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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dr. Erdmann und die Richter Dr. v.

ErdmannBundesgerichtshofesmündlichPokrantUngern-SternbergBüscherZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2001 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Starck, Pokrant und Dr. Büscher
 für Recht erkannt:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. April 1993 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Erdmann	v.	Ungern-Sternberg	Starck
 Pokrant
Büscher