Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
i zr 124/79 BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
Firma EflHfHl GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin EflHHi GmbH, diese wiederum gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz GflHB und Dipl.-Kaufmann Wolfgang sämtlich: IJflRBtraßeflfe
Beklagte und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres.
und
gegen
Firma AG, gesetzlich vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder Fritz und Dipl.-Kaufmann Helmut
|, sämtlich:
Klägerin und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 4. Dezember 1981 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Merkel,
Dr. Zülch, Dr. Erdmann und Dr. Teplitzky
beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 10. Juli 1981 auf Seite 15 vorletzte/letzte Zeile wird gern. § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es anstatt "Revisionserwiderung" heißt: "Revisionsbegründung".
v. Gamm Merkel Zülch
Erdmann
Teplitzky