BGH · I ZB 60/15 vom 17.09.2015
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Leitsatz / Zusammenfassung
Die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse des Landgerichts Karlsruhe - Zivilkammer 20 - vom 11. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinen Rechtsbeschwerden gegen die im Tenor genannten Beschlüsse des Landgerichts Karlsruhe als Beschwerdegericht, mit denen zu dem einen der Befangenheitsantrag gegen die Richterin am Landgericht M.zurückgewiesen worden ist (Beschluss vom 11. Mai 2015) und zu dem anderen ein weiterer Ablehnungsantrag als unzulässig zurückgewiesen sowie die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 17. Februar 2015 und die Gehörsrüge des Beschwerdeführers vom 8. April 2015 als unzulässig verworfen worden sind (Beschluss vom 28. 2015 erfolgte Beschwerdeeinreichung ist unwirksam, weil die Rechtsbeschwerde wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden kann (st.