO pay an «MMjnm Iw as per vnW pnt» tot HetHlr(, aoeotttr« to the cwKjWons ol inswaw®, wltWt nmg ta MmWHn cam o« deeth / DM *0000,, tot »»»•«&%'/ OM. i.QM,* to iWM more euthorlsetl peraons are «revÄiji, «i* abort «Trmmtt «AMI
flIOB »0 Ww cnVMooa of btaurance. •	■ i
,',o 'Hiß^lurftntoMifj	*	*-r
Oureh AtatottneK trat Minen b|(|l«»*n«.wm»»ltt,H,-. Feto '«ctepDerf vefpdlchtol sich der . t*sj»r »ur zat*.«® *wr ntmmm tmo* oernäiS jeoels ga«8» Protslate Sonst bet .	m	is*Bia«»»i®	HVitJho	«ns»Mw z «er mw mmiWUhbuhimv w» hm
..< •• Sina«w>»dethta»4 hMreH oicM 'li» «V ^Pt»o«tws»apacl>t bei »tob tarettosia«»««» «WIMIMtam WMnt^to^WltotokM^eri. anealiohs vwschrtteo otter Vtmlche-
*##» *wr	«tow..	K(U^KAta|atoto. Al»	Oegeiv
 Milte .Vieler In Väi	(rMkWto	nach	Meflgab»	dar
 Tfi'TFarbt «tneeFFaaKi rereirttefuei^eiie^r^j.v^r, ;r^t	WsHrtKunpssurnrnen	utn
WMk OM ntmo/tm IMmM r»»40:000.i WliwiiMM/OM t.OOO.. betHa«^ JMjfiWP TfereStVhwutr; Stimmen «rhOhen sich' um 50% bei Twei urat Vnehr insaiiMn bei Anapiueh.
Aiian» Vetseheruhfl. Am Hanttoshot 1, *300 Essen
IAMBI
w&hsmm	-	13	—
ICNIIli^SIXVlON ..
SnH46-Jum«-
OM«H Tot 069-75(^0 J ftnnertiilte/Breatajown Service
«7,6000 Frankiert 1
MaipTventranuig Sctwetbachar
ANLAGE K
Car to be (decked in at
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GEHMIif'
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<;'t!	'«A'-“-	<«fc	,
Ihr».. UntaftaQin
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Anting ertwlten
 Car-
grx4D
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fecsords.

M»ftUO@S-b—chrinlmnfl
 Cod. Damage Waver t J

TtwH^KMrtmratctwnintl Mr UCW
Durch Ataffldmon mrt seine» Mfcürvv verpfltehtet sich der Mist» zur Zahlung
 ane zus&zftchen GtesMhr gemäß jewetto; gtMger Preisiste. Dam« enetrtjt dsr Mieter one Transfxxtgutverstcherung ft> Schaden bis zu DM 30.000,- gemäß bcigetogten Vwacherungstxsdingungert
 Method ot payment
(Ere«#»*» siBhs FWlpfeseite)
COtUStOM DAMAGE WAVER
(We^raatftfetais on the
 Tack of this agreement)
Gutschein Vouctier No.
loose mow mm

lÖSASSE'fcilFAU,
VERSICHERUNG
(Einzelheiten stehe Rückseite)
Telefon-Einheit ä
Abzahlung Deposit
«RSOWAL ACCIDENT-INSURANCE (Please read details on the back of this agreement)
Erstattung	Refund	reawed
 Einheiten
Befrag
 Amount
(Car Exchange) Contjnued from RA
Continued on RA
Unterschob de& Stator» iwniffs bsjnature
•New
A * N
' ... * * .
HERTZ-MIETBEDINGUNGEN
Hmi Autovermietung GmbH. nachfolgend Hertz genannt. vermietet das umsertig beschrtßbene Kraftfahrzeug an M*ete» gemäß den umserttgen und nachfolgenden Bedingungen weiche de» M<e ter anerkennt
1. Ufciergaibe und Rückgabe
 Das Fahrzeug w»?d dem Mieter m gutem Zustand und ohne äußerlich erkennbare Mangel Wmgßhm, irgendwelche Beanstandungen muß der Mieter unmittelbar nach der Übergabe gegenüber Hertz geltend machen. Der Mieter verpflichtet sch, das Fahrzeug mrt alien Kfz-Papueren und Zubehör und in gleichem Zustand an dem umseitig vereinbarter Ort und Datum zurtickzugeben Hertz behalt sich dar» Recht vor, das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Mieters. wukIw in Besitz zu nehmen, wenn es mehr m Übereinstimmung mit diesem Mietve? trag benutzt wurde
: «k jMAeton mm. -j..-	•	*•*
. t 'IM Mffit odm SchAdttnist <Ä*f Mteto viwpftchtot, Hertz vollen Schadensersatz zu feisten. www m odm dm Fahr«* fahrlässig öfter vorsätz lich gegen dimt Mietoedwtoungen, ge Mflfc*»' Vorschriften oder Vwic^uogsbedtneungen verstoßen hat. wetoe« dem Mreter die Besätem obliegt mm mcht d# Hals^rtgsbeschränkung vereinbart ist.
Eben®© st dar Mi#» vetptehtet Hertz voÄed Schadensersatz zu leisten, wenn bei mm LKW ©m Schaden durch NictifämctKunq von Durchfahrtshöhen oder brerten
......WMr Im Aufoaufeh durch’ das	verursacht	wurde
 Ate Mtetousfall kann M@m ©to® dar Miete entsprechende Entschädigung unter Berechnung Wh f»«teter\s 100 km pm Tag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der gemietete oder eri neuer MkflteO Harfz zur V®rtügu«g steht, berechnen; der Nachweis eires ganngeren Schadens Warbt dam Mieter vofb#w8ton. .
im übriger»
a)	fest der Mieter nicht verarsto»bf#di für Feuer-, Diebstahls- oder Vwrschferßschäden, die er oder dar Fahr«»- nicht zu vertreten hat.
b)	haftet dm Mtetear bei Schäden bis zu dem in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Wöchfiftelrag, es sS dem, er beweist, däß der Schaden ohne sein oder des Fahrers Verschulden verursacht wurde. Diese Haftung entfällt, wenn der Mieter bei Abschluß dm Mtetvertrfegae dm Haftungsbeschfärikung umseitig durch Abzetchmn mit Initialen
. ...vereinbart
Ä. Zfthfcmgapfffctiten
 Der Mtetor ist verpachtet, die nachfolgenden Beträge Hertz zu zahlen oder zu erstatten " ' f) ' 7elf- Und Klomötergebühren, berechnet nach den umsertigen Einzelbeträgen
b) alte Beträge für Trefostoff, Haftungsbeschränkung. Insasserxinfallversicherung und-oder andere Beträge, die um seifig bzw in der guiügen Preisliste aufgeführt sind
4. Heftung von Hertz
 Hertz härtet für Schäden jeder Art. welche der Mieter oder ein Dritter im Zusammenhang mit dm Anmtofcing oder Benutzung dos Mietwagens erleidet nur. wenn der Schaden grob fahr lässig 'Odor vorsätzlich von Hertz verursacht wurde oder eine Haftung gemäß § 7 STVG (Hafterhaftung) von Hertz gegeben tat im übrigen haftet Hertz nicht Soweit Hertz nach Satz 1 nicht haftet, stellt der Mieter Hertz von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
& llemstxyng ctea Fahrzeug«®
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behändem, insbesondere darf es mehl benutzt werden:
&) zur entgeftkehen Personen oder Transportbefördefung ausgenommen bei Lkw's oder Kfeprftfansportem im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
b)	zu dem Abechleppen von unSmm Fahrzeugen Anhängern oder sonstigen Gegenständen
c)	in Rennen, zu Wett- oder Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen.
