Volltext der Entscheidung
Beglaubigte Abschrift
I ZR 300/01
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 11. Juli 2002 in dem Rechtsstreit
LG Dresden - Az. 44 O 263/01 vom 08.11.2001;
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2002 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Prof. Starck, Prof. Dr. Bomkamm, Pokrant und Dr. Büscher
beschlossen:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dresden vom 8. November 2001 wird nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 15.338,76 € (= 30.000 DM)
Erdmann — ** ■ — — \ — — * — - — — —/ Starck Bomkamm
Pokrant Büscher
Beglaubigt: