Volltext der Entscheidung
IZR 121/97
Berichtigung des Leitsatzes
Der Leitsatz des Urteils vom 10.11.1999 -1 ZR 121/97 - wird in der Weise berichtigt, daß es bei den Angaben zu den Vorinstanzen statt Kammergericht und LG Berlin heißen muß: OLG Brandenburg und LG Potsdam.
Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des I. Zivilsenats Karlsruhe, den 30. März 2000