4) zu Fahrten, bei (feiwi dm Mieter oder Fahrer unter Einfluß von Alkohol Rauschgift oder Medikamenten, welche die Pahrtödhtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen steht:
«) in Vprtofzwtg vor» Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften, weiche am Ort und zur Zeit der Banwtzung gatten; . f) durch dritte Pensonon, #fc 'aoi'dem, daß solch© Personen im Voraus benannt und von . Wtmt. durch Girttnttgunpjto umsettig vorgesehenen Zeile anerkannt word«« sind oder 1	.	‘	' 'dA ©seich’um Atbeftmrtmar	direkte	FimwniwTfiH^bQ« dm M&tmsham-
dett. die seit mehr als einem Jahr im P®ä mvm guitogen Führerscheins sind. Bezüglich <	dm Minetestallers eines Fahrer« gnftp die B-asämmungar» der jeweils pipn Preisfi-
MvwicäMNUiHi
 Hertz unterhält für berechtfgi» Fahrer des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung, deren Be-diwgwnge« vom festes bei der Anmietung «ungesehen werden können.
Z. IktWkt
 Bm jedem Verkehrsunfall ist die Polizei zu untemchten; bei nicht unerheblichen Schäden am Mfatt8hr2M>Q und bei Personenschäden ist die Polizei hinzuzuztehen: Hertz ist innerhalb vor» 24 Stunden zu unterrichten. Auf Ersuchen von Hertz ist ein Untalibericht auszufüllen Soweit wie möglich sind Namen und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Beteiligten, msbeson dere auch belangte Fahrzeuge, Hertz mitzuterlen Der Mieter verpflichtet sich, bei Ermittlungen von Hertz oder bei gerichtlichen Verfahren mit Hertz und dem Haftptlichtversicherer von Hertz zusammenzuarbeiten
8- Pmvemtet&ten
 Der Mieter ist einverstanden, daß Hertz seine Daten EDV-mäßig verarbeitet.
8. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Mieter im HR emgetragener Kaufmann ist sch tm Ausland aufhalt oder unbekannten Aufenthaltes ist Es gilt deutsches Recht, die deutsche Fassung ist maßgebend
10.	Haftpfttehtvertecherurtg
AKa-rtz Veracharung, Am Handetshof 1.4300 Essen
 Maftwr»0*fcte«crtrÄrAuf^
Durch Abzeichnert mit seiner» fratiaien um umseitigen Feld 'Akzeptiert" verpflichtet sich der Mm&t zur Zahlung einer zusMzfcfwi Gebühr gemäß jeweils gültiger Pr©»sjiste. Sonst bei Schäden am Mietfahrzeug Halting gemäß Ziffer 2 der Bwtz-Mietbedingungen. Di© Haf-tuo@s6«*chränkurifl befreit nicht von der Schadensersatzpflicht tm grob fahrtässtgam oder voratolichem Verstoß	Ü80dtngungen. gesetzlich© Vorschriften oder Vwsiche-
füOÖ^^ngung««-
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IftestMiiiHitiunlitll-Viftirittohirrtrrtg
 Durch Ateechmn mit «üwi	tm	umseitigen	Feld "Akzeptiert" verbuchtet sich der
 Mtefim zur ZaNung einer zusitzfidten Gebühr gemäß j«»w©its gültiger Preisliste. Ate Gegen-tetetfer^« der Mieter m von ¥mm abgeschiossen© Insassenunfafl - Vers, nach Maßgabe der W Hmtz	Versit^rungsbedingungef'i	mit	folgenden Versicherungssummen e»n-
DM «.000.- bei Todesfall! OM 40.000,- bei Invalidität: DM i .000,- bei Hö«ko-stenwsalz. 'Ärsfßherxte Summen erhöhen sich um 50% bei zwei und mehr Insassen bet eoteiSgertt Anspruch.
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14 -

HERTZ STANDARD TERMS AND CONDITIONS i
RENTAL	■	J
Hertz hereby rents vehcte to Renter subject to all terms and mmmom on t and this page and Rente»' in consucferafion thereof agrees to them as the < .Agreement
. Delivery and Return
 The vehicle is delivered to tee Renter m good overall crxidrtimt md v and any campfem^ ssjlo H9fonMfn ftflWtse rh$tk'$ai Bon« agrees to iwanj wim a* ao&ni&m, ana mtamaiiiH at the location and on tb® 'date dd-is-tgnat&d m this ®gr«www#rt. Harte« repossess the vehicle at any time without demand at Renter's @sep#m* i v violation of this agreement
 in tee evft'U of toss or damage, the hirer te ■driver has through gross negligence or	i
gal regulations or insurance condteons, wosHting Nrer if limitation of liability has not been s
On truck rentals, the htw m aim	m	pay	fttM	«
terough dnvet negkgeno© (i.e. tow	n®iw	o
from the loading or carnage of any goods.
As loss of rental fee. Heru can charge compensalion corresponding to s basis of at least 100 km rm day, ur#i tea trmw. m whKte te@ r dft^ahor mw;im mmm % to aß other emm
a) Renter is not f labte tor toss of or damage to- w#tcfe Mam fcm,
(unless caused terough Ws/flldv§r‘g touft);	'
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amount lad down in tee current valid prtoa tat f damag® arose from any c«m ouf&icto W»/drw‘® control. Tfc’i Hertz if Renter accepts COW at time ot rentat by WWhj»«potfp
 Charge»	i,	r
Renter shat pey or retmburae Hertz on demaixJ ttseedrt 6ft a) time and miteage charges computed a« the rates shorn on
 bl ’»ny charg»» JoMpeeoL Cofl^on Damage Waiver, any other standard, extra, or miscoflaneous charges
 irremtanlf. #Ja* U>^ a
ttw front page Ivereof or faifing teat m the currem t
&ni3
ThetlaMMf of Hertz	.	■■	'	’	''
Hertz is liable tor damages of any kind, which the lessor or at with the renting or use at the rented vehttie. &$y.wfiMtof« gross negligence or dekberateness by Hertz, or if SatelSfy aceofdfrtg » »arspr«Bh »If f (owner liability) appkes. other that. Hertz is not liable. To the extern teat according to tee first sentence, the lessor reatoses Hertz from any cfarns of third f 'JL '
Conditions of Us«
The Renter is expected to look
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10 carry persons or property to# fwre exxmi 0 the to propel or tow any vehicle or other object;
•to any race test or come«*,	’	'*
while customer or any other drfver of the vehicle is under the infaMice of	\wfol;-
onatory drugs narcotics, barbrturates. or any other substance	*’	‘
ness or abiltty to react;
to contravenfion of any customs, traffic or other regwIMions; by third pertias. untoss such persons are named in advano® md termugh «try d tea retevanf kr» on the otter direct emettimm of the Irm of tea Wmr «ach m
6. fcieurence
<hMri04icenee tor mor® mm a pr.	adejcir
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. «SpKSCto».	.	.
atitoterÄte fed
TTte is to be intonmed to tee case of m mm mMmm: mpmm4 % not inconsiderabte damages to the rental vertief© and to tee cw a* pi'
must tm rcaufied within 24 (mss. An Accident Report Form mu« b® C„. T...........
Third Party daims mufit not tm aofcnowJedged; defats of wfM»eeM;aMi «tier n ved must be obtained wiwa po@»bto. Ronter agree® to c6-apeiMeMMi Harti f insurers to sny investigation for teguif proceedings.
8.	Personal Data
 Rertter consents to the computer storage of his personal data.
9.	Jurisdiction
 Where Rente» is a businessman registered m the Commerciai Register or is of unknown residence any dispute arising under this rental agreement wfft b@ käßted competent Frankfurt Court of law German law is applicable; in case of dispute onty man wording is valid
10. Public Liability Insurance
 Allianz Versicherung. Am Handelshof i. 4300 Essen.
