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BGH

Gericht: BGH

Dr. Ullmann und die Richter Pokrant, Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Bergmann beschlossen: November 2003 werden gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es auf Seite 7 des Urteils in Zeile 6 des zweiten Absatzes statt "ihr" heißen muß "ihm".

Zitierte Normen: § 319 ZPO
Leitsatz25PokrantUllmannMärzBergmannUrteilZeile

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
25. März 2004
in dem Rechtsstreit
 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2004 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Pokrant, Dr. Büscher, Dr. Schaffert und Dr. Bergmann
 beschlossen:
Die Entscheidungsgründe des Urteils vom 13. November 2003 werden gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es auf Seite 7 des Urteils in Zeile 6 des zweiten Absatzes statt "ihr" heißen muß "ihm".
Entsprechend wird der Leitsatz dahin berichtigt, daß es in der Zeile 5 des Leitsatzes zu c) statt "ihr" heißen muß "ihm".
Ullmann	Pokrant	Büscher
 Schaffert
Bergmann