Dr. Ullmann und die Richter Pokrant, Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Bergmann beschlossen: November 2003 werden gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es auf Seite 7 des Urteils in Zeile 6 des zweiten Absatzes statt "ihr" heißen muß "ihm".
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 25. März 2004 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2004 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Pokrant, Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Bergmann beschlossen: Die Entscheidungsgründe des Urteils vom 13. November 2003 werden gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es auf Seite 7 des Urteils in Zeile 6 des zweiten Absatzes statt "ihr" heißen muß "ihm". Entsprechend wird der Leitsatz dahin berichtigt, daß es in der Zeile 5 des Leitsatzes zu c) statt "ihr" heißen muß "ihm". Ullmann Pokrant Büscher Schaffert Bergmann