Cotiuöon Damage Waiver
 By signing his initials to the space “Accept” on the reverse skSe, tee hirer assume® tb« oWF v gallon to payment of a supplementary fee in accordance ttete currency vaid pile« Ist Cüsf-wise, to the case of damages to tee rental vehicte, üabüüy in aixcrcfemce wfte PoteS %t$ %
Herts Rental Conditions. The limitation of liability does not exempt from fediity §/*n.
m the case of grossly negligent or tMfe®rat» oontravontion of te« rental c©r«fifesh&, I gulaftons or	attdMmm	,
Pertonal ÄccÄnt. biawanc#
By initialling in the box “acceptetf on the reverse side, the customer to to pay an additional fee as per valid price ftet. Hereby. Rector *ptow a according to the cemdittans of wmmmcM, which may be imqwcttM by CÄ case of deate / DM 40.000, tor total toaSidily > DM 1.000.* to rwd« more authorised per'»ns are traveling, tm above amounts vM tm tel dmg to the conditions of
* immmd If %$%
Aianz ^fsc-herung. Ant Handelshof t 4300 Essen
 Allianz Versicherung, Am Handelshof 1.4300 Essen
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RENTA Cm
AVIS AUTOVERMIETUNG GMBH E3CHERSHEIMER LANDSTR.55 D-6000 FRANKFURT/M
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was.
BARBARA
THStHB

HAMBURG
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Hi WETBI HMTfT FÜR «Ui PMK- IM WRKBfRSÖKlITIKlI««
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1. Oer (Mer Kat das
 Zustand rrtt altem Zubehör (Autoteleton,
 Werkzeug, Ersatzrad usw.j und vollem Kraftstofftank übernommen und wtrd es im gleiche« Zustand mit allem Zubehör und den Wagenpapreren der umseitig angegebenen RückgabestaSon zu dem dort angegebenen Zeitpunkt zurückgeben. Bei erneblr-ehern Vertragsverstpß ist aul Verlangen der Vermieterin das Ktz vorzeitig Zurückzuge-bert.	'	.	‘
2 Das Fahrzeug dart außer vom Mieter m* seiner Zustimmung von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und von einem Mitglied wte Fartäte geBhrt weetten, wenn der Fahrer Inhaber eines gültigen Führerscheint ist Bel Jeder Fehrzeugübartaasung an Drilta haitat der Mieter tür das Verhalten des bar», dar DrtMn.
X Das Fahrzeug darf nt» Im öfenSchen StraßerTVMisshr tysmibt werden. Nfcht gestatt« sind OeUhdstehrtsn, Fehrechtaaxngen sowie cte Vostesreäung (Mer IWnebrr» an ~~1$ anders zwrxkenSremdende Nutzung. Oes Fahr-r anffuß von Afcohal oder Drogen gefehlt. nid* zu benutzt weiden, um Fahrgtab gegen Ehtgaft zu ‘—“----------------------------------------Da» Zfehan «TW« Anhänger» jat Im
9. Wenn (Se In den Abschnitten 1 -6 erffhsätertäh haltet der Mieter für Schäden, die eine übüche Höhe einer Sebsttsataffigung von DM weiteren (ur einen Schaden nur bis zu i Höhe. Vorbehaltlich des
w^!o«c$Etaiu^1Ssrta Mz-Sohein angegaberwn'Anhlnger tötetet das Fshrzaug und der Anhänger mitten driür ariärdar-
-
i amPetnaua nieht benutzt wird, sind das Ler*radschlo8 und die Türen « zu haAan; tsniar sind absa anwendbare besonctare Bestimmungen lür da» n Uterta zu beachten. Der Mtetar M zudem dis meflgsbendsri Bedtonungs-I» zu beachten, fcnbaacmdsra den vorgnehrtebanan Tret*to8 zu tanken. Oer tefrjfrern MenWeterar ata Schäden, dte mm dar NÖShhaltung dteeer
 ItTHÜnrvi ruiitVefoJT um r iTTüi —-*	AD**	w_ ».»-r- - * |>, i un i	 ■	»	■	_**,*_■;	a	m	-	■	-
cuwapfi««;	wr	w8twbtq©i	v^wtiukmk\	umji	o&t	wmnr.
11.	Der Mtetar Staat de Gegenständen frei, c Mietdauer octer nach Rückgabe des befördert, aufbewahrt oder zunjekgeiassen verspäteter oder unterlassener Zustellung dos Fahrzeuges dte Vermieterin von allan Kosten und Ansprüchen frertttelen, hang gegen die Vänmleterin geltend gemocht warden.
12.	Aut Wunsch des Mieters wird die Vermieterin »im Im Namen hm schalt eine treaeservUrrtaii-Vtatuctwrurig gemäß den Angaben In Preisliste wmltteia
12 Die Vermieterin bemüht sich, Fehler oder
8. BM $Bmm tinM hat der MMar deäjr zu sorgen, daß de zur Bwwefesichwung und Bohadwsminderung srfonterfEhan Maßnahmen gelioltan werden, namentlich, daß: Name und Aneehr# von UnrtaStetoRgtan und Zeugen, sowie dto potesKchsn "Itoraaicbsn ater beasÄgfran Fahrzeuge lestgshtatan, b* tata Scfsidarierkannfeita abgagaben, keine Hatamgaübemahma erklärt imd keine '*■ fefrüdiigan m* vwgtefchbar« rechBcher Wirkung abgegeben und Cfr anjjjemeesene Skherhafrsvorkahrungen lür des Fahrzeug getroflen werden; ferner,
d) unverzüglich dfe Potzei verständigt wird und er sich nicht vor Abschluß der poßzeScInen Urtfaflauteahms vom Unfcäort entfernt (UntadtfruchQ sowie daß
—*	k .. ,U., . . ..I, - m -A- «U, - -A - . - I|»|r nt. i- £ irv.iV r,fl-i4- AUnnnFuivm liii&rwS
»7 ?<a®r vwrromsm ivworzugH&t ®n äHBaffianor scrirtTwcfw unxaß&anöTi g&geo&n wtql 7. Der fcftöfcss- wird cßo Kosten Kr cten	Treibstoff tragen und an cfie Vemiötertn
->au	DaSwIm---»- t-
un uyeraon aOuago zarwn.
a)	Kfcxnetargobührsn für dis zunkkgefegta Stracks zu den umseitigen Sätzen;
b)	ZeSgatösen, gtf. Gabütiisn fer cie erweiterte Haftungsbeschränkung und für cS# InaaaaenunfetversIctKirung zu den umseitig stAgeführton Sätzen und anfallende RücMührtoBten;
(fr ItoatantisBenzfeunddwHeiBritiunffKM
d) <•*> u,i5 cte-PoaKta« « - c frn l*rci fiter* VsrmWB»« «ilBiiorKlen Siouom einschließlkn , . UmdUMHir owr* «% h» Zwarnrorfainn mit der Beriutzung des Fatwoauge» •* '•^äSrrtWtaBJlMw. AboEtMti. BuBgi**« uw! Strafen, fracted» Vsrmtatarin in Ä-mjch gjr»ö!r«m«it wn, aa aal denn, «I» sind auf Verschulden der Vermieterin
•J aß» Kastsa die dar Masniatartos dusch die BnMbung von feligwi Fordanjngen gagan den Mfetar «näd " -
und tür.
14.	Bei Überechretong der umseilig fastgetesfren
 angetangansn Tag der Qbmvimttung den Di# Getendmachung eines SchactenersatzanapruchBa durch durch nicht ausgeschloesen.	-	- •
15.	Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer SchriSform; dm gtS EKJCh tür den Verzicht aut das SchrtftfermertordornlB.'
