Volltext der Entscheidung
des Sen.
Begl» Abschrift
zur Ents che idungssanoilung
Bundesgerichtshof 20 G 9 032
I ZA 2/68
Beschluß
in de& Rechtsstreit
der Firma Ferntransporte Karl KflB KG»
Kreis FrflHHHMPf gesetzlich vertreten durch Ihren persönlich haftenden Gesellschafter Karl KMP»
Klägerin und Revislonsklägerint
- Frozeßbevollmäehtigter:
Rechtsanwalt Br.
gegen
die Firsts Gflt-üflBP GmbH, SflHstraße V»
gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Br» Kurt StflBt
Beklagte und Revisionsbeklagte ,
- Prozeßbevolltsächtigtes
Rechtsanwälte Prof und Br» UV -
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Per I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung as 5. März 1969 unter Mitwirkung der Senatspräsi-dentin Pr, Krüger~Nieland und der Bundesrichter Fehle,
Br. Sprenk&ann, Alff und Br. Girisch
beschlossen:
Per Klägerin wird als Revisionsklägerin für die Revisions Ins tanz das Arcienrecht bewilligt.
Ihr wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte der von dem Vorsitzenden ausge-wählte Rechtsanwalt Pr* ■■■ und zur vorläufig unentgeltlichen Bewirkung von Zustellungen der zuständige Gerichtsvollzieher beigeordnet.
Gründe :
Die Klägerin hat durch Vorlage dter entsprechenden Unterlagen nachgewiesen, da» sie und ihr persönlich haftender Gesellschafter arm lm Sinne des § 114 ZPO sind. Einer näheren Darlegung der Armut des Kommanditisten bedurfte es nicht; denn er 1st insoweit einem stillen Teilhaber gleich-zuatellen (rgl. BGH NJW 1954, 1933).
Pi© Rechtsverfolgung bietet für die Revisionsinstanz auch hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Krüger-Nieland Alff
Beglaubigt:
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Justizobersekretär