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BGH · I ZR 191/03

Gericht: BGH · Aktenzeichen: I ZR 191/03

§ 314 Abs. 1 Nr. 4" richtig heißt "ZPO ...

LeitsatzZivilsenats1816FühringerZPOUrteilKarlsruhe

Volltext der Entscheidung

I ZR 191/03
Berichtigung des Leitsatzes
 Der Leitsatz des Urteils vom 16. November 2006 - I ZR 191/03 - wird dahingehend berichtigt, dass es bei den angeführten Vorschriften statt "ZPO ... § 314 Abs. 1 Nr. 4" richtig heißt "ZPO ... § 313 Abs. 1 Nr. 4".
Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des I. Zivilsenats Karlsruhe, den 18. Mai 2007
Führinger, Justizangestellte