16.	Dieser Vortrag unterliegt deutschem Recht; die Ansprüche.Aus diesent V
in 2 Jahren.	'	'	.ulift
 Ist eins der Besßmmungen diese* Vertrages unwirksam oder nicht dtsxhastzfraßjrai sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zwack der tntdflaih oder nicht durchseöbaren Bestimmung auf zulässige Weise möglichst rUhtaMsM
17.	Autofeteton: Die Zahlon In den Feldem 32 34 und 38 betreffen bet den FgrmBlStMt Vehicte Transfer Contract oder B) AutotelefooMietvertrag die TetefoneinheitaCl MMer Ist verpflichtet, sämtliche während der Mietdauer verbrauchten 1Welt*teÄ# zu bezahlen. Die Belastung wird im Fade der Verwendung des faemutmiM'vM
18.	Gehchtesland fest Frankfert am Main.	1
Ist diese Gerichtsstandsvereinbaning unwirteam oder undirohsetzbar, «dl des tat
 zuständig sein, weiches tür die
 beklagte Psrtta zuständig I
2 Der -MMar und Jeder berechtigte Wahrer tat durch afea Khaflfahrzauglwlt-
“ ‘	1	n	Peraonen-, Sachund VarmögensBchäden mindestens in
1 »teteunaiitandd«* F«h<mig»geiMtzi^ ramsetchrieben lat h «to «UtdlsteftahntBug bafndiSia Sachan aM von (fcser
•	'	■	iii ''	*	.
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4'Q;,
Geschäftslührer: Dr. Dietmar Kabälz, Walter Wille
 Amtegerictil Frankfertara Maki HRB 162D3.	.
Hauptverwaltung: Eschershelmer Umdstm/le 55, IPostfedl 11 01S1 iMOOC) Frwikfcüt am Mate 1, M: «3ßß> »37-0
Ir VteJÄtar -pAatehme hat ter Paterar i.
, ©üeMÄtawÄrtiaa zu fiberptäfen. Dar AnWIt der Fahrt dart nur erfolgen, wem dte GtettelfeallGtetafiwt gawährteßtetlot; Angenommen von dteeer Regelung eind Fahrten ■ fo dteW*läwl» iwburchlQhrung von Reparaturen. Fas^estelRa Sdiäden müssen vor
 Obemahmt» daa Fahrzeuoi» mi dsrn Übetiiast«8?*orrriul«r (VTC ■» Vshkkr Transfer Contract oder NRT - ItaiPkiMiiiuaTiEkBOvacrtte^oitervomPwsoriiäcMUt^
* «fort (Sandteg lätetonj basäiigfr wardan. De» ObarlHvuriBsiDiiTliter (VTC, l«T) tat
■ aair Öberführurfrg von AvIanFalirzoiip« (mir für AvWnteme Imsctoty
i Fahrzeug aut ewsntuefle Schäden und trttt dar Fwvt <
2 Vm Fäizsug 1st auf dem kürzasten Wag an den Bastteimungsort m flbartDhran. Bai wHkürtichan Abweichungen wd daraus restÄterander Mehrkäometar wird Avte dem Fahrer den knvSatz der Jeweiligen Fahrzsuggruppe for Jeden gefahrenen km In Rechnung steten Ein sofenee Abweichen vom fajrzaslen Weg gtS auch nach Barech-nung efef Mehrkäometar eie mißbräuchliche Verwendung im Sinne des Absatzes 5 dteeer BsaMmmungan,
 möglich, t während dar dte Emptangsstatfem I und Dokument» an einem Ort
 taeean. Wem dte Auskunft auf eine Zelt ' tteemfee»en Ist, sind Fahrzeug, Fahrzeug gamäB vorhergegangsner Vereinbemng zu deponieren, spätestens Jedoch zu dem näctteteq' Aibetebegnn der EmplangsiMion abzuüefem. Salem des Fahrzeug -undfodw FBhrzaugschlüBsal oder bokürranta verspätet abgeäefert werden, zzM der Fahrer fir dte Määzalt den derzeit gültigen Mtetwagantarif daa Fahrzeuges. Eine nation Abiotsrung gift auch bei Verrechnung als mlßbiäuchftoh» Berutzung tm Sime deaAbetezwSdtoserfleatenmungm.
4,«aä»®*» VarachrtlMi Im Strieenvsrkahf ahd eft« strauhflStwu FQr^Vertcshnübert-e-turigan heftet tuesefrteßlch der Fahrer.
SC OteMiHMulcwanifrslunBfSIm^tnfptakteta	Feäe	akiot	Unfete«	den
 fehrer «Qr den geaamten Gambn twftbter tat machen, wenn dam Fahrer Vorsatz
S I ■ I i ~4 || . ,-f- Ifc	ff	Jr*i .h aflftll |[| T| if Hl ttl fl‘l v.-'i iw. - r	Itvi,	, „ U — ».	,. U.	jUaaam f-|. ff —. f., , I. Jf —, ’ u _
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tung di» v^ijwjsri »JchBBlJrrtrrm**» und dr» ränertei«» »llühren von Drtttpsre.-*-.tten..un^owTWrf|Mrtgütam goftanate roBbräudiiichs Bunulzuig.
von Seflnn dew Fahrers dart ut Art (uuefrr BagteahaäMa) «Im gas, der Empfang*at*lton zu f-Wtaga). ao hat dte Meldung tu sdolgan.
7.	Ohn* Zustirrrrtjng von A'VIS tot titm Mitörrwi vor altem untersagt (mit Ausnahme von Personen. balrteMehar Notwendigkeit mitgenommen werden nv ate Überführungen von AVfS-Fatvzeugen. Das Fahrzeug von einer anderen, ate der aut dem Ubertührungsformutar gefahren werden.
8.	Der UnfaJversIcherungsschutz richtet sich nach den jeweils güäsgan Unfa#-Benjfsg«ncsjs3r«chaJt für Fataeugialtiingea
9.	Dte Versicherung umfaßt die ganzo Zeit der Tätigkeit einschließlich
10.	Wateten dennoch unrechtmäßig Orfttpersonen L S. von Abs. 7 nicht versichert
11.	Das Fahrzeug Ist bei mftgaUvte Sachen
12
Sie
12 Bel Zuwlclerh«r*dkjrig gpaen obig» Fahrer Kr Schäden oder Verluste vcfrt
 Jj yfl^AUTOVmiETUNG
RENTA CAR
MIETVERTRAG
lew I Avis bevorzugt
VERTRAG NUMMER:
80 SCHRIFTVERKEHR UNO ZAHÜ18EM BITTE DIESE NUMMER ANGEBE«.
(2) VERTRAG »UMHER	(3) VERMIETSTATION	(4) MVA-NUMMER		1(5) EIGENTÜMER		Ü) PÜCKGAfll STÄTTM BONN DE
(T) WAGENTYP	GRUPPE		(8) UNO/PQLIZ. KENNZEICHEN		(S)	VEREINBARTE RÜCKGABE (STATION)
jß):,ZÄHLENDER BETRAG
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(11) ABDRUCK ■ KREDITKARTE
(69) GEMHMGIRKS-NR. / BETRAG (OUT)
(12) RATER-CODE		WAHRUNG	Ü*T SÖÄMRKQ8DIT 10*6.1 isofemTET^ srwm wwm.i) irtnof.ii vom unter m sc «es wroiscmrr 1 m%mm			FREIE KM
DISCOUNT	PRO STUNDE		PRO TAG	PRO WOCHE	ZUSÄTZLICHE TAGE	
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KM-STAM GEMÄSS KM-ZÄHLER		WS® 0	DY 7 HR
ff ARKUUFT	50 5	(33) AJKUMFTSflATUM / -ZEIT D 29JAN 91/1700	
(34) KM ABFAHRT	— 4 ;•	(35) ABFAHRTSDATUM / -ZEIT . Z 2 9 J A N 91 / 0 9 Ö 3	
(36) KM GEFAHRE«	256	ö 1.75	+• . 1 44 8 j, 00
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MI RÜCKGABE DES FAHRZEUGES MIT tHCHT VOTUM TANK HERBEI ANFALLENDE KOSTE» I» RECHNUNG GESTELLT (SEHE WS. 1C).
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(13) KOKTÄkTÄEJRESSE / ZUSATZEKF0RMATK3MEM
(42)
(14) AWD-NUMMER
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 (44) 14!» / 4FC / AAR-NR.
(M)
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(ST)
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(IS) RECHHUMGSANSCMttFT / KÄME DES MIETERS
(44 A)
JA
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, WIL F ft I E D ft, r-, 3 LU- F i n AN SA AIR i- s_u 3 GM in A D -
jxEü I SENELiF.ü
(1t) FÜNttRSCHEREDUMKR
145) SONSTIGE GEBÜHRE« / COOE
Tirrmmm.
