BGH · I ZR 121/06 vom 08.11.2007
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Leitsatz / Zusammenfassung
Dr. Bornkamm und die Richter am Bundesgerichtshof Pokrant Dr. Schaffert Dr. Bergmann Dr. Koch als beisitzende Richter Justizamtsinspektor Walz als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen GmbH erschienen in dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung über die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Nach nichtöffentlicher Beratung des Gerichts verkündete der Vorsitzende in öffentlicher Sitzung folgendes Versäumnisurteil: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für die Revision wird auf 60.000 € festgesetzt.