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BGH · T ZR 198/79

Gericht: BGH · Aktenzeichen: T ZR 198/79

Haftung Geschäftsführer Wolfgang esellschaft mit beschränkter vertreten durch den An der Beklagten und Revisionsklägerin, und Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr.

Zitierte Normen: § 319 ZPO
VorsitzendeTeplitzkyRechtsstreitBESCHLUSSKlägerZRRevision

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF

T ZR 198/79	BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
 der BGV-]
Haftung Geschäftsführer Wolfgang
 esellschaft mit beschränkter vertreten durch den An der
 Beklagten und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr.
gegen
 den Verband S(
den ersten Vorsitzenden, WiflBBstraße
 Wettbewerb e.V., vertreten durch
 den Kaufmann Ernst
 Kläger und Revisionsbeklagten,
• Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr.
Dr.
und
 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Ga» und die Richter Alff, Dr. Merkel, Dr. Zülch und Dr. Teplitzky in der Sitzung am 11. März 1982
beschlossen:
Das Urteil vom 18. Dezember 1981 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es im erkennenden Teil statt •'Auf die Revision des Klägers" richtig “Auf die Revision der Beklagten" heißen muß (§ 319 ZPO).
v. Gamm
 Teplitzky