BGH · I ZR 124/79 vom 04.12.1981

Zu dieser Entscheidung liegt kein PDF vor. Der Text unten stammt aus einer automatischen Texterkennung (OCR) und kann Lesefehler enthalten.

Leitsatz / Zusammenfassung

in dem Rechtsstreit Firma EflHfHl GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin EflHHi GmbH, diese wiederum gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz GflHB und Dipl.-Kaufmann Wolfgang sämtlich: IJflRBtraßeflfe Beklagte und Revisionsklägerin, Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 4. v. Gamm und die Richter Dr. Merkel, Dr. Zülch, Dr. Erdmann und Dr. Teplitzky beschlossen:

Zitierte Normen

Schlagwörter

TeplitzkyDipl-KaufmannFirmasämtlichGmbHgesetzlichGammzr

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF i zr 124/79 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Firma EflHfHl GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin EflHHi GmbH, diese wiederum gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz GflHB und Dipl.-Kaufmann Wolfgang sämtlich: IJflRBtraßeflfe Beklagte und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. und gegen Firma AG, gesetzlich vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder Fritz und Dipl.-Kaufmann Helmut |, sämtlich: Klägerin und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 4. Dezember 1981 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Frhr. v. Gamm und die Richter Dr. Merkel, Dr. Zülch, Dr. Erdmann und Dr. Teplitzky beschlossen: Das Urteil des Senats vom 10. Juli 1981 auf Seite 15 vorletzte/letzte Zeile wird gern. § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es anstatt "Revisionserwiderung" heißt: "Revisionsbegründung". v. Gamm Merkel Zülch Erdmann Teplitzky