BGH · I ZA 2/68 vom 05.03.1969

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Leitsatz / Zusammenfassung

Kreis FrflHHHMPf gesetzlich vertreten durch Ihren persönlich haftenden Gesellschafter Karl KMP» gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Br» Kurt StflBt Beklagte und Revisionsbeklagte , Die Klägerin hat durch Vorlage dter entsprechenden Unterlagen nachgewiesen, da» sie und ihr persönlich haftender Gesellschafter arm lm Sinne des § 114 ZPO sind.

Zitierte Normen

Schlagwörter

PrRechtsanwaltAlffunentgeltlichenpersönlichBrgesetzlichKlägerinGesellschafterKarl

Volltext der Entscheidung

des Sen. Begl» Abschrift zur Ents che idungssanoilung Bundesgerichtshof 20 G 9 032 I ZA 2/68 Beschluß in de& Rechtsstreit der Firma Ferntransporte Karl KflB KG» Kreis FrflHHHMPf gesetzlich vertreten durch Ihren persönlich haftenden Gesellschafter Karl KMP» Klägerin und Revislonsklägerint - Frozeßbevollmäehtigter: Rechtsanwalt Br. gegen die Firsts Gflt-üflBP GmbH, SflHstraße V» gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Br» Kurt StflBt Beklagte und Revisionsbeklagte , - Prozeßbevolltsächtigtes Rechtsanwälte Prof und Br» UV - 2 Per I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung as 5. März 1969 unter Mitwirkung der Senatspräsi-dentin Pr, Krüger~Nieland und der Bundesrichter Fehle, Br. Sprenk&ann, Alff und Br. Girisch beschlossen: Per Klägerin wird als Revisionsklägerin für die Revisions Ins tanz das Arcienrecht bewilligt. Ihr wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte der von dem Vorsitzenden ausge-wählte Rechtsanwalt Pr* ■■■ und zur vorläufig unentgeltlichen Bewirkung von Zustellungen der zuständige Gerichtsvollzieher beigeordnet. Gründe : Die Klägerin hat durch Vorlage dter entsprechenden Unterlagen nachgewiesen, da» sie und ihr persönlich haftender Gesellschafter arm lm Sinne des § 114 ZPO sind. Einer näheren Darlegung der Armut des Kommanditisten bedurfte es nicht; denn er 1st insoweit einem stillen Teilhaber gleich-zuatellen (rgl. BGH NJW 1954, 1933). Pi© Rechtsverfolgung bietet für die Revisionsinstanz auch hinreichende Aussicht auf Erfolg. Krüger-Nieland Alff Beglaubigt: .1 Justizobersekretär