Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 6. Erdmann Mees Bornkamm Pokrant Büscher Beglaubigt:
Beglaubigte Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 278/98 vom 15. September 1999 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 15. September 1999 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Prof. Dr. Mees, Dr. Bornkamm, Pokrant und Dr. Büscher beschlossen: Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. September 1998 wird nicht angenommen. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 200.000,00 DM Erdmann Mees Bornkamm Pokrant Büscher Beglaubigt: