Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
I ARZ 35/69
Beschluß in Sachen
Versicherungs-Gesellschaft.
Antragstellerin
- vertreten durch Rechtsanwalt Br
gegen
1
2
Frau Boris Herrn Gisbert X.
Antragsgegner,
wegen Zwangsvollstreckung in eine Forderung
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5• Februar 1969 unter Mitwirkung der Senatspräsidentin Br. Krüger-Hieland sowie der Bundesrichter Pehle, Br. Sprenkmann, Alf£ |^d^Br. Simon
beschlossen:
Bas Amtsgericht Bortmund wird als das örtlich zuständige Gericht bestimmt (§ 36 Kr. 3 ZPO).
Biese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die Erstattung der sonstigen Kosten richtet sich nach der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Krüger-Hieland Pehle
Y Beglaubigt:
Justizangest^llter