I ZR 18/09 Schreibfehlerberichtigung Der Leitsatz vom 28. Oktober 2010 wird dahin berichtigt, dass es in der Normenkette und unter Buchstabe c) statt "§ 8 Abs. 2 Satz 2" jeweils heißt "§ 8 Abs. 2 Satz 3". Karlsruhe, den 17. August 2011 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des I. Zivilsenats Führinger, Justizangesteltle