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BGH

Gericht: BGH

- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Beklagte und Revisionsbeklagte, Rechtsanwalt Br. wird die Formel des am 31.

Zitierte Normen: § 319 ZPO
RechtsanwaltRechtsstreitSektkellereiProzeßbevollmächtigterBockBrCoPehleSpreng

Volltext der Entscheidung

Beschluß
 In dem Rechtsstreit
 der Sektkellerei G. C. K tV Aund Erich	E
& Co., Inhaber Br. Günther , M^l^platz^P^
Klägerin und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Br,
 gegen
die Firma B^m^ & Co.,	gesetzlich
 vertreten durch die persönlich haftenden Gesell-schafter Heinrich	Julius WtfHB und
 Rolf Wi
- Prozeßbevollmächtigter:
Beklagte und Revisionsbeklagte,
 Rechtsanwalt Br.
wird die Formel des am 31. Mai I960 verkündeten Urteils gemäß § 319 ZPO von Amts wegen in Ziff. II dahin berichtigt, daß an die Stelle des Wortes "Zivilkammer" zu setzen ist: "Kammer für Handelssachen" .
Karlsx’uhe, den 27. Juni I960 Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
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