Haftung Geschäftsführer Wolfgang esellschaft mit beschränkter vertreten durch den An der Beklagten und Revisionsklägerin, und Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr.
BUNDESGERICHTSHOF T ZR 198/79 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit der BGV-] Haftung Geschäftsführer Wolfgang esellschaft mit beschränkter vertreten durch den An der Beklagten und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. gegen den Verband S( den ersten Vorsitzenden, WiflBBstraße Wettbewerb e.V., vertreten durch den Kaufmann Ernst Kläger und Revisionsbeklagten, • Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Dr. und Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Ga» und die Richter Alff, Dr. Merkel, Dr. Zülch und Dr. Teplitzky in der Sitzung am 11. März 1982 beschlossen: Das Urteil vom 18. Dezember 1981 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es im erkennenden Teil statt •'Auf die Revision des Klägers" richtig “Auf die Revision der Beklagten" heißen muß (§ 319 ZPO). v. Gamm Teplitzky