Dr. Erdmann und die Richter Dr. v. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 4. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. März 2002 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Starck, Pokrant und Dr. Schaffert beschlossen: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Juni 2001 wird nicht angenommen. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. nunmehr auch EuGH, Urt. v. 25.10.2001 - Rs. C-112/99, GRUR Int. 2002, 50 - Toshiba/Katun). Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 51.129,19 *\>=\>3.hiKKhüM\>DD Pokrant Schaffert Erdmann v. Ungern-Sternberg Starck