BGH · I ZB 61/10 vom 22.09.2011

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I ZB 61/10 Schreibfehlerberichtigung Der Beschluss vom 22. September 2011 -1 ZB 61/10 - wird dahin berichtigt, dass es im Beschlusstenor anstatt "26. Juni 2010" richtig "26. Juli 2010" heißen muss. Karlsruhe, den 23. Februar 2012 Bundesgerichtshof Karlsruhe Geschäftsstelle I. Zivilsenat Führinger, Justizangestellte