BGH · I ZB 15/61 vom 20.07.1962

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Leitsatz / Zusammenfassung

2.der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Patentamts in München, Beklagte und Berufungsbeklagte, gegen GmbH in Klägerin und Berufungsklägerin, die Firma Juli 1962 unter Mitwirkung des Senatspräsi-denten Prof.Dr.h.c.Wilde und der Bundesrichter Dr.Bock, Dr.Löscher, Fehle und Ebel beschlossen:

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Schlagwörter

Abs5FirmaEbelwildBundesgerichtshofBeschlußLöscherMonatAbsl

Volltext der Entscheidung

2518 034 I ZB 15/61 Beschluß In Sachen Kommanditgesellschaft in 1. der Firma Fritz Sei NOBBjlp, Krs.S^w, Beigeladene und Beschwerdeführerin, - vertreten durch Hechtsanw in 2. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Patentamts in München, Beklagte und Berufungsbeklagte, gegen GmbH in Klägerin und Berufungsklägerin, die Firma - vertreten durch Patentanwälte Dipl.-Ing. wegen Löschung eines Gebrauchsmusters hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 20. Juli 1962 unter Mitwirkung des Senatspräsi-denten Prof.Dr.h.c.Wilde und der Bundesrichter Dr.Bock, Dr.Löscher, Fehle und Ebel beschlossen: Gegen das Urteil des VIII. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.Juni 1961 - Ur. 168 VIII 60 - v/ird die Hechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof zugelassen. * Belehrung: Die Recht she schv; erde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof durch einen beim Bundesgerichtshof zugolassenen Rechtsanv/alt schriftlich Ginzulegen und innerhalb eines Monats nach Einlegung der Rechtsbesohwerde zu begründen (§11 Abs.5 Satz 2 in Verb.mit Abs.4 Nr.3 Satz 2 des 6. Überleitungsgesetzes, §§ 132 Abs.5 Satz 4, 139 Abs.l Satz 1 VwGO, § 41 r Abs.l, 3-5 PatG). Wilde Bock Löscher Pehle Ebel