BGH · I ZB 14/61 vom 20.07.1962

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Leitsatz / Zusammenfassung

- vertreten durch Rechtsanwälte Br. Dr.fll^^M und Br gegen die Bundesrepublik Beutschland, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Patentamts in München, Beklagte, wegen Erteilung eines Patents Juli 1962 unter Mitwirkung des Senatapräsidenten Prof.Dr.h.c. Wilde und der Bundesrichter Dr.Bock, Br.Löscher, Pehlc und Ebel beschlossen: VIII 59 - v/ird die Reehtnbeschwcrdc an den Bundesgerichtshof zugelassen.

Zitierte Normen

Schlagwörter

RechtsanwaltLöscherFirmawildBundesgerichtshofBeschlußBrMonatRechtsanwälte

Volltext der Entscheidung

2518 035 I ZB 14/61 Beschluß In Sachen des Fabrikanten Brust KflM in Hl ___ P über (Wff|p.), Klägers und Beschwerdeführers, - vertreten durch Rechtsanwälte Br. Dr.fll^^M und Br gegen die Bundesrepublik Beutschland, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Patentamts in München, Beklagte, wegen Erteilung eines Patents - weitere Beteiligte: 1. FirmoNpBPBIHIP- und PflHBV AG in Mi vertreten durch Rechtsanv/älto Dr .MP und in 2. Firma Erwin B^P Verppckungs bedarf-GmbiLjJLiCr^^P - vertreten durch Rechtsanwälte Brund Br.P^^^fc in ■HHHP» 3« Firma IPI, Papiersackfabrik , in M^^^J-vortroten durch Rechtsanwalt Br.l^HHHP Straße ff - hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 20. Juli 1962 unter Mitwirkung des Senatapräsidenten Prof.Dr.h.c. Wilde und der Bundesrichter Dr.Bock, Br.Löscher, Pehlc und Ebel beschlossen: Gegen das Urteil des VIII.Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.April 1961 -Nr.233 VIII 59 - v/ird die Reehtnbeschwcrdc an den Bundesgerichtshof zugelassen. Belehrung: Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt schriftlich einzulegen und innerhalb eines Monats nach Einlegung der Rechtobeschv/er-de zu begründen (§11 Abs.5 Satz 2 in Verb« mit Abs.4 Nr«3 Satz 2 des 6.überleitungsgeoetzes, §§ 132 Abs«5 Satz 4, 139 Abs.l Satz 1 VwGO, § 41 r Abs.l, 3-5 PatG). Wilde Bock Löscher Pehle Ebel