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ZBT -E KM
(II) WI2ARD EKPRESS-RUMMER
(19) RESERV1ERUIGS-RUMMER
(17) PARKPIA1Z-NR
(41) ZUSTEU-GE8.
(51 4) MIETER WÜNSCHT HArfUNGSBEFREIUNG
REH
| RATE PRO TAG
(55 *)M*IeR HUISCH+
1 INSASSENUNFAU.VERSICKRUNG
IE«
I RATE PRO TAG
(55 8)
20, . .4 OIE FORDERUNG AUS DIESEM MPYERTRAG MG EIKER KREDITKARTE BEZAHLT WIRD. GUT MEINE UCHFOlGENOE UNTERSCHRIFT AIS ERMÄCHTIGUNG. DEN GESAMTEN RECHNUNGSBETRAG MEINEM KONTO BEI DER KREDITKARTENORGANISATION ZU BELASTEN.
ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN, DASS MEINE PERSÖNLICHEN DATEN SOWEIT SIE ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG ERFORDERLICH SIND. ENTSPRECHEND DEli BUNDESOATENSCHUTZGESETZ VON AVIS AUTOVERMIETUNG GMBH UNO ANDEREN AVIS-GESELLSCHAFTEN GESPEICHERT UNO ÜBERMITTELT WERDEN DÜRFEN. ICH HABE DIE BEDINGUNGEN AUF BEIDEN SEITEN DES MIETVERTRAGES ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND ERKENNE DIESE AN.
DER MIETER HAFTET FÜR AUE PARK- UNO VERKEHRSÜBERTRETUNGE»
, ABSCHRIFT
UNTERSCHRIFT OES MIETERS
(22) GEBURTSDATUM
(23) AUSWEIS-/REISEPASS-NUMMER
LAND
(211 VORAUSZAHLUNG ________
f BAR | SCHECK | VOÜCH~]
(41) ABHOL-GEB
1 4 6 L 0 I
(51) KTAJKUN6
(51) SELBSTBETEILIGUNG
4
m
(St) KASSEUFAU-
KHUEHK
|S,%ETTME1HU OK IMST
(54) MWST*
448L01
----I---

72
W
(51) ABZUG))» Ol ETC.
51 0 L 7 3

51 01 7 3
______L.___
(24) GEBURTSORT
UNO
(2SI
 (26)
(21)
mlmSSr
C fe f» 7 ft A i
SESAMTVORAUSZAMJM
W
m IM£H
510] 7 3
(28)
1 STATIST«
(TG) LETZTE MVA-NUMMER
(7?) KM-ANKUNFT
(Tä) UMTAUSCH DATUM/ZEIT
(83) 0RKJINA1.-VERMIETSTATIÖN
(90) BETANKUNG
129)
(30)
(61) UMRECHNUNGSKURS
(83) AMOUNT DUE CHECK-« CURRENT
(78) KM GEFAHREN
(71) VERLÄNGERT BIS
(81)
1
g KONTROU-NUMMER
(74) ZAHL UMGET. FAHRE (TS) LETZTE UMTAUSCHSTATM»
ff“
(82) RwwmMMikTa
 mf^SSSBSm '
(72) PERSONAL-*.
(73) DATUM
(«>
NO
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THSKBr
 Hfl I
 (66) PERSONAL 4ML OUT
(K)
W
.•NR. 8
74
71
VORBEHALTUCH RECHNUNESKOMTRQUi
* DOKUMENT RUR GÜLTIG FÜR V(lRSTt|lfR-IP7IK1 Pfl RA571HIIHN!
18
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 Mwi&A
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AVIS AUTOVERMIETUNG GMBH ESCHERSHEIMER LANDSTR.55 RENTAL D-6000 FRANKFURT/M AGREEMENT 02203-402343
VERTRAQ I
658402603
CGN
7667306
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MIETVERTRAGS KOPIE Nr. 117000513 4
Übergabe:	27.04.1991 10.40 MUENCHEN
Rück gab«:	30.04.1991 10.40 MUENCHEN
km~Stand:	1A359	Telefon:	0
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Kunden-Nr :
Int.Kz	:	0012302109
Aratl.Kz	;	M -YE 7803
Fahrzeustyp:	VECTRA GL 1,
Order-Nr.	:
Fahrer:
E	. HORST
n 8000 MUENCHEN
Mieter: Fir®«
Lufthansa Air Plus Odenwaldstraße 19 6078 M©u~Isenbura 1
Geb.Dat: Tarif :
PKU
Fiihrerschel n:
Sr. T	Agents
 Taaesprefs ]nsassen
3	1	262,28 DM	Vol	Ikasko
3	1	5,26	DM
3
33,33 DH
Zahlungsart: AP
Unterschrift:	.................... CPreis© zuzüoI. 14 X MUSt)
Die Vertrassbedinsunsen 11 esen im Verwi etb'üro auf.
Es bediente Si# Herr V
Ich akzeptiere die gültigen Vertrassbedlngunaen der Kredltkartenaeseltschc Serf chtsstand ist München.
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21

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BITTE NICHT VERSCHICKEN
CHECK-IN-REPORT -KOPIE
		Pullach, den	10.05.1991	
F * rrant		Kdnr:	Rech-Nr.:	
Herr/Frau		Auf t:	Vorh. MV:	
Lufthansa Air Plus		Fahrername:	E HORST	
Servicekarten 6«bH		Kennze1 eben:	0012302027 H	-VE
Odenwatdstraße 19		Berechnet:	PKW PKH-TARIF	
6078 Neu-Isenburs 1		VoNr:	Gruppe: T	
		Zahlungsart:	AP	
v Übergabe: 2.7.04.1991	/ 09.11	km: 16306 Ort:	HASTER-M2-50	
Rückgabe: 27.04.1991	/ 18.00	km: 16500 Ort:	MASTER-M2-50	
asesprei s	1	1 06,84	06,84	DM
Ki Loiieter	194	1 0,87	168,78	DM
Vo!1 kasko	1	1 33,33	33,33	DH
Insassen	1	1 5,26	5,26	DM
Summe Netto			294,21	DM
Mehrwertsteuer	14,00	X	41,18	DM
Summe Brutto			335,39	DM
R© chm» mas® rod to® t ra n
335,3?
Ulr danken für Ihr© Buchung.
Der Rechnungsbetrag wird von Ihren AIR PLUS Konto abgebucht.
DM
Dt-C*!-«w4jnd*-Stt 2. »3 WkMM Wahn»088/79107*1. «tat 522 733 sw* d
TtWw ?M/7 9107-2 82. Bto * S3 WO «
&mt. VWnMtMk A6 MM«, Kto.~Nk 207 030, 812 700202 70 ÖÄftMritaak AS MOnetan. Kto-m 2117 4«. BIZ 70040041 Deute?1!* Bank MS MWrN«. kt»..«» $ 333900. BL2 700 70010 0*5SdMK M Aß UüRdksn, Kio.-Nf. 60S 3U9 W 3U fiM) öüü ÜU
Vo*3t2**de ries hfrxmsms- KartX Dtfscli
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Anlage K 1
^rgeldfreies Telefonieren -it der integriertenTelekarte.
22 -
Attraktive Sonderkonditionen bei Autovermietungen.
•< efonchtp und Abrechnungsservice.
■ --e Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus ist . ■ "elefonchip integriert. Dies ermöglicht Ihnen rogrenztes, bargeldfreies Telefonieren an den • -entelefonen der Deutschen Bundespost sowie ;en USA nach Deutschland über Operator.
-'-sten der Telefoneinheiten belasten wir Ihnen • -er AirPlus-Rechnung; somit können Sie nun
*1 Telefongespräche einfacher mit Ihrer Firma •;-;hnen.
Für Fluggäste, die nach der Landung schnell ans Ziel kommen wollen, arbeitet Lufthansa weltweit mit führenden Autovermietungen zusammen.
^Inhaber der Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus können Sonderkonditionen bei den nachfolgenden • Autovermietungen in Anspruch nehmen. ^
• rer Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus .■:on Sie das Bezugsrecht für die französische Tele-e. die Carfe Pastel.
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4 •: ehrliche Grundgebühr für den Telefonchip der . .‘sehen Bundespost übernimmt Lufthansa für Sie.
nichtiger Hinweis:
•..re nutzen Sie die Telefonfunktion Ihrer Karte erst rrn. wenn Sie von der Deutschen Bundespost Ihre ue'sonliche Geheimnummer (PIN-Code) erhalten
&
n -e C>e Eingabe dieses PIN-Codes kann Ihre Karte •*;** als Telekarte eingesetzt werden.
Aufgrund einer Vereinbarung mit Avis bieten wir Ihnen weltweit Ermäßigungen auf die Mietpreise (Zeit- und Kilometerpreise), wie nachstehend angegeben. ^
Ermäßigung auf Normalraten:
Bundesrepublik Deutschland
(einschi. West-Berlin)	25 %
Westeuropa	20 %
Afrika, Mittlerer Osten	10 %
USA
Kanada	15 %
Asien, Pazifik	15 %
Lateinamerika, Karibik	15%
Aufgrund einer Vereinbarung mit Hertz bieten wir Ihnen in der Bundesrepublik Deutschland (einschi. West-Berlin) eine Ermäßigung von 30 % auf rabattfähige Tarife (Zeit-und Kilometerpreise).
Bitte weisen Sie sich bereits bei der Buchung und Anmietung des Mietwagens als Inhaber der Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus aus und geben Sie die Hertz CDP-Nummer (auf der Rückseite Ihrer Karte) an.
Buchung über das Lufthansa Reservierungs-System
 zusammen mit Ihrem Flug oder
 bei Hertz direkt zu dem Ortstarif: 0130-21 21.
Ermäßigung auf Spezialraten:*
Bundesrepublik Deutschland
(einschi. West-Berlin)
Westeuropa
 Afrika, Mittlerer Osten
USA
Kanada
 Asien, Pazifik
 Lateinamerika, Karibik
"mehl »ul Vef»nsl»tl*rr»i«n.
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15%	/
15 %	/
is°/o	<	Vorteile
 bei Sixt und Budget
 Bitte weisen Sie sich bereits bei der Buchung und Anmietung des Wagens als Inhaber der Lufthansa Frequent Traveller Card AirPlus aus und nennen Sie Ihre Avis AWD-Nummer (auf der Rückseite ihrer Karte).
Aufgrund einer Vereinbarung mit Sixt bieten wir Ihnen in der Bundesrepublik Deutschland eine Ermäßigung von 30 % auf alle rabattfähigen Tarife. >
Im Ausland erhalten Sie bei Budget die Sonder- ^
konditionen des Corp-Rafe-Gold-Tarifes.
Buchung über das Lufthansa Reservierungs-System zusammen mit Ihrem Flug oder bei Avis direkt zu dem Ortstarif: 01 30-7733, in Frankfurt: 069-730081.
Buchung über das Lufthansa Reservierungs-System
 zusammen mit Ihrem Flug oder
 bei Sixt direkt zu dem Ortstarif: 01 30-3366.
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Tatbestand:
Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beanstandet als rabattrechtswidrig Verhaltensweisen der Beklagten, eines zu dem Lufthansakonzern gehörenden Kreditkartenunternehmens, Dem liegt folgendes zugrunde:
Die Beklagte gibt an Lufthansa-Kunden Service-Karten aus, die diese zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und zur Inanspruchnahme besonderer Serviceleistungen berechtigen. Um ihren Kunden Preisvorteile bei der Inanspruchnahme von Mietfahrzeugen bieten zu können, trat sie in geschäftliche Beziehungen zu Mietwagenunternehmen, und zwar zu Avis, Hertz und Sixt/Budget und schloß mit diesen sogenannte Großabnehmervereinbarungen. Darin (hier: Sixt) heißt es unter anderem:
"1. AirPlus (= die Beklagte) wird in der Bundesrepublik Deutschland für mindestens DM 150.000,— pro Jahr Anmietungen bei Sixt tätigen. Dafür gewährt Sixt der AirPlus für alle im Rahmen dieses Großabnehmervertrages getätigten Umsätze einen Nachlaß von 30 % auf Zeit- und Kilometergebühren für alle rabattfähigen Raten.
2.	AirPlus gestattet Inhabern der Lufthansa Frequent Traveller Card und Frequent Traveller Card
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AirPlus, im Namen und für Rechnung von AirPlus im Rahmen dieser Vereinbarung Mietverträge mit Sixt innerhalb der Bundesrepublik. Deutschland abzuschließen bis zu DM 5.000,— pro Miete. ...
AirPlus haftet für Mietforderungen, die aus der Benutzung der Lufthansa Frequent Traveller Card und Frequent Traveller Card AirPlus innerhalb Deutschlands entstehen bis maximal DM 5.000,— pro Vertrag.
3.	Sixt erteilt AirPlus die Abrechnungen für die Mieten unter Zugrundelegung der jeweils gültigen
 Preise.
4.	AirPlus verpflichtet sich, an Sixt binnen zehn Tagen ab Rechnungseingang unter Berücksichtigung der in Ziffer 1 vereinbarten Nachlässe den jeweiligen Rechnungsbetrag zu begleichen. ..."
Die Beklagte wies in einer 1990 bis 1992 zur Werbung für die Frequent Traveller Card AirPlus verwendeten Broschüre auf "attraktive Sonderkonditionen bei Autovermietungen" hin. Der Text im einzelnen ergibt sich aus der dem Urteilsausspruch beigefügten Anlage K 1 Seite 14 und 15.
Zu Beginn der Zusammenarbeit zwischen der Beklagten und den Mietwagenunternehmen wurden in den formularmäßig gestalteten Mietverträgen der Beklagten unter der Rubrik "Mieter" der Name und die Anschrift des Kartenkunden aufgeführt; die Rechnung wurde ebenfalls an diesen adressiert und enthielt
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den Hinweis "Der Rechnungsbetrag wird von Ihrem AirPlus-Kon-to abgebucht". Nach Abschluß der Großabnehmervereinbarung wurde in den Mietvertragsformularen als Mieter entweder der Name des Kreditkarteninhabers sowie Firmenbezeichnung und Anschrift der Beklagten angegeben oder Name und Anschrift des Karteninhabers mit der Bezeichnung "Fahrer" überschrieben, Firmenbezeichnung und Anschrift der Beklagten dagegen mit "Mieter". Die Rechnung, von der der Kunde eine sogenannte- "Check-in-*Report-Kopie" erhält, wird auf die Beklagte ausgestellt. Zahlungen erfolgen stets in der Weise, daß die Beklagte dem jeweiligen Mietwagenunternehmen die Rechnungsbeträge gutschreibt und diese sodann ihrerseits von den Kartenkonten ihrer Kunden einzieht.
In einer neuen Broschüre der Beklagten vom August 1992 heißt es zu dem Thema Mietwagen;
"Die neue AirPlus Card verschafft Ihnen deutliche Preisvorteile bei Mietfahrzeugen. Unsere Verträge mit Avis, Hertz, Europcar und Sixt/Budget erlauben uns, Ihnen Fahrzeuge im Inund Ausland zu besonders günstigen Bedingungen zu vermieten."
Der Kläger hat im Verhalten der Beklagten eine Beteiligung an einem Verstoß der Mietwagenunternehmen gegen das Rabattgesetz gesehen und - soweit für die Revisionsinstanz noch von Interesse - dessen Unterlassung begehrt, weil diese im Zusammenwirken mit der Beklagten den Karteninhabern unzulässige Sonderpreise ankündigten und gewährten; die Mietverträge würden nicht mit der Beklagten, sondern mit den einzelnen Karteninhabern geschlossen.
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Die Beklagte ist dem entgegengetreten und hat geltend gemacht, es fehle an der für einen Rabattverstoß erforderlichen Unternehmeridentität zwischen ihr und den Mietwagenunternehmen, weil die Mietverträge zwischen ihr und diesen, nicht mit den Karteninhabern zustande kämen.
Das Landgericht hat die Klage auf Unterlassung abgewiesen.
Mit der Berufung hat der Kläger unter Aufrechterhaltung seines ursprünglichen Antrags noch drei Hilfsanträge verfolgt. Er hat ln erster Linie beantragt, es der Beklagten unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verbieten,
 im. geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
a)	anzukündigen, daß Inhaber der Frequent Traveller Card AirPlus bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs bei den Unternehmen Avis, Hertz und Sixt/Budget einen bestimmten Preisnachlaß erhalten, der über einen Preisnachlaß von 3 % bei Barzahlung hinausgeht,
 und/oder
b)	im Zusammenwirken aufgrund einer Vereinbarung mit diesen Autovermietungsunternehmen bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs durch Inhaber dieser Kreditkarte den von ihr gegenüber dem
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Autovermietungsunternehmen übernommenen Mietpreis an die Inhaber der Kreditkarte ermäßigt
 um den Preisnachlaß weiterzugeben, wie in der Anlage K 1, Seite 13, 14, 15 beworben.
Die Berufung ist erfolglos geblieben.
Mit seiner Revision verfolgt der Kläger seine Anträge weiter. Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen.
Entscheidungsgründe:
I.	Das Berufungsgericht hat einen Rabattverstoß der Beklagten ebenso wie eine Verletzung des § 1 UWG sowie von Vorschriften der Zugabeverordnung verneint.
Es hat ausgeführt: Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 RabattG
sei nur dann gegeben, wenn derselbe Unternehmer, der einen Normalpreis ankündige oder fordere, auch den Preisnachlaß gewähre. An dieser Unternehmeridentität fehle es. Der für die Anmietung eines Pkw von den Kreditkartenkunden zu erbringende, gegenüber dem Normalpreis der Mietwagenunternehmen um bis zu 30 % geminderte Preis werde diesen nicht von den Mietwagenunternehmen berechnet, sondern von der rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Beklagten als Entgelt für eine eigene Leistung weitergegeben. Dies gehe nicht nur aus den Ankündigungen in der Werbebroschüre "... bieten wir Ihnen eine Ermäßigung von ... auf die Mietpreise an" und "Unsere Verträge ... erlauben uns, Ihnen Fahrzeuge zu gün-
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stigen Bedingungen zu vermieten" hervor, sondern auch aus dem Umstand, daß nach der Großabnehmervereinbarung das wirtschaftliche Risiko des Mietwagengeschäfts allein bei der Beklagten liege, die mit einer jährlichen Mindestabnahme von 150,000,— DM und einer Haftung in Höhe von 5.000,— DM aus dem einzelnen Mietgeschäft belastet sei und im übrigen auch die Mehrwertsteuer auf die Umsätze aus der FahrzeugVermietung an das Finanzamt abführe. Entgegen der Auffassung des Klägers komme der einzelne Mietvertrag nicht abweichend von der von der Beklagten und den Mietwagenunternehmen in den Großabnehmervereinbarungen gewählten rechtlichen Konstruktion zwischen diesen und dem Kreditkartenkunden zustande. Dieser Sachverhalt spiegele sich allenfalls bei der alten, vor Abschluß der Großabnehmervereinbarung von der Beklagten verwendeten Vertragsfassung wider, während nach den neuerdings vereinbarten Mietverträgen, insbesondere denen der Sixt AG, in denen der Kartenkunde als "Fahrer" und die Beklagte als "Mieter" auftrete, die Beklagte auch nach außen hinreichend als alleinige Mieterin in Erscheinung trete. Der Kreditkartenkunde gebe seine auf den Abschluß eines Mietvertrags gerichtete Erklärung angesichts der Eindeutigkeit von deren objektivem Erklärungswert erkennbar im Namen der Beklagten ab, so daß ein etwa entgegenstehender, auf Abschluß eines Eigengeschäfts gerichteter Wille des Kunden allenfalls eine Anfechtung rechtfertigen könne.
Ein Rabattverstoß sei selbst dann zu verneinen, wenn etwa der Mietvertrag zwischen dem Kreditkartenkunden und dem jeweiligen Autovermieter zustande käme. Auch in diesem Fall fehle es an der erforderlichen Unternehmeridentität, weil die Preisvergünstigung eine eigene Leistung der Beklagten
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sei, für die diese in der Großabnehmervereinbarung einklagbare Abnahme- und Haftungsverpflichtungen gegenüber den Mietwagenunternehmen eingegangen sei, und die deshalb nicht bloß formal, sondern auch wirtschaftlich aus ihrem Vermögen stamme. Nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise liege bei den Mietwagenunternehmen damit nur ein Preis vor, nämlich deren Normalpreis. Die objektiv fehlende Unternehmeridentität könne auch nicht in rabattrechtlich relevanter Weise durch dahingehende Vorstellungen des Verkehrs ersetzt werden. Eine derartige Erweiterung des Rabattverbots über den gesetzlichen Tatbestand hinaus verbietet der formale Charakter der Vorschriften des Rabattgesetzes ebenso wie eine Heranziehung des Gesichtspunkts eines Umgehungsgeschäfts .
Der Kläger könne auch nicht damit gehört werden, das Zusammenwirken der Mietwagenunternehmen mit der Beklagten diene der Umgehung des Rabattgesetzes und müsse deshalb als Rabattverstoß gewertet werden. Einer darin liegenden Analogie stünden jedoch'die vorerwähnten Gründe gegen eine erweiternde Auslegung des Rabattverbots erst recht entgegen.
Ohne das Hinzutreten - tatsächlich nicht ersichtlicher -besonderer Umstände sei auch ein Verstoß gegen § 1 UWG nicht schon darin zu sehen, daß Unternehmen Formen des Zusammenwirkens wählten, die ihnen eine für Kunden attraktive unterschiedliche Preisgestaltung unter Vermeidung des Verbotsbereichs des Rabattgesetzes ermöglichten.
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Auch ein Verstoß gegen § 3 UWG sei nicht gegeben, da die Werbeankündigungen der Beklagten mit hinreichender Deutlichkeit angäben, daß es diese sei, die ihren Kunden die günstigen Sonderkonditionen einräume.
Ein Verstoß gegen die Zugabeverordnung sei ebenfalls zu verneinen, da die Preisvergünstigung nur als unselbständiger
 Bestandteil der durch Erwerb der Service-Karte erlangten Hauptleistung erscheine.
Auch das hilfsweise gegen die Vereinbarungen der Beklagten mit den Mietwagenunternehmen gerichtete Begehren des Klägers sei nicht begründet. Zwar gewährten die Mietwagenunternehmen der Beklagten aufgrund der Großabnehmervereinbarungen einen Nachlaß von ihren Normalpreisen. Ein Rabattverstoß liege darin jedoch nicht, weil die Beklagte die Mietwagen nicht im eigenen Betrieb einsetzen, sondern sie den Kreditkartenkunden gegen Entgelt zur Nutzung überlassen wolle. Da bei Abschluß der Großabnehmervereinbarungen noch keine festen Buchungen von Kunden Vorgelegen hätten, die Beklagte sich vielmehr erst noch um den Absatz bemühen mußte und müsse, schließe sich an den Leistungsaustausch zwischen der Beklagten und den Mietwagenunternehmen notwendigerweise noch ein weiterer Umsatzvorgang an, so daß die Beklagte nicht letzter Verbraucher im Sinne des Rabattrechts sei.
