Volltext der Entscheidung
Beschluß
In dem Rechtsstreit
Klägers und Revisionsklägers, - Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt Dr«
gegen
a)
Beklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigters Rechtsanwalt Prhr.von
wird die Pormel des am 2?a September i960 verkündeten Urteils gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß im ersten Absatz hinter das Wort 11 aufgehoben” folgender Halbsatz angefügt wird;
«soweit zuungunsten des Klägers erkannt worden ist.“
Karlsruhe, den 50. September I960 Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes
Wilde Krüge r-Nieland Löscher Jungbluth E
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