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BGH · I ZR 18/09

Gericht: BGH · Aktenzeichen: I ZR 18/09
LeitsatzGeschäftsstelleBuchstabeZivilsenats28FühringerBundesgerichtshofNormenkette

Volltext der Entscheidung

I ZR 18/09
Schreibfehlerberichtigung
 Der Leitsatz vom 28. Oktober 2010 wird dahin berichtigt, dass es in der Normenkette und unter Buchstabe c) statt "§ 8 Abs. 2 Satz 2" jeweils heißt "§ 8 Abs. 2 Satz 3".
Karlsruhe, den 17. August 2011 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des I. Zivilsenats
 Führinger, Justizangesteltle