Volltext der Entscheidung
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ia
UWG § 1; StBerG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5
Satzungsregeln eines Vereins (hier: Lohnsteuerhilfeverein) haben grundsätzlich keinen Wettbewerbsbezug. Es besteht sonach kein wettbewerbsrechtlich zu begründender Anspruch auf deren Einhaltung.
BGH, Beschluß vom 8. Mai 2003 -1 ZR 287/02 - KG Berlin
LG Berlin