II.	Diese Beurteilung des Berufungsgerichts hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand.
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Das vom Kläger verfolgte Unterlassungsbegehren ist begründet, weil die Beklagte im Zusammenwirken mit den Mietwagenunternehmen ihren Kreditkartenkunden nach § 1 Abs. 2 RabattG unzulässige Sonderpreise ankündigt und an deren Gewährung durch die Mietwagenunternehmen mitwirkt. Hierfür hat sie als Störerin wettbewerbsrechtlich einzustehen.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom heutigen Tag in dem Verfahren zwischen dem Kläger und dem Mietwagenunternehmen Sixt AG (I ZR 23/93) zu dem geltend gemachten Rabattverstoß ausgeführt:
"1. Das Berufungsgericht ist im Ansatz rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß ein dem Rabattverbot unterliegender Sonderpreis im Sinne von § 1 Abs. 2 RabattG dann vorliegt, wenn für dieselbe Ware oder Leistung zwei Preise, der Normalpreis und ein weiterer Preis, der Ausnahmepreis, einander gegenüberstehen und es sich bei den fraglichen Preisen um solche desselben Unternehmers handelt, also zwischen diesem und demjenigen 'Identität besteht, der den Sonderpreis gewährt (BGHZ 99, 69, 72 f. - Unternehmeridentität).
2.	Das Berufungsgericht hat diese Voraussetzungen im Streitfall verneint. Es ist davon ausgegangen, daß der Kreditkartenkunde den Mietvertrag über das Fahrzeug nicht mit der Beklagten, sondern entsprechend Ziffer 2 der Großabnehmervereinbarung mit AirPlus abschließe und diese lediglich einen Preis als Normalpreis habe. Dem kann nicht beigetreten werden.
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Das Berufungsgericht hat seine Beurteilung darauf gestützt, daß in den streitgegenständlichen Mietvertragsforrnu-laren AirPlus ausdrücklich als Mieter, die jeweiligen Kreditkartenkunden als Fahrer ausgewiesen seien, so daß der objektive Erklärungswert des Vertragstextes, daß nämlich der Kreditkartenkunde seine auf den Abschluß eines Mietvertrages gerichtete Willenserklärung im Namen von AirPlus abgebe, unzweideutig sei. Dies trägt das Urteil nicht. Das Berufungsgericht hat dabei den ihm unterbreiteten Sachverhalt nicht ausgeschöpft und ist rechtsfehlerhaft allein von der Rechtskonstruktion ausgegangen, die die Beklagte im Zusammenwirken mit AirPlus aufgestellt hat. Es hat dabei vernachlässigt, daß es sich hierbei um ein System handelt, das sowohl aus der Sicht der Kreditkartenkunden (vgl. zur Maßgeblichkeit der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise: BGHZ 117, 230, 233 - Rent-o-mat) als auch bei objektiver wirtschaftlicher Betrachtung allein dazu dienen soll, eine unzulässig hohe Rabattgewährung durch die Beklagte zu ermöglichen.
Nicht beigetreten werden kann dem Berufungsgericht zunächst darin, daß es zu dem Verständnis der Willenserklärung der Kreditkartenkunden auf Ziffer 2 der Großabnehmerverein-barung zwischen der Beklagten und AirPlus Bezug genommen hat. Aus dieser Bestimmung, die der Kreditkartenkunde nicht kennt, kann für den Inhalt von dessen Erklärungswillen nichts hergeleitet werden.
Unberücksichtigt gelassen hat das Berufungsgericht darüber hinaus, daß alle äußeren Umstände für einen Abschlußwillen des Kreditkartenkunden im eigenen Namen sprechen. In aller Regel geht der Verkehr davon aus, daß Mietwagenverträ-
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ge mit einem Mietwagenunternehmen wie der Beklagten geschlossen werden, nicht aber mit einem Kreditkartenunternehmen. Diese Vorstellung wird durch die Werbung des Kreditkartenunternehmens noch dadurch zusätzlich deutlich gemacht, daß es in der Broschüre über den Service der AirPlus heißt, der Kunde könne den Mietwagen auch "direkt" bei der Beklagten buchen und Kreditkarteninhaber könnten "Sonderkonditionen bei ... Autovermietungen in Anspruch nehmen".
Gegen die Annahme des Berufungsgerichts, der Mietvertrag komme zwischen AirPlus und der Beklagten zustande, spricht auch, daß neben dem Abschluß der fraglichen Mietverträge nicht auch die erforderlichen weiteren Regelungen des Untermietverhältnisses zwischen den Kreditkartenkunden und AirPlus getroffen werden und auch nicht die Bevollmächtigung des Kunden ausgesprochen wird, derartige Mietverträge im Namen der AirPlus abzuschließen. Eine solche Vertragsgestaltung wäre für einen Kreditkartenkunden ungewöhnlich, weil er stets gewohnt ist, Verträge im eigenen Namen abzuschließen, und er lediglich die Zahlung über das Kreditkartenunternehmen veranlaßt. Die Abrechnung der Mietverträge unter Einschaltung der AirPlus kann daher die Annahme des Berufungsgerichts nicht stützen. Die Zahlung unter Einschaltung eines Kreditkartenunternehmens besagt üblicherweise nicht, daß der Verwender der Kreditkarte den jeweiligen Kaufoder sonstigen Vertrag etwa nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter der jeweiligen Kreditkartengesellschaften abschließen will. Dem steht auch nicht entgegen, daß in dem Mietvertrag die Bezeichnungen "Fahrer" für den Kreditkartenkunden und "Mieter" für die AirPlus enthalten sind, weil jedenfalls bei
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der gebotenen objektiven wirtschaftlichen Würdigung davon ausgegangen werden muß, daß das Geschäft zwischen der Beklagten und den Kreditkartenkunden abgewickelt wird.
3.	Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts handelt es sich bei dem Nachlaß von 30 % auch nicht um eine echte eigene Leistung von AirPlus. Zwar besteht zwischen AirPlus und der Beklagten die Großabnehmervereinbarung, nach der die Beklagte pro Vertrag in Höhe von 5.000,— DM für Mietforderungen haftet und sich verpflichtet hat, Anmietungen in Höhe von 150.000,— DM pro Jahr bei der Beklagten zu tätigen. Hierin kann bei objektiver wirtschaftlicher Betrachtung eine eigene Leistung von AirPlus nicht gesehen werden. Zwar erspart die Haftungsverpflichtung an sich der Beklagten jegliche Bonitätsprüfung der Kreditkartenkunden, jedoch liegt darin nur eine vertragliche Fixierung dessen, was jeder Kreditkartenunternehmer mit seinen Vertragsunternehmen vereinbart, so daß hierin im Streitfall keine Besonderheit gesehen werden kann. Aber auch die Abnahmeverpflichtung in Höhe von 150.000,— DM pro Jahr kann angesichts ihrer relativen Geringfügigkeit nicht als echte wirtschaftlich ins Gewicht fallende Gegenleistung von AirPlus anerkannt werden.
4.	Ist demnach davon auszugehen, daß aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs und bei objektiver wirtschaftlicher Betrachtung die Beklagte Partner der Mietwagenverträge ist, ist ihre Preisgestaltung der Beurteilung zugrunde zu legen. Danach berechnet aber die Beklagte den AirPlus-Kreditkarten-inhabern einen gegenüber ihrem Normalpreis um 30 % verminderten Preis. Hierin liegt ein nach § 1 Abs. 2 RabattG unzulässiger Sonderpreis, den anzukündigen oder zu gewähren die
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Beklagte zu unterlassen hat. Insoweit handelt es sich um einen Verstoß, der angesichts der Höhe des unzulässigen Rabatts und der Verbreitung des Verstoßes in ganz Deutschland nach seiner Art und Schwere (hierzu: BGÜ, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker) geeignet erscheint, den Wettbewerb auf dem einschlägigen Markt der Autovermietung wesentlich zu beeinträchtigen (§ 12 Rabatte, § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG)."
III.	Danach waren auf die Revision das Berufungsurteil aufzuheben, auf die Berufung das Urteil des Landgerichts abzuändern und die Beklagte entsprechend dem Hauptantrag zu verurteilen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.
Piper	Mees	v.	Ungern-Sternberg
 Ullmann	Starck