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BGH · I ZR 24/84

Gericht: BGH · Aktenzeichen: I ZR 24/84

Beklagten und Rechtsanwälte Revisionsklägerin, Dr. , Auf und Straße M Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 17. v. Gamm und die Richter Dr. Merkel, Dr. Piper, Dr. Erdmann und Dr. Scholz-Hoppe für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1.

17GammRechtsanwälteKlägerin

Volltext der Entscheidung

Beglaubigte Abschrift
35
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
VERSÄUMNIS-
URTEIL
I ZR 24/84	Verkündet am:
17. April 1986 Walz
 in dem Rechtsstreit	Justizamtsinspektor
 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
 der Heil- und Mineralquellen GmbH, A^H^, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Albert SflHi und Hans-Peter DOR, ebenda,
- Prozeßbevollmächtigte:
Beklagten und Rechtsanwälte
 Revisionsklägerin, Dr. (■HUI und
 gegen
•Vereinigung gegen unlauteren Wettbewerb e.V. , vertreten durch den Vorstand Johannes Diether ^■■■■Rstraße	Dal
 Klägerin und Revisionsbeklagte,
- Zustellungsbevollmächtigte :
Rechtsanwälte Ko 11. , Auf
 und Straße M
r
WII
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 17. April 1986 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Merkel,
 Dr. Piper, Dr. Erdmann und Dr. Scholz-Hoppe
 für Recht erkannt:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Dezember 1983 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ravensburg vom 6. Februar 1980 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen .
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, v. Gamm	Merkel	Piper
 Erdmann
Scholz-Hoppe