Dr. Bornkamm und die Richter am Bundesgerichtshof Pokrant Dr. Schaffert Dr. Bergmann Dr. Koch als beisitzende Richter Justizamtsinspektor Walz als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen Der Anwalt der Revisionsklägerin stellte den Antrag aus dem Schriftsatz vom 18. Nach nichtöffentlicher Beratung des Gerichts verkündete der Vorsitzende in öffentlicher Sitzung folgendes Urteil: Die Revision gegen das Urteil des 4. Der Streitwert für die Revision wird auf 16.000 € festgesetzt.
Karlsruhe, 8. November 2007 Öffentliche Sitzung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes I ZR 192/06 Anwesend: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bornkamm und die Richter am Bundesgerichtshof Pokrant Dr. Schaffert Dr. Bergmann Dr. Koch als beisitzende Richter Justizamtsinspektor Walz als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen i Deutschland GmbH gegen Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V. erschienen in dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung über die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. September 2006 nach Aufruf der Sache: 1. für die Revisionsklägerin: Rechtsanwalt Dr. 2. für die Revisionsbeklagte: Rechtsanwalt Es wurde festgestellt, dass die Formalien geprüft sind. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der Anwalt der Revisionsklägerin stellte den Antrag aus dem Schriftsatz vom 18. Januar 2007. Der Anwalt der Revisionsbeklagten stellte den Antrag aus dem Schriftsatz vom 15. Februar 2007. Die Anwälte verhandelten hierauf streitig zur Sache. Nach nichtöffentlicher Beratung des Gerichts verkündete der Vorsitzende in öffentlicher Sitzung folgendes Urteil: Die Revision gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. September 2006 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Ferner wurde folgender Beschluss verkündet: Der Streitwert für die Revision wird auf 16.000 € festgesetzt. Bornkamm Walz