Beklagten und Rechtsanwälte Revisionsklägerin, Dr. , Auf und Straße M Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 17. v. Gamm und die Richter Dr. Merkel, Dr. Piper, Dr. Erdmann und Dr. Scholz-Hoppe für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1.
Beglaubigte Abschrift 35 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNIS- URTEIL I ZR 24/84 Verkündet am: 17. April 1986 Walz in dem Rechtsstreit Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle der Heil- und Mineralquellen GmbH, A^H^, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Albert SflHi und Hans-Peter DOR, ebenda, - Prozeßbevollmächtigte: Beklagten und Rechtsanwälte Revisionsklägerin, Dr. (■HUI und gegen •Vereinigung gegen unlauteren Wettbewerb e.V. , vertreten durch den Vorstand Johannes Diether ^■■■■Rstraße Dal Klägerin und Revisionsbeklagte, - Zustellungsbevollmächtigte : Rechtsanwälte Ko 11. , Auf und Straße M r WII Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 17. April 1986 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Merkel, Dr. Piper, Dr. Erdmann und Dr. Scholz-Hoppe für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Dezember 1983 aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ravensburg vom 6. Februar 1980 abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen . Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, v. Gamm Merkel Piper Erdmann Scholz-Hoppe