BGH · I ZR 121/97 vom 10.11.1999

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Leitsatz / Zusammenfassung

IZR 121/97

Schlagwörter

LeitsatzGeschäftsstelleZivilsenats30-1WeiseBerichtigungKarlsruhe

Volltext der Entscheidung

IZR 121/97 Berichtigung des Leitsatzes Der Leitsatz des Urteils vom 10.11.1999 -1 ZR 121/97 - wird in der Weise berichtigt, daß es bei den Angaben zu den Vorinstanzen statt Kammergericht und LG Berlin heißen muß: OLG Brandenburg und LG Potsdam. Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des I. Zivilsenats Karlsruhe, den 30